An Unterhaltungswert fehlt es Auftritten von Heinrich Fiechtner selten. Der ehemalige Landtagsabgeordnete und Stuttgarter Ex-Stadtrat, inzwischen aus der AfD ausgetreten, ist schon aus dem Landtag getragen worden und nutzt auch Gerichtsverhandlungen weidlich aus. So etwa am Donnerstag am Stuttgarter Amtsgericht. Der Arzt, der mittlerweile als eine Art Galionsfigur der Querdenker- und Impfgegnerszene gilt, fliegt bereits früh aus dem Saal, weil er immer wieder provoziert. Als er Stunden später zum Schlusswort zurückkommen darf, nutzt er es für einen langen Vortrag, in den er regelmäßig biblische Psalmen einstreut – zum Vergnügen seiner Anhänger.
Die Gerichte allerdings ziehen aus Fiechtners Auftritten weniger Erbauliches – zumal es auch in diesem Fall nicht um Sakrales, sondern um sehr profane und unschöne Vorwürfe geht. Das meiste davon weist Fiechtner zurück, manches wird eingestellt, doch übrig bleibt letztlich eine Verurteilung wegen sechs Delikten zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 150 Euro, also 13 500 Euro.
Fiechtner soll zum Beispiel unerlaubt Videoaufnahmen von Polizeibeamten und Gemeindevollzugsbeamten bei einer Corona-Demonstration in Ostfildern im Januar 2022 auf einem Telegram-Kanal veröffentlicht haben. Zwei Lehrerinnen, auf die er im Juli 2022 mit ihrer Klasse im öffentlichen Nahverkehr stieß, soll er beleidigt haben, weil alle Masken trugen. Im August 2022 soll er auf einem Telegram-Kanal einen Genderstern durch ein Hakenkreuz ersetzt haben. Auch Volksverhetzung steht auf der Liste, weil er wiederholt den Holocaust mit Corona-Impfungen verglichen haben soll.
Fiechtners Anwalt Reinhard Löffler kündigt an, in Berufung zu gehen. Er hält das Vorgehen der Ermittler und das Urteil für „rechtlich dünnes Eis“. Viele Beweise sind seiner Meinung nach gar nicht verwertbar, andere Vorwürfe seien überzogen. Fiechtner werde von der Justiz mittlerweile sehr hart angefasst. Sein Verhalten vor Gericht trage allerdings auch nicht zu einer wohlwollenderen Behandlung bei.
Psalmen und die Nationalhymne
Das ist auch in einem anderen Verfahren so gewesen. Anfang März ist Fiechtner, ebenfalls am Stuttgarter Amtsgericht, wegen ähnlicher Delikte zu einer Geldstrafe in Höhe von 72 500 Euro verurteilt worden. Die Berufung läuft. Damals hatte er im Verfahren keine Psalmen vorgetragen, sondern mit seinen Anhängern die Nationalhymne gesungen.