Unter gewissen Umständen wurde die Energiepauschale doppelt ausgezahlt. Was Betroffene jetzt tun sollten, lesen Sie hier.

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Die Energiepauschale (EPP) ist für viele nicht nur ein willkommenes Zubrot, sondern ein dringend benötigter Zuschuss für die Heizkosten. Das Geld doppelt zu erhalten, ist daher im ersten Moment eine freudige Überraschung. Doch die meisten ahnen schnell, dass sie die doppelte Auszahlung nicht behalten dürfen.

 

Darf man die doppelte EPP behalten?

Das Bundesfinanzministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass der Anspruch auf die Energiepauschale pro Person nur einmal besteht. Auch wer neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, einem Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit bezieht, hat nur einmal Anspruch auf das Geld. Im Klartext heißt das: Wer das Geld doppelt erhalten hat, darf die überschüssigen 300 Euro nicht behalten. Wie geht man nun vor?

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EPP doppelt erhalten: Was tun?

Behalten darf man das zu viel ausbezahlte Geld nicht. Automatisch korrigiert das Finanzamt den Fehler aber nur wenn Arbeitnehmer, die zusätzlich anspruchsberechtigende Einkünfte, z. B. aus einem Gewerbebetrieb beziehen, die EPP sowohl vom Arbeitgeber als auch durch eine automatische Herabsetzung von Steuervorauszahlungen erhalten haben. Die doppelte Auszahlung wird in diesem Fall in der Einkommenssteuerveranlagung für 2022 korrigiert. Sollten Sie das Geld auf andere Weise doppelt erhalten haben, setzen Sie sich am besten mit Ihrem zuständigen Finanzamt in Verbindung, um den Fall zu klären.

Pro Haushalt mehrmals möglich

Der Anspruch auf die Energiepauschale besteht zwar pro Person nur einmal, doch je nach Haushaltszusammensetzung können natürlich mehrere Personen das Geld erhalten. Dies stellt kein Problem dar. Wichtig ist nur, dass jede anspruchsberechtigte Person das Geld nur einmal erhalten hat.