Mitarbeiterin verklagt Tübingen Pikanter Prozess um Posten bei Boris Palmer

Kämpft um seine Wiederwahl: Tübingens OB Boris Palmer Foto: Imago//Ulmer

Eine Tübinger Rathaus-Mitarbeiterin klagt vor Gericht, weil sie nicht Chefsekretärin des OB wurde. Als Grund sieht sie eine frühere Beziehung zu Boris Palmer. Die Stadt widerspricht.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

An Herausforderinnen mangelt es Boris Palmer (50) derzeit eigentlich nicht. Am 23. Oktober will der Tübinger Oberbürgermeister sein Amt gegen zwei Frauen verteidigen. Seit Wochen liefert sich das Trio in der Unistadt einen lebhaften Wahlkampf.

 

Abseits der Öffentlichkeit wird Palmer derzeit ebenfalls von einer Frau herausgefordert, aber auf ganz andere Weise. Schauplatz ist das Arbeitsgericht im nahen Reutlingen, als Kontrahentin tritt ihm dort eine Mitarbeiterin seiner eigenen Stadtverwaltung entgegen. Sie klagt gegen die Stadt Tübingen auf Schmerzensgeld und Schadenersatz, weil sie bei einer Stellenbesetzung zu Unrecht leer ausgegangen sei. Die Güteverhandlung ist laut einer Gerichtssprecherin für den 20. Oktober angesetzt, gerade mal drei Tage vor der OB-Wahl, doch das kann sich noch ändern.

Job Vorzimmer des Rathauschefs

Es geht um eine Position, die Palmer unmittelbar zugeordnet ist: das Sekretariat des Oberbürgermeisters, vergütet mit bis zu 4500 Euro im Monat. Die langjährige, hochgeschätzte Kraft ging in den Ruhestand, es galt sie zu ersetzen. Seit Jahresbeginn sei dort eine „sehr qualifizierte Mitarbeiterin“ tätig, verlautet aus dem Rathaus. Das Verfahren schien längst abgeschlossen – dann kam zur Überraschung der Verwaltungsspitze die Klage der Konkurrentin.

Die Klägerin, die sich gegenüber unserer Zeitung nicht äußern wollte, hielt sich für mindestens ebenso qualifiziert. Sie kann auf einen Studienabschluss, beste Bewertungen und diverse Erfahrungen verweisen, auch als Personalrätin. Doch all das, lässt sie ihren Anwalt argumentieren, habe nicht gezählt, sondern alleine etwas Privates: eine frühere Liebesbeziehung zwischen ihr und Palmer.

Liaison bei Vorstellung offengelegt

Im Vorstellungsgespräch soll sie die einstige Liaison nicht etwa verschwiegen, sondern offen angesprochen haben. Aus Gründen der Transparenz schien ihr das wohl geboten. Doch die mit betretenem Schweigen quittierte Ehrlichkeit wurde ihr nicht gelohnt, sondern als mangelnde Loyalität ausgelegt. Als ehemalige Geliebte sei sie fortan nicht mehr infrage gekommen – wofür sie nun einen Ausgleich verlangt. Es gehe um Schmerzensgeld und Schadenersatz, bestätigt die Gerichtssprecherin, dem Vernehmen nach in fünfstelliger Höhe.

Was ist dran an dem ungewöhnlichen Vorwurf? Boris Palmer selbst äußert sich nicht zu dem Verfahren, schon gar nicht zu Privatem. Mit solchen Themen, erfuhr bereits sein Parteifreund Alexander Bonde, kann man in der Öffentlichkeit nur verlieren. Der einstige Agrarminister zog sich aus der Landespolitik zurück, als sich eine Grünen-Frau in den Medien über ihre Verbindung ausließ.

„Kein Anlass, den OB zu fragen“

Auskunft lässt Palmer seine Sozialbürgermeisterin Daniela Harsch (SPD) erteilen. Ob es den „behaupteten privaten Bezug“ wirklich gebe, schreibt sie, könne man nicht sagen. Man habe den OB nicht danach gefragt, weil es „keine Veranlassung dazu“ gab. Ob wahr oder nicht – dies habe nämlich „keine Auswirkung“ gehabt. Die Ablehnung sei aus Gründen erfolgt, die die Bewerberin selbst dargelegt habe. Näheres dürfe man wegen des Datenschutzes nicht sagen.

Offenbar hätte die Klägerin die Stelle zunächst nicht antreten können, weil sie gerade in Elternzeit ist; ihr soll es vor allem um die Höhergruppierung gegangen sein. Zudem sollte die Stelle unbedingt in Vollzeit besetzt werden, was der Stadt wegen der „sehr schlanken“ Strukturen wichtig war. Ein früheres Gerichtsverfahren um eine andere Stelle, das durch die Instanzen ging, soll die Frau verloren haben – ohne dass es öffentlich wurde.

Stadt strebt keine Einigung an

Aus Sicht von Harsch hat sich die Stadt nichts vorzuwerfen. Palmer sei in das Bewerbungsverfahren „nicht involviert“ gewesen, alles sei „transparent und juristisch korrekt“ abgelaufen. Die Klägerin habe sogar Akteneinsicht erhalten und den Auswahlvermerk vorgelegt bekommen. Auch der Arbeitsrechtler, den die Stadt eingeschaltet habe, gehe davon aus, dass alles seine Richtigkeit habe. Mit Blick auf den Gütetermin rate er daher von einer Einigung ab. „Grundsätzlich halten wir uns an solche Empfehlungen“, schreibt die Bürgermeisterin.

Kurz vor der OB-Wahl wird ein solcher Rechtsstreit publik – kommt das für Boris Palmer nicht sehr ungelegen? „Er sieht das Verfahren weder als Belastung an noch irgendeinen Zusammenhang mit dem Wahlkampf“, versichert Harsch. Genaueres erfährt die Öffentlichkeit drei Tage vor dem Urnengang um 12.10 Uhr in Saal 1 – wenn es denn dabei bleibt. Es komme immer wieder vor, so die Gerichtssprecherin, „dass Termine kurzfristig verlegt werden müssen“.

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