Windpark Länge Wenn Klima- und Umweltschutz aufeinanderprallen

Ein Plakat der Windkraftgegner an einer Hauswand in Blumberg-Hondingen Foto: Matthias Schmidt

Der Streitfall Windpark Länge: Ein Gerichtsbeschluss legt den Bau genehmigter Anlagen in der Bodenseeregion lahm. Der Ausbau der alternativen Energie gerät ins Stocken, weil Klima- und Umweltschutz aufeinanderprallen.

Stuttgart - Im Februar ist es zwei Jahre her, dass knapp neun Hektar Wald auf dem Höhenzug Länge bei Donaueschingen gerodet wurden und der Bau von sieben Windrädern beginnen sollte. Bis heute aber herrscht Stillstand. Eine Klage der bundesweit aktiven Naturschutzinitiative (NI) hat das Projekt gestoppt. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim hat die Genehmigung der Anlagen jetzt für rechtswidrig erklärt. Der Streit um die Länge entwickelt sich zum Musterfall des fast vollständig eingebremsten Ausbaus der Windkraft im Land. Ein Bild mit vielen Facetten.

 

Die Betreibergemeinschaft

„Die Krise der Windkraft in Baden-Württemberg kulminiert in diesem Projekt“, sagt Bene Müller. Und sarkastisch fügt der Vorstand der Solarcomplex AG in Singen hinzu: „Das ist eigentlich kein Thema für die Stuttgarter Zeitung, sondern für die Narrenzeitung. Überschrift: Grandioser Bockmist.“ Solarcomplex ist vor 20 Jahren aus einer Initiative Singener Privatleute hervorgegangen. „Wir wollen bis 2030 die Bodenseeregion weitgehend auf regenerative Energie umbauen“, sagt Müller. Der für 33 Millionen Euro geplante Windpark auf der Länge wäre das vierte Windprojekt im Portfolio, das auch Fotovoltaikanlagen und regionale Wärmenetze umfasst.

Sieben Windräder, je 230 Meter hoch – den Stadtwerken von Sigmaringen und Schwäbisch Gmünd hat die Idee eingeleuchtet, ebenso der Ökumenischen Energiegenossenschaft Bad Boll, den Stromrebellen der EWS Schönau und Genossenschaften aus Tübingen und Kirchheim/Teck, die alle beteiligt sind. Insgesamt 18 Gesellschafter fragen sich nun, wie es weitergehen soll. „Der Windpark hat eine Genehmigung, die nichts mehr wert ist. Wir stehen wieder bei null“, so Müller. Genau genommen sind es sogar zwei Genehmigungen. Und das ist eine zu viel, sagt der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim.

Der Knackpunkt

Anders als andere Bundesländer hat Baden-Württemberg die Genehmigung von Windkraftanlagen bisher auf zwei Behörden verteilt. Der Betrieb der Anlage musste beim Landratsamt beantragt werden, die Nutzungsänderung für den Wald hingegen beim Regierungspräsidium. Diese Aufteilung hat der VGH Mannheim in einem Eilbeschluss am 17. Dezember 2019 als rechtswidrig eingestuft. Begründung: Beide Genehmigungen hätten gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz in einem Verfahren beim Landratsamt konzentriert werden müssen. Dem bisherigen Verfahren fehle es an der Öffentlichkeitsbeteiligung hinsichtlich der Waldrodung und an einer alle Aspekte umfassenden Umweltverträglichkeitsprüfung.

Windkraftgegner vermuten dahinter Absicht: Die Landesregierung habe durch das zweigleisige Verfahren die Bürgerbeteiligung deckeln und die Hürden beim Artenschutz senken wollen. Das Umweltministerium widerspricht: „Von einer bewussten Einschränkung des Artenschutzes oder der Öffentlichkeitsbeteiligung kann hier keine Rede sein“, erklärt ein Sprecher. Als 2012 der Windkrafterlass in Kraft trat, sei die vorgegebene Praxis auch in anderen Bundesländern üblich gewesen. Die Waldumwandlung habe man bis zur Entscheidung des VGH als lediglich vorbereitende Maßnahme betrachtet. Zudem habe sich der Genehmigungsantrag für den Windpark auch im vereinfachten Verfahren „immer an den naturschutzrechtlichen Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes messen lassen müssen“.

