Verordnung
Die Energieeinsparverordnung (kurz: EnEV) soll den Bedarf an Energie reduzieren, der für die Beheizung und Kühlung eines Gebäudes sowie die Warmwasserbereitung erforderlich ist. Dies lässt sich sowohl durch eine bessere Wärmedämmung von Wänden, Dach und Fenster erreichen als auch durch eine optimierte Heiz- und Lüftungstechnik. Bei der Modernisierung von Altbauten, die mit größeren baulichen Veränderungen wie etwa Erneuerung von Fassade, Fenster oder Dach verbunden sind, müssen Maßnahmen zur Verringerung des Energiebedarfs ergriffen werden.

 

Novelle
Seit ihrem Inkrafttreten im Jahr 2002 wurde die Verordnung mehrfach verschärft. Am 6. Februar 2013 hat nun die Bundesregierung einen Entwurf zur neuen EnEV beschlossen, die auch auf die verschärften Anforderungen der Europäischen Union berücksichtigt. Demnach ist vorgesehen, dass der Jahres-Primärenergiebedarf bei Neubauten in den Jahren 2014 und 2016 um jeweils 12,5 Prozent sinken soll. Für bestehende Gebäude ist keine gesetzliche Verschärfung der bestehenden Bestimmungen zur Reduzierung des Energiebedarfs vorgesehen.