Energienotstand Ampel beschleunigt die Energiewende
Der Bundestag soll an diesem Donnerstag die Gesetze zum Ökostrom-Ausbau beschließen. Zugleich will der Bund die Energiemärkte stabilisieren.
Der Bundestag soll an diesem Donnerstag die Gesetze zum Ökostrom-Ausbau beschließen. Zugleich will der Bund die Energiemärkte stabilisieren.
Deutschland zittert einem möglichen Energienotstand im kommenden Winter entgegen. Denn Russland hat im Zusammenhang mit seinem Angriffskrieg gegen die Ukraine seine Gaslieferungen Richtung Westen stark reduziert. Die Bundesregierung befürchtet, dass bereits ab der nächsten Woche gar kein russisches Gas mehr nach Deutschland fließen könnte. Dann steht eine Routinewartung der Pipeline Nord Stream 1 an, die der russische Machthaber Wladimir Putin womöglich zum Anlass nimmt, die Lieferungen ganz einzustellen.
In dieser Situation schlägt die Berliner Regierungskoalition zwei Pflöcke ein: Noch in dieser Woche sollen im Bundestag abschließend die Gesetze zum beschleunigten Ausbau der Ökoenergien beschlossen werden. Die Ampelpartner räumten dafür letzte Hürden aus dem Weg. Außerdem spannt der Staat einen Rettungsschirm für angeschlagene Energieunternehmen, um die Versorgungssicherheit aufrechtzuerhalten. Ein Überblick.
Was passiert bei den erneuerbaren Energien?
Bis zum Jahr 2030 soll Deutschlands Strombedarf nach dem Willen der Koalition zu 80 Prozent aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Das war aus Klimaschutzgründen ohnehin geplant. Durch Russlands Angriffskrieg und die drohende Gaskrise ist der Handlungsbedarf aber noch größer geworden. Im vergangenen Jahr lag der Anteil bei rund 40 Prozent. Im ersten Halbjahr dieses Jahres waren es dank günstiger Witterungsbedingungen 49 Prozent – ein Plus von sechs Punkten gegenüber dem Vorjahreszeitraum, wie der Branchenverband BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft) jetzt mitteilte. Die Fraktionen der Ampelkoalition streben jetzt an, dass der gesamte Energiesektor „nach dem Kohleausstieg“ klimaneutral sein soll, das heißt spätestens ab 2038.
Die Bundesregierung hatte in ihrem Gesetzentwurf das Zieljahr 2035 genannt, was die FDP im Laufe des parlamentarischen Verfahrens kippte. Das gesamte Paket mit mehr als 20 Gesetzesänderungen und Verordnungen soll an diesem Donnerstag im Bundestag beschlossen werden. SPD-Fraktionsvize Matthias Miersch sagte: „Das bringt neue Investitionen, sichert Arbeitsplätze für die Zukunft und schützt unser Klima. Wir machen uns in der Energieversorgung unabhängig von Öl- und Gasimporten und sorgen so für mehr Energiesicherheit.“
Was passiert mit der Ökostromförderung?
Verbraucher müssen die sogenannte EEG-Umlage seit dem 1. Juli nicht mehr zahlen, die Ökostromförderung wird jetzt komplett über den Staatshaushalt abgewickelt. Bislang ist die Umlage aber nur ausgesetzt, jetzt wird sie abgeschafft. Die Koalitionäre einigten sich auch darauf, dass die gesamte Förderung dann auslaufen soll, wenn das letzte Kohlekraftwerk abgeschaltet ist.
Warum stockt der Ausbau der Erneuerbaren bislang?
Dafür gibt es zwei Gründe: der Mangel an geeigneten Flächen und zu lange Genehmigungsverfahren. Dem Flächenmangel will die Koalition dadurch begegnen, dass die Bundesländer nun verpflichtet werden, zwei Prozent ihrer Flächen für Windkraft an Land zur Verfügung zu stellen. Jedes Bundesland könne aber selbst entscheiden, wie dieser Wert erreicht wird, betonte FDP-Fraktionsvize Lukas Köhler. Mindestabstände zu Wohnhäusern blieben möglich.
Bisher sind nur 0,8 Prozent des Bundesgebiets für Windenergie an Land ausgewiesen. Die langen Genehmigungsverfahren für den Bau neuer Ökostromanlagen sollen verkürzt werden. Dafür ändert die Koalition das Naturschutzgesetz sowie das Planungs- und Baurecht. Erneuerbare Energien liegen künftig „im überragenden öffentlichen Interesse“. Das bedeutet, dass künftig etwa der Naturschutz zurückstecken muss. Die Leistung der Windkraft an Land soll bis 2030 auf 115 Gigawatt verdoppelt werden. Die installierte Leistung von Solaranlagen soll sich sogar fast um den Faktor drei erhöhen.
Wie sieht der geplante Rettungsschirm für Energieunternehmen aus?
Während es beim Ökostromausbau um die mittel- und langfristige Versorgungssicherheit geht, soll der geplante Rettungsschirm sehr kurzfristig das Funktionieren der Energiemärkte sichern, insbesondere bei der Gasversorgung. Das Bundeskabinett brachte dazu am Dienstag Änderungen am Energierecht auf den Weg. Unter anderem soll der Bund zeitlich befristet in die Lage versetzt werden, angeschlagene Schlüsselunternehmen des Energiesektors zu stabilisieren. Das könnte etwa durch Finanzspritzen geschehen, aber auch durch einen direkten Einstieg des Staats.
Geplant ist zudem ein neuer Mechanismus zur Weitergabe stark gestiegener Erdgasbeschaffungskosten: Eine Option soll künftig sein, dass die zusätzlichen Lasten gleichmäßig auf alle Kunden verteilt werden können und nicht nur auf einzelne Gruppen. Auch das dient dem Ziel, die Unternehmen der Branche zu stabilisieren. Der Düsseldorfer Energiekonzern Uniper hatte den Bund bereits um Hilfe gebeten: der Energieversorger bekommt weniger Gas aus Russland und muss, um seine Verpflichtungen gegenüber seinen Abnehmern erfüllen zu können, die fehlenden Gasmengen zu stark gestiegenen Preisen anderweitig beschaffen. Diese Mehrkosten kann das Unternehmen bislang aber nicht ohne Weiteres an die Kunden weitergeben.