Für die Betreibergesellschaft des Windparks Länge ist das Ergebnis klar: Obwohl sie sich an die Vorgaben gehalten und zwei Genehmigungen erlangt hat, darf sie den Windpark nicht bauen. Beim Schwesterprojekt des Münchner Entwicklers Green City Energy mit vier Windrädern auf dem ebenfalls zur Länge zählenden Ettenberg darf aus gleichem Grund nicht gerodet werden.

Der Standort

Die Länge ist ein Anhängsel der Schwäbischen Alb auf Höhe Geisingen, rechts der A 81 gelegen, wenn man von Stuttgart Richtung Bodensee fährt. Das Hochplateau mit rund 3300 Hektar Wald ist bis auf einen Fernsehturm und ein kleineres Windrad am westlichen Rand weitgehend unberührt. Die umliegenden Städte haben die Länge schon vor Jahren als Windkraft-Konzentrationszone ausgewiesen. Im Dezember 2013 wurde die entsprechende Änderung der Flächennutzung genehmigt.

Artenschützer sehen in der Länge ein besonders wertvolles Gebiet, das als Habitat verschiedener Greifvögel, aber auch als Korridor für Zugvögel („Geisinger Trichter“) fungiere. Zudem führt der Generalwildwegeplan, der eine Verbindung von Biotopen für wandernde Wildtiere beschreibt, über die Länge. Verbunden mit Zweifeln an der zu erwartenden Windausbeute führten die Bedenken zu vielfältigen Eingaben der Gegner bei der Verwaltung, bis hin zum Petitionsausschuss des Landtags. Zunächst ohne Erfolg.

Die örtlichen Gegner

Angelika Sitte und Lucia Bausch wohnen in Blumberg-Hondingen am Fuße der Länge. Fragen zu ihrem Engagement gegen die Windparks wollen die beiden Vorsitzenden des Vereins für Arten- und Landschaftschutz Länge-Ettenberg nur schriftlich beantworten. Dies aber tun sie selbstbewusst, auch im Umgang mit dem Begriff „Nimby“. Die Abkürzung für das englische „Not in my backyard“ (Nicht in meinem Hinterhof) steht in der Regel für lokale Eigeninteressen. Auf die Frage nach ihren Motiven schreiben sie: „Alle unsere Vorstands- und Kernteam-Mitglieder sind Nimbys, wehren sich also aufgrund der direkten Betroffenheit gegen die Zerstörung unserer Landschaft und somit Zerstörung des Lebensraums für Tier und Mensch sowie die mit der Windkraft verbundenen Risiken. Wir wehren uns aber auch gegen die von der Windkraftlobby benutzte Nimby-Verunglimpfung, weil wir vehemente N-Nimbys sind, also Vertreter von No nonsense in my backyard.“ Windkraft sei „unbestritten Nonsens, sinnlos natur- und menschenverachtend“.

Der VGH-Beschluss führe hoffentlich „zu einem Nach- und Umdenken bezüglich des langfristigen Erhalts von Flora und Fauna und Landschaftsbild auf Länge und Ettenberg und damit zum Erhalt unserer Heimat“, hoffen die Vereinsvorstände. Ob sie damit Erfolge beim Klimaschutz verhindern? „Klimaschutz ist für uns in erster Linie der vollständige Erhalt der Baaralb-Hochfläche als CO2-Senke. Die Windkraft trägt weder in Deutschland noch weltweit zum Klimaschutz maßgeblich bei.“

Einzelne Windanlagen mit unregelmäßiger Stromproduktion und ohne Großspeicher seien zur Rettung der deutschen Energiewende ungeeignet, schreiben sie – und verweisen auf die Homepage des Vereins, wo zahlreiche Expertenmeinungen verlinkt sind. Darunter Broschüren und Vorträge der CDU Thüringen und des früheren Chef des Ifo-Instituts für Wirtschaftsforschung, Hans-Werner Sinn („Wie retten wir das Klima nicht“).

