Die Energiepauschale wirft nach wie vor Fragen bei vielen Bürgern auf. Zum Bespiel, ob die 300 Euro nochmal versteuert werden müssen. Wir klären auf.

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Die Energiepauschale ist grundsätzlich steuerpflichtig, stellt aber keine beitragspflichtige Einnahme in der Sozialversicherung dar. Wie die 300 Euro versteuert werden, hängt vom Arbeitsverhältnis bzw. der Art der Auszahlung ab.

 

So wird die Energiepauschale versteuert

Wer die Energiepauschale von seinem Arbeitgeber erhalten hat (oder noch erhält), muss sich keine Gedanken um die Versteuerung des Geldes machen. Die fällige Lohnsteuer wurde bereits abgezogen. Es spielt dabei keine Rolle, ob man die 300 Euro als Vollzeitangestellter oder Minijobber erhalten hat.

Anders sieht es bei Selbstständigen aus, welche die Energiepauschale über eine Minderung der Einkommenssteuervorauszahlungen ausgezahlt bekommen. In diesem Fall muss eine Steuererklärung abgegeben werden. Das Finanzamt führt dann eine Einkommenssteuerveranlagung durch, um die Einkommenssteuer entsprechend abzuziehen.

Hat man das Geld weder über den Arbeitgeber noch über eine gesenkte Einkommenssteuervorauszahlung erhalten, muss man eine Einkommenssteuererklärung abgeben. Das Finanzamt prüft dann automatisch den Anspruch und zahlt die Energiepauschale abzüglich der anfallenden Steuern über die Steuerrückerstattung aus.

Sollten Sie sich in keinem der oben genannten Fälle wiederfinden, werfen Sie auch einen Blick in die FAQs des Bundesfinanzministeriums zur Energiepauschale. Dort sind alle Sonderfälle in Bezug auf die Energiepauschale aufgelistet.

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Was ist mit Rentnern?

Rentner erhalten die Energiepauschale erst im Dezember. Diese wird zwischen dem 01. und 15. Dezember von den Rentenzahlstellen überwiesen. Das Geld wird zunächst brutto ausgezahlt und muss in der Steuererklärung als sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 EstG angegeben werden.

Und Studenten?

Da bislang noch nicht abschließend geklärt ist, wie Studenten die Energiepauschale ausgezahlt bekommen, lässt sich im Moment nicht sagen, ob und wie diese die 200 Euro versteuern müssen. Aktuelle Informationen zu den Entlastungen für Studenten finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.