Für die krisengeplagte Bau- und Wohnungswirtschaft sind es willkommene Fördergelder: Das KfW-Programm für klimafreundlichen Neubau (KFN) geht ab Dienstag wieder an den Start.

Für die krisengeplagte Bau- und Wohnungswirtschaft sind es willkommene Fördergelder: Das KfW-Programm für klimafreundlichen Neubau (KFN) geht ab Dienstag wieder an den Start. Auch Anträge für die KfW-Förderprogramme genossenschaftliches Wohnen und altersgerecht Umbauen können wieder gestellt werden. „Die Förderprogramme des Bauministeriums sind wichtig für die Konjunkturentwicklung in unserem Land“, sagte Bundesbauministerin Klara Geywitz bei einer Pressekonferenz in Berlin. „Jeder Förder-Euro löst Aufträge in den Büchern der Handwerker aus und kurbelt die Binnennachfrage an. Das sind genau die Impulse, die wir jetzt brauchen.“

 

Anträge für die Förderprogramme können nach Angaben des Bauministeriums ab Dienstag über die Website der staatlichen KfW-Förderbank gestellt werden. Für das Programm für Klimafreundlichen Neubau (KFN) stehen nach Ministeriumsangaben im Jahr 2024 insgesamt 762 Millionen Euro in Form von zinsverbilligten Krediten zur Verfügung. 

Kreditsummen bis 150 000 Euro

Möglich sind demnach Kreditsummen bis zu 100 000 Euro für klimafreundliche Wohngebäude nach dem EH40-Standard beziehungsweise bis zu 150 000 Euro für Gebäude, die das Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen (QNG) vorweisen. Geywitz hob bei der Pressekonferenz hervor, dass der Endkundenzinssatz bei 2,1 Prozent liegen werde - und damit „deutlich unter den aktuell marktüblichen Zinsen für Baufinanzierungen“.

Das KFN-Förderprogramm war im vergangenen Jahr erstmals an den Start gegangen, bis es dann Mitte Dezember aufgrund ausgeschöpfter Mittel überraschend eingestellt worden war. Laut Geywitz wurde mit dem Programm 2023 der Neubau von mehr als 47.000 klimafreundlichen Wohnungen gefördert; insgesamt seien so Investitionen von rund 17,4 Milliarden Euro angestoßen worden.

Bauindustrie begrüßt die wiederbelebten Förderprogramme

Das bereits 2022 gestartete Programm für Genossenschaftliches Wohnen soll mit zinsgünstigen Krediten und einem Tilgungszuschuss Menschen unterstützen, die eine eigene Genossenschaft gründen, um anschließend zu bauen. Für das Jahr 2024 stehen dafür insgesamt 15 Millionen Euro bereit, 2023 waren es neun Millionen Euro gewesen.

Das Förderprogramm Altersgerecht Umbauen zielt darauf ab, mit Investitionszuschüssen bauliche Maßnahmen zu fördern, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand verringert werden, wie beispielsweise der Einbau von Aufzügen oder das Entfernen von Türschwellen. In diesem Jahr stehen dafür nach Ministeriumsangaben 150 Millionen Euro bereit, 2023 waren es 75 Millionen Euro gewesen.

Die Bauindustrie begrüßte am Montag, dass die zweimonatige Förderlücke im Wohnungsbau nun geschlossen werde. Die Bundesregierung bleibe aber „nach wie vor eine konsistente und auf Verlässlichkeit ausgerichtete Wohnungsbaupolitik schuldig“, kritisierte der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, Tim-Oliver Müller. Die Fördermittel seien schon im vergangenen Jahr unzureichend gewesen. Um einen Förderstopp zu vermeiden, müsse der Bundestag deshalb spätestens im Sommer eine Mittelaufstockung debattieren.