Der Kläger

Entscheidende Schützenhilfe erhielten die Windparkgegner von der im Westerwald ansässigen Naturschutzinitiative. Deren Präsident Harry Neumann hat vor vier Jahren den Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland verlassen, dessen Landesvorsitzender in Rheinland-Pfalz er bis 2014 war. Sein Credo hat der Fotograf auf der Homepage des Verbands formuliert: „Einen der größten Angriffe auf unsere Landschaften und Lebensräume stellt die Industrialisierung unserer Wälder durch Windenergieanlagen unter dem Deckmantel des Klimaschutzes dar.“

Der Naturschutz brauche wieder mehr Konfrontation und müsse „zu seinen Ursprüngen zurück“, meint er. Zu den ersten Unterstützern des jungen Verbandes zählte der Dirigent und Naturschützer Enoch zu Guttenberg, der 2018 gestorbene Vater des früheren Verteidigungsministers Karl-Theodor zu Guttenberg.

Die Konfrontation sucht Neumann auch mittels Verbandsklagerecht. Die von ihm beauftragte Anwaltskanzlei hat dabei den wunden Punkt im baden-württembergischen Genehmigungsverfahren zielgenau bloßgelegt. „Sowohl Landesregierungen als auch Behörden und Projektierer müssen sich an geltendes Umweltrecht halten und keine eigenen Rechtsräume schaffen“, sagt Neumann und legt dem grünen Landesumweltminister Franz Untersteller den Rücktritt nahe, da der Fall gravierend sei: „Sieben Jahre rechtswidrige Genehmigungen!“ Sein Verband, der unabhängig agiere und sich nur aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden finanziere, prüfe außerdem weitere Klagen in Fällen, wo „besonders schwerwiegend gegen Umweltrecht und den Natur- und Artenschutz verstoßen wurde“. Dies halte er bei Genehmigungen, die noch keine Bestandskraft haben, für möglich.

Der gebremste Windkraftausbau

Nach Auskunft des Bundesverbands Windenergie wirkt sich der VGH-Beschluss in Baden-Württemberg auf 18 Projekte mit 62 Windrädern aus. Insgesamt summieren sie sich zur einer Leistung von 275 Megawatt. Zum Vergleich: Im ganzen Jahr 2019 wurden im Südwesten neue Anlagen für nur 17,3 Megawatt errichtet. Laufende Genehmigungsverfahren können – mit höherem zeitlichem und finanziellem Aufwand – noch auf den vom VGH vorgegebenen eingleisigen Weg gehoben werden, was das Umweltministerium seit einer erstinstanzlichen Entscheidung ohnehin schon seit dem vergangenen Sommer empfiehlt.

Härter trifft es Projekte im Land, deren Genehmigungen nach dem alten Verfahren abgeschlossen, jetzt aber nicht mehr gültig sind. Neben den Windparks Länge und Ettenberg ist dies eine weitere Anlage mit drei Windrädern. Der Windenergieverband sieht seine Branche erheblich eingebremst: Überbordende Bürokratie und extreme Bürgerinitiativen erwiesen sich als Grundübel des Windenergieausbaus in Deutschland, so sein Fazit. Und das nicht nur in Baden-Württemberg mit dem verwaltungsrechtlichen Spezialfall.

Die offene Frage

Mehr als zwei Millionen Euro hat Solarcomplex nach eigenen Angaben bisher in den Windpark Länge gesteckt. Ein neuer Anlauf zur Genehmigung wäre teuer, schon allein aufgrund der neu zu erstellenden Gutachten für Umwelt- und Artenschutzbelange. Die alten Gutachten sind wertlos, da sie mittlerweile älter als drei Jahre sind. Zudem steht die Förderung im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetz infrage, da der alte Zuschlag verfällt. Zwei bis drei Jahre, so rechnet Bene Müller, würde es wohl brauchen, eine neue Genehmigung zu erlangen.

Die Alternative wäre, aufzugeben und Schadenersatz zu fordern, schließlich habe sich Solarcomplex an alle Vorgaben gehalten. Oder eine rechtssichere Überarbeitung des bisherigen Verfahrens mithilfe der Landesregierung anzustreben. „Etwaige ,Heilungsmöglichkeiten‘ der Genehmigungen werden derzeit hausintern geprüft“, teilt das Umweltministerium mit, „eine abschließende Einschätzung ist noch nicht möglich.“ Noch im Januar solle es einen Termin im Umweltministerium geben, sagt Müller.

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