Ermittlungen gegen Mediziner Wenn das Augenlicht zum Geschäft wird

Im Zwielicht: Untersuchung beim Augenarzt (Symbolbild) Foto: Caro/Teich

Falsche Diagnosen und unnötige Operationen – wegen diesen Verdachts ermittelt die Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen Augenärzte. War den Medizinern der Profit wichtiger als dass Wohl der Patienten?

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Die Diagnose des Augenarztes schien eindeutig. Auf beiden Augen hatte er beginnenden Grauen Star festgestellt. Ratsam sei eine Operation, bei der die getrübte Linse durch ein Implantat ersetzt wird. Der Termin dafür war bereits vereinbart. Doch dann waren dem älteren Mann Zweifel gekommen. Nun saß er in einer Augenklinik und ließ den Befund von einem anderen Arzt überprüfen. Das Vorlesen der Zahlen klappte mühelos, dem Blick mit der Speziallampe ins Augeninnere folgte die Entwarnung: Der Patient habe „noch eine prima Sehschärfe“, lobte der Professor, es bestehe „kein Grund, die Linse zu operieren“.

 

Fast genauso war es einer Frau ergangen, die in der Klinik ebenfalls eine zweite Meinung einholte. Man müsse „sofort operieren“, habe ihr Augenarzt gesagt und ihr damit „einen Schock“ versetzt. Doch der Professor beruhigte sie: Das sei „erst mal sicher nicht“ nötig, ihre Linse sei „noch viel zu schön“, um sie auszutauschen. Sein Fazit aus den beiden Fällen und vergleichbaren weiteren, die er gesammelt hat: „Aus meiner Sicht steht hier eher die Ökonomie im Vordergrund als der Nutzen des Patienten.“ Es gehe aber eindeutig zu weit, wenn „Gesunde zu Kranken gemacht werden“, um Eingriffe vornehmen zu können.

Kann man dem Arzt vertrauen?

Die Szenen stammen aus einer Fernsehdokumentation des SWR, die 2016 erstmals ausgestrahlt wurde. „Kann ich meinem Arzt vertrauen? Fragwürdige Diagnosen und unnötige Operationen“ lautete der Titel. Eines von mehreren Beispielen waren die beiden Augenpatienten. Wirtschaftlichkeit und Profit würden in der Medizin immer wichtiger, erläuterte der Autor, selbst Arzt. Als Patient müsse man daher „besonders aufmerksam sein“.

In der Ärzteschaft löste die Sendung lebhafte Diskussionen aus. Sie werfe kein gutes Licht auf den Berufsstand, hieß es einhellig. Teilweise wurde dies dem Autor angekreidet, der das heikle Thema allzu plakativ und vereinfacht aufbereitet habe. Andere Mediziner empfahlen dagegen, die gezeigten Fälle unbedingt intern aufzuarbeiten. Fragwürdige Praktiken gelte es abzustellen, ehe sich externe Institutionen damit beschäftigten. Wenn eines Tages die Justiz das übernehme und dies öffentlich werde, sei der Schaden für alle Augenärzte noch weitaus größer.

Razzia an fünf Praxis-Standorten

Nun, drei Jahre später, ist es so weit. Vorige Woche kam es, auch wegen der beiden SWR-Fälle, zu einer groß angelegten Razzia: In Baden-Württemberg und Bayern durchsuchte die Staatsanwaltschaft Stuttgart fünf Standorte eines in Süddeutschland tätigen Augenärzteverbunds und private Räume. Beteiligt waren laut einem Sprecher fünf Staatsanwälte und 26 Polizeibeamte. Morgens ging die Suche nach Beweismitteln los, teilweise lief sie bis in den Nachmittag hinein. Nun gilt es, die Funde auszuwerten.

Hintergrund der Aktion waren schon länger laufende Ermittlungen der Schwerpunktabteilung für Wirtschaftskriminalität, an denen auch das Landeskriminalamt (LKA) beteiligt ist. Es gehe um den Verdacht des (versuchten) Betrugs in besonders schwerem Fall und der gefährlichen Körperverletzung, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Das Verfahren richte sich gegen vier Ärztinnen oder Ärzte. Geprüft werde, ob sie wissentlich Untersuchungen und Operationen vorgenommen hätten, die medizinisch nicht angezeigt waren. Auslöser seien Strafanzeigen von Patienten und Ärzten sowie der Bezirksärztekammer Südwürttemberg.

Ärzte betonen Interesse an Aufklärung

Insgesamt untersuche man zwanzig Fälle von möglichen Geschädigten, in denen Zweitgutachter zu abweichenden Einschätzungen kamen. Bei einem erheblichen Teil gehe es um mutmaßlich unnötige Eingriffe wegen Grauen Stars, daneben um Netzhautschäden. Viele der Betroffenen seien Privatversicherte, andere hätten die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse erstatteten Leistungen aus der eigenen Tasche bezahlt. Die Schadenshöhe lasse sich noch nicht beziffern.

