Der Bundesverband der Verbraucherzentralen bezweifelt, dass Versorger die Kosten für CO2 in allen Fällen an Kunden weitergeben dürfen und sucht Betroffene.

Stuttgart - Seit Januar 2021 gilt die CO2-Bepreisung von fossilen Brennstoffen – unter anderem Gas. Die Mehrkosten, die Energieversorger deshalb bei der Gasbeschaffung haben, geben sie zumeist an ihre Kunden weiter. Verbraucherinnen und Verbraucher beschweren sich seither bei den Verbraucherzentralen über gestiegene Rechnungen. Wie der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) mitteilt, suchen die Konsumentenschützer daher nun weitere betroffene Kunden.

 

Zwar sei die CO2-Bepreisung für mehr klimaverträgliches Verhalten ein wichtiges Instrument im Kampf gegen den Klimawandel und werde daher grundsätzlich vom VZBV unterstützt, heißt es von dem Verband. Aber es müsse darauf geachtet werden, dass die Weitergabe der gestiegenen Kosten rechtlich einwandfrei erfolge.

„Uns liegen Verbraucherbeschwerden vor, bei denen Preise trotz bestehender Preisgarantie erhöht wurden und Verbraucher:innen nicht auf ihr Sonderkündigungsrecht hingewiesen wurden. Genau solche Fälle suchen wir“, so Sabine Lund, Referentin im Team Marktbeobachtung Energie des Verbands. „Denn hier gibt es noch offene Fragen, die gerichtlich geklärt werden müssen.“

Unter Verbraucherzentrale.de könnten Haushalte, die mit Gas heizen und seit Ende 2020 eine Gaspreiserhöhung beziehungsweise ein Infoschreiben zum CO2-Preis erhalten haben, ihre Unterlagen einreichen, so der Bundesverband. Insbesondere gehe es um Fälle, in denen eine Preisgarantie Teil des Vertrages sei und/oder bei denen der Versorger nicht auf das Sonderkündigungsrecht hingewiesen hat. Bei ausreichender Datenlage werde der Verband dann eine Musterfeststellungsklage erwägen.