Porsche Hück wehrt sich gegen Lackierer-Image

Uwe Hück geht in die Offensive. Ein Arbeitsvertrag aus dem Jahr 2006 könnte bei den Untersuchungen der Staatsanwaltschaft eine wichtige Rolle spielen. Foto: dpa

Der ehemalige Betriebsratschef von Porsche rechtfertigt sein Gehalt. Angeblich hat er einen Arbeitsvertrag als Leiter der Lackiererei erhalten, der den Verdacht überhöhter Zahlungen entkräften soll.

Stuttgart - Uwe Hück geht in die Offensive. Eine Woche nach der großen Razzia der Staatsanwaltschaft und der Steuerfahnder in Büros des Autobauers Porsche und in Privatwohnungen hat der frühere langjährige Betriebsratschef dem Eindruck widersprochen, seine Vergütung als oberster Arbeitnehmervertreter müsse sich an der Gehaltsentwicklung eines Lackierers orientieren. Hück sagte im Gespräch mit unserer Zeitung, er habe sich 2006 als Leiter der neuen Lackiererei in Zuffenhausen beworben und damals auch den Zuschlag bekommen, nachdem er die erforderliche Qualifikation nachweisen konnte. „Ich habe einen ganz normalen neuen Arbeitsvertrag bekommen. Wie jeder normale Mensch in einem Betrieb“, sagte Hück. Obwohl er auch danach freigestellter Betriebsratschef blieb, könnte dieser Arbeitsvertrag eine wichtige Rolle bei den Untersuchungen der Staatsanwälte spielen.

 

Die Ermittler untersuchen, ob dem ehemaligen Betriebsrat unverhältnismäßig hohe und damit nicht gerechtfertigte Vergütungen gezahlt worden sind. Hück selbst gilt dabei nicht als Beschuldigter. Im Visier der Ermittler sind vielmehr sechs Mitarbeiter, die nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft mit den Zahlungen zu tun hatten. Unter den Beschuldigten sind Porsche-Chef Oliver Blume und zwei weitere Vorstände. Sie könnten sich laut Staatsanwaltschaft unter anderem der Untreue zulasten der Porsche AG schuldig gemacht haben. Auch der Verdacht der Steuerhinterziehung steht im Raum, wenn das Unternehmen überhöhte Gehaltszahlungen als Betriebsausgaben geltend gemacht haben sollte. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte, dass die Auswertung der bei der Razzia eingesammelten Unterlagen wohl einige Monate dauern werde, zu Details äußere man sich nicht.

Was ist eine angemessene Vergütung?

Bei der Vergütung von freigestellten Betriebsräten gilt seit fast hundert Jahren das strikte Ehrenamtsprinzip. Die Arbeitnehmervertreter üben ihre Aufgaben laut Betriebsverfassungsgesetz ehrenamtlich aus. Die Bezahlung richtet sich danach, wie viel Geld die Mitarbeiter erhalten hätten, wenn sie weiter in ihrem Job gearbeitet hätten. Hück begann am 1. April 1985 als Lackierer bei Porsche, 1994 wurde er als Betriebsrat freigestellt, 1997 Betriebsratsvorsitzender für Zuffenhausen und Ludwigsburg, 2002 schließlich Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der Porsche AG. Anfang Februar dieses Jahres gab er Knall auf Fall alle Ämter ab und schied mit 56 Jahren aus dem Unternehmen aus, um in die Politik zu gehen, was viele Irritationen auslöste. Hück wollte keine Angaben dazu machen, wie viel Geld er als Leiter der Lackiererei erhalten hätte. Ein Stuttgarter Personalberater, der viel mit der Autoindustrie zu tun hat, aber anonym bleiben will, nannte eine Größenordnung von 100 000 Euro. Spekuliert wird allerdings, dass Hück als Betriebsratschef bis zu 500 000 Euro erhalten habe. Das Unternehmen hält sich mit Hinweis auf die laufenden Ermittlungen bei Fragen zu diesem Thema sehr bedeckt.

Ein Sprecher wies allerdings darauf hin, dass Porsche die Frage der Angemessenheit der Vergütung von Betriebsräten gegenüber den Finanzbehörden von sich aus zur Diskussion gestellt und das Gespräch mit den Behörden gesucht habe. Porsche kooperiere mit den Behörden.

Kritische Professoren befragt

Hück sagte: „Wir haben alles überprüfen lassen.“ Dabei habe man kritische Professoren befragt und das Ergebnis vor zwei Jahren der Staatsanwaltschaft übergeben. Die Professoren hätten die Vergütung überprüft und gesagt, sie sei in Ordnung. Anlass der Überprüfung war, dass die Staatsanwaltschaft Braunschweig Ermittlungen wegen der Bezahlung von VW-Betriebsratschef Bernd Osterloh aufgenommen hatte, der in Spitzenzeiten bis zu 750 000 Euro im Jahr verdiente.

Um sein Gehalt zu rechtfertigen, wies Hück im Gespräch mit unserer Zeitung zudem darauf hin, dass er bereits in den Jahren nach 1992 in Absprache mit dem damaligen Porsche-Chef Wendelin Wiedeking die Umstrukturierung der Lackiererei geleitet habe. Wiedeking hatte in einer tiefen Krise die Produktion mit Unterstützung japanischer Berater komplett umgebaut, die Lagerhaltung gesenkt, den Fertigungsfluss verbessert und damit die Kosten deutlich gesenkt.

Vergleichbare berufliche Entwicklung

„Die Japaner waren überall, nur nicht in der Lackiererei. Das hatte ich mit Wiedeking so ausgemacht“, hob Hück die eigene Leistung hervor. Der ehemalige Betriebsratschef wies zudem darauf hin, dass er sich in Arbeits-, Sozial und Tarifrecht weitergebildet habe. Eine Weiterbildung, die für die Tätigkeit als Betriebsrat erforderlich ist, darf laut Gesetz jedoch nicht zu einer höheren Vergütung führen. Die IG Metall nennt dies ungerecht und kritisiert auch die Orientierung der Vergütung an Mitarbeitern, die eine vergleichbare berufliche Entwicklung durchlaufen haben, als intransparent.

Auf Initiative von IG-Metall-Chef Jörg Hofmann hat die Gewerkschaft nach Angaben einer Sprecherin schon 2013 eine Expertengruppe aus Juristen und betrieblichen Praktikern einberufen, die einen Reformvorschlag erarbeitet habe. Dieser Entwurf sei im April 2015 auch der Bundesregierung zugestellt worden. Seitdem habe man aber nichts mehr davon gehört.

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