Den Namen des Ärzteverbunds nennt die Staatsanwaltschaft ebenso wenig wie unsere Zeitung. Noch geht es nur um einen Verdacht, der erhärtet oder entkräftet werden kann; bis zu einem Urteil gelten die Beschuldigten als unschuldig. Die Ärzte ließen auf Anfrage mitteilen, die Vorwürfe gegen sie seien „vollumfänglich falsch“. Man unterstütze die Ermittlungsbehörden uneingeschränkt und habe „ein ureigenes Interesse an schnellstmöglicher Aufklärung“. Zugleich betonen sie, gerade beim Grauen Star gebe es keine „rein objektiven Kriterien“ für oder gegen eine Operation; entscheidend seien Befinden und Bedürfnisse der Patienten.

Patienten äußern sich lobend

Diese kommen immer zahlreicher in die Praxen des stetig wachsenden Verbunds und zeigen sich mit den Ärzten anscheinend meist zufrieden. Auf Online-Portalen wie Jameda fallen die Bewertungen ganz überwiegend positiv aus, nur vereinzelt gibt es auch mal Kritik. Derlei Einträge sind freilich mit Vorsicht zu genießen, immer wieder wird darum vor Gericht gestritten. Das Lob von zufriedenen Patienten setzt der Verbund gerne ein, um für sich zu werben; dazu dienen auch einschlägige Auszeichnungen und Gütesiegel. Insgesamt treibt man für das Marketing erkennbar einigen Aufwand.

Unter Augenärzten im Gebiet des Verbunds wird allerdings seit Längerem gefragt, ob die Geschäftstüchtigkeit nicht zuweilen zu weit gehe. Kritik an Diagnosen und Eingriffen, die eher den Ärzten als den Patienten nutzten, wurde intern immer wieder geäußert. Sogar in einem Beitrag für ein Fachblatt ging es – ohne Namensnennung – um konkrete Fälle, die wohl eher ökonomisch motiviert seien. Die angegriffenen Augenärzte wehrten sich auch mit rechtlichen Mitteln, es kam zu einem Zivilverfahren samt Vergleich. Hinter den aus ihrer Sicht rufschädigenden Vorwürfen sehen sie wohl den Versuch, gegen unliebsame Konkurrenz vorzugehen. Das weisen die Kritiker zurück.

Ärztekammer informiert die Justiz

Strafrechtlich schien die Aufarbeitung schon einmal abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft Memmingen prüfte zwar die Fälle betroffener Patienten, stellte das Verfahren dann aber ein. Parallel dazu liefen indes Ermittlungen in Tübingen, die 2018 nach Stuttgart abgegeben wurden; mit der Razzia erreichen sie nun eine neue Stufe. Besonders gewichtig erscheint die Strafanzeige der Bezirksärztekammer Südwürttemberg. Die zuständige Landesärztekammer äußert sich zwar nicht zu laufenden Verfahren. Allgemein aber erläuterte ein Sprecher, nur in „seltenen und besonderen Einzelfällen“ würden die Ergebnisse interner Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zur Kenntnis gebracht; das gelte etwa beim Verdacht auf gefährliche Körperverletzung oder auf Vermögensdelikte. Das berufsgerichtliche Verfahren ruhe so lange, bis das Strafverfahren beendet sei.

In Stuttgart wagen die Staatsanwälte noch keine Prognose, wie lange das dauern könnte. Sie bewegen sich offenbar auf rechtlich wenig erkundetem Terrain: Man kenne keine Ermittlungen anderer Staatsanwaltschaften, bei denen es um medizinisch nicht indizierte Eingriffe von Ärzten gehe, sagte der Sprecher. Bei Bedarf werde man sich nicht nur auf die Zweitgutachten, sondern auch auf eigene Sachverständige stützen.

Die Praxis bohrt beharrlich nach

Nach den Standesregeln der Ärzteschaft dürften wirtschaftliche Gründe eigentlich keine Rolle spielen. „Das Wohlergehen meiner Patientin oder meines Patienten“, heißt es in deren Gelöbnis, „werden mein oberstes Anliegen sein.“ Ähnlich steht es im Ehrenkodex des Verbands der operierenden Augenärzte: Gerade wenn es um das Augenlicht gehe, sei „ein hohes Maß an Vertrauen“ nötig. Patienten müssten sich darauf verlassen können, dass der Arzt seine wirtschaftlichen Interessen hintanstelle. Gebe es daran im Einzelfall begründete Zweifel, werde der Vorstand dem nachgehen.

Der Patient aus dem SWR-Film hegte solche Zweifel. Nachdem er die Operation unter einem Vorwand abgesagt habe, berichtete seine Frau sichtlich befremdet, habe die Praxis mehrmals wegen eines neuen Termins angerufen. Das Fazit des Filmautors: „Wer einmal am Haken ist, wird nicht so schnell wieder losgelassen.“

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