Seit dem 5. Juli ist klar: Der Bund muss aufgrund des Maut-Desasters 243 Millionen Euro Schadenersatz an die vorgesehenen Betreiber zahlen.

Es ist ein Thema, das im Netz gerade hohe Wellen schlägt. Die Rede ist vom Hashtag „Maut-Desaster“. Gegenstand der Diskussionen sind die Pläne der CSU – allen voran die des früheren CSU-Verkehrsminister Andreas Scheuer – , in Deutschland eine Pkw-Maut einzuführen. Bereits 2019 wurde diesen Plänen durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) ein Riegel vorgeschoben. So wurde am 18. Juni 2019 entschieden, dass die Einführung einer Pkw-Maut gegen EU-Recht verstößt. Damit erfuhr die CSU nicht nur eine herbe Niederlage – kämpfte sie doch bereits seit den 80er-Jahren für eine Pkw-Maut – sondern sah sich zudem mit einer Schadensersatzklage der vorgesehenen Betreibern konfrontiert, nachdem der Bund die Verträge kurz nach dem Urteil kündigte.

 

Schadensersatzzahlung in Höhe von 243 Millionen Euro

Der Bund wies seinerseits die Entschädigungsansprüche der vorgesehenen Betreiber zurück. Ursprünglich lagen diese bei einer Schadensersatzsumme von rund 560 Millionen Euro. Zur Klärung reichte das Verkehrsministerium 2020 eine Schiedsklage ein. Am 5. Juli dieses Jahres, nachdem sich der Rechtsstreit über vier Jahre hingezogen hatte, gaben die beteiligten Unternehmen in einer Pressemitteilung bekannt, dass man sich mit der Bundesrepublik Deutschland auf eine Schadensersatzzahlung in Höhe von 243 Millionen Euro geeinigt habe.

Der Unmut der Steuerzahler ist nun groß, auf der Plattform Twitter fordert ein User sogar, dass der CSU-Politiker Scheuer nun sein Bundestagsmandat zurückgeben sollte.

Ausländische Fahrzeughalter hätten Nachsehen gehabt

Doch wieso hat die deutsche Pkw-Maut überhaupt gegen das EU-Recht verstoßen? „Diese Abgabe ist diskriminierend, da ihre wirtschaftliche Last praktisch ausschließlich auf den Haltern und Fahrern von in anderen Mitgliedstaaten zugelassenen Fahrzeugen liegt“, urteilten die Richter im Jahr 2019 (Az. C-591/17).

Die Pkw-Maut war ein Prestigeprojekt der CSU. Es war geplant, dass inländische Autofahrer die Gebühr jährlich entrichten und diese über eine Absenkung der Kfz-Steuer kompensiert bekommen. Ausländische Halter hingegen sollten eine Zehn-Tages-, eine Zwei-Monats- oder eine Jahresvignette kaufen können. Das heißt: Deutschen Autohaltern wären am Ende keine Mehrkosten entstanden, während ausländische Fahrzeughalter das Nachsehen gehabt und extra gezahlt hätten.

So sei „die Infrastrukturabgabe in Verbindung mit der Steuerentlastung bei der Kraftfahrzeugsteuer, die den Haltern von in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen zugutekommt, eine mittelbare Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit“ und verstoße gegen „die Grundsätze des freien Warenverkehrs und des freien Dienstleistungsverkehrs“.

Warum gibt es eine Maut in Österreich, aber nicht in Deutschland?

Schon vor ihrer Einführung reichte Österreich, unterstützt von den Niederlanden, Klage gegen die geplante Pkw-Maut in Deutschland ein. Anders als in Deutschland ist in Österreich die Pkw-Maut erlaubt. Der Grund dafür ist einfach. Die österreichische Pkw-Maut wird auch von den österreichischen Autohaltern bezahlt – ohne Steuerrabatt – und ist daher diskriminierungsfrei.