Die deutsche Pkw-Maut ist nicht mit EU-Recht vereinbar. Die Abgabe sei gegenüber Fahrzeughaltern aus dem Ausland diskriminierend, entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Die obersten europäischen Richter machen das CSU-Vorhaben einer „Infrastrukturabgabe“ zunichte.

Korrespondenten: Markus Grabitz (mgr)

Luxemburg/Brüssel - Das oberste europäische Gericht, der Europäische Gerichtshof (EuGH), hat die deutsche Pkw-Maut gekippt. Laut Ansicht der Richter diskriminiert Deutschland mit der Abgabe alle anderen EU-Bürger. Dies ist laut den EU-Verträgen verboten. Das Urteil kam einigermaßen überraschend. Der Generalanwalt, ein wichtiger Gutachter am EuGH, sah im Februar keine Bedenken.

 

Warum ist die Pkw-Maut nicht EU-rechtskonform?

Die Luxemburger Richter kamen zum Schluss, dass durch die deutsche Pkw-Maut EU-Ausländer in Deutschland diskriminiert werden. Da die deutschen Pkw-Halter über die Kfz-Steuer im Gegenzug für den Kauf der Vignette entlastet werden, liege „die wirtschaftliche Last dieser Abgabe tatsächlich allein auf den Haltern und Fahrern von in anderen Mitgliedstaaten zugelassenen Fahrzeugen“, urteilt der EuGH. Es gibt noch zwei weitere Gründe, warum die Maut mit den EU-Verträgen nicht vereinbar ist. Die Richter sind überzeugt, dass das Konzept gegen zwei Grundfreiheiten des EU-Binnenmarktes verstößt. Der freie Warenverkehr werde beeinträchtigt, weil die Pkw-Maut die Transportpreise von EU-Ausländern, die deutsche Autobahnen benutzen, erhöhen und so den Zugang von Erzeugnissen aus anderen Mitgliedsländern behindert. Außerdem erschwere sie den Dienstleistungsverkehr im Binnenmarkt. Ausländische Dienstleister hätten höhere Kosten als inländische, weil deren Kosten für die Vignette über die Kfz-Steuer wieder ausgeglichen werden.

Was hält der EuGH vom Systemwechsel bei der Straßenfinanzierung?

Die Bundesregierung hatte argumentiert, dass sie mit der Pkw-Maut den Beginn mache beim Umstieg von der bislang praktizierten Steuerfinanzierung von Autobahnen hin zum „Benutzer-“ und „Verursacherprinzip“. Hier widerspricht der EuGH ausdrücklich: Deutschland könne hier „nicht gefolgt werden“, heißt es beim EuGH. Der Systemwechsel hin zu einer stärkeren „Benutzerfinanzierung“ finde „in Wirklichkeit ausschließlich“ für die Halter und Fahrer von ausländischen Fahrzeugen statt. Für die Halter von Fahrzeugen in Deutschland bleibe es bei der bisherigen Steuerfinanzierung.

Gibt das Gericht einen Hinweis, ob die europarechtlichen Mängel geheilt werden können?

Das Gericht deutet an, dass sein Urteil womöglich anders ausgefallen wäre, wenn die Bundesregierung erklärt hätte, „wie die Diskriminierung durch Umwelterwägungen“ oder andere Motive gerechtfertigt werden könnte. Dies ist der einzige Hinweis.

Was folgt aus dem Urteil?

Zunächst einmal nur, dass die Pkw-Maut nicht wie angekündigt im Oktober 2020 startet. Im Bundeshaushalt fehlen zudem die unterstellten Einnahmen, die allerdings mit 600 Millionen im Jahr ohnehin nicht so hoch waren und außerdem von Experten in ihrer Höhe auch noch angezweifelt wurden. Die Bundesregierung war klug beraten, bis zur Klärung durch den EuGH die Maut auf Eis zu legen. Ansonsten hätte sie die Maut jetzt von einem Tag auf den anderen stoppen müssen. Stellt der Gerichtshof die Vertragsverletzung fest, muss nämlich der betroffene Mitgliedstaat dem Urteil „unverzüglich“ nachkommen.

Wer hat Deutschland verklagt?

Österreich hat Klage vor dem EuGH eingereicht und wurde dabei von den Niederlanden unterstützt. Deutschland als Beklagte wurde von Dänemark unterstützt. Es passiert sehr selten, dass ein Mitgliedsland eine Klage wegen Vertragsverletzung gegen ein anderes Mitgliedsland der EU erhebt. Der Fall der Pkw-Maut ist das siebte Mal überhaupt in der Geschichte des EuGH, dass dies vorkommt. Normalerweise leitet die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren ein. Sie ist als so genannte Hüterin der Verträge dafür zuständig. Einmal im Monat entscheiden die Kommissare zusammen, welche Verfahren eingeleitet werden.

Was ist die Vorgeschichte des Verfahrens vor dem EuGH?

Ursprünglich hatte die EU-Kommission europarechtliche Bedenken gegen die Pkw-Maut aus Deutschland geltend gemacht. Sie leitete auch erste Schritte eines Vertragsverletzungsverfahrens ein. Doch dann beendete die Kommission das Verfahren wieder. Was war passiert? Es gab einen Deal zwischen Brüssel und Berlin: Das Bundesverkehrsministerium hatte seine Maut-Pläne entsprechend den Anforderungen der EU-Kommission abgeändert.

Fällt der Deal aus 2016 jetzt auch der Kommission auf die Füße?

Ja. Natürlich kann es passieren, dass der EuGH eine andere Rechtsauffassung hat als die Kommission. Als aber im Herbst der damalige Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) mit Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker und dessen damaligem Kabinettschef Martin Selmayr einen Deal aushandelte, rümpften viele im Ausland die Nase. Es wurde geargwöhnt, die Deutschen bekämen von der Kommission eine Vorzugsbehandlung. Jetzt zeigt sich, dass der Deal nicht gerichtsfest war. Aber auch, dass die Gewaltenteilung in der EU funktioniert.