Exotische Tiere wie diese Königsboa benötigten oftmals Haltungs- und Pflegebedingungen, die von Privatpersonen gar nicht erbracht werden können, beklagt der Tierschutzbund. Foto: dpa
Der Skorpion an der Zimmerwand, die Boa in Nachbars Garten, die Wasserschildkröte im Feuersee: Das Veterinäramt und der Tierschutzbund berichten über Trend-Haustiere und erschreckendes Nichtwissen bei Haltern von exotischen Tieren.
Wie genau der Skorpion an die Wohnzimmerwand gekommen ist, bleibt ein Rätsel. Der Polizei jedenfalls liegen bislang keinerlei Erkenntnisse darüber vor, wem das Spinnentier gehört, das ein 26-Jähriger in Backnang kürzlich in seinen vier Wänden eingefangen hat. Vermisst gemeldet hat den giftigen Krabbler jedenfalls niemand.
Experten gehen davon aus, dass es sich bei dem Skorpion wohl um einen „blinden Passagier“ gehandelt haben dürfte, der im Schuh, Koffer, Radkasten des Autos oder auf ähnlichem Wege aus seiner Heimat nach Backnang gelangt ist.
In Backnang entdeckte ein 26-Jähriger kürzlich diesen Skorpion an seine Wohnzimmerwand. Foto: dpa/Bundespolizei Stuttgart
Der Alpenskorpion gehöre zur Gattung Euscorpius und sei in Mitteleuropa (Österreich, Italien) heimisch, teilt das Landratsamt auf Nachfrage mit. Das Tier sei nur mäßig giftig (ähnlich einem Wespen- oder Bienenstich) und unterliege keinem besonderen Schutz. „Wenn es kälter wird, dringen die Skorpione, wie andere Insekten auch, in Häuser ein und verkriechen sich an dunklen Orten. Das kann auch mal ein Kleidungsstück, Schuhe oder ein herumliegender Rucksack sein“, so Amtstierärztin Judith Fellinger vom Veterinäramt Backnang. Ähnliche Fälle seien dem Landratsamt Rems-Murr-Kreis nicht bekannt, da diese Tiere keiner Meldepflicht im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Bundesartenschutzverordnung unterliegen.
Vor allem Wasserschildkröten werden ausgesetzt
Bei exotischen Tieren, die im Rems-Murr-Kreis aufgefunden würden, handle es sich meistens um ausgesetzte Terrarientiere, etwa Schlangen oder Wasserschildkröten. „In jedem größeren Gewässer finden sich zum Beispiel ausgesetzte südamerikanische Schmuckschildkröten“, ergänzt Fellinger. Gelegentlich würden „exotische Tiere“ auch bei Kontrollen der Einreise durch den Zoll oder die Polizei entdeckt.
Beschlagnahmte Tiere, die dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen unterliegen, werden an Einrichtungen übergeben, die entsprechende Sach- und Fachkunde haben und eine artgerechte Haltung gewährleisten können. Eine zwei Meter lange Würgeschlange, die 2022 in Weinstadt in einem Garten gefunden wurde, fand etwa in der Wilhelma ein neues Zuhause.
Muss ich mein Tier registrieren?
„Exoten“ und Wildtiere, die nicht in Deutschland heimisch sind, und dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen unterliegen, müssen beim Regierungspräsidium als höherer Naturschutzbehörde gemeldet werden. Viele Tierbesitzer wüssten aber nichts von dieser Verpflichtung. Das Bundesamt für Naturschutz hat die Website www.wisia.de eingerichtet, welche über den Schutzstatus verschiedener Tiere Informiert.
Kontrollen des Veterinäramtes erfolgen in nach dem Tierschutzrecht genehmigungspflichtigen Betrieben (zum Beispiel Zoohandlungen) und anlassbezogen auch in Privathaltungen. „Nach dem Veterinärrecht besteht für Privathaltungen keine Meldepflicht, lediglich nach dem Artenschutzrecht“, führt der Leiter des Veterinäramtes Thomas Pfisterer aus und ergänzt „deshalb versuchen wir, in allen Fällen die Artenschutzbehörden zu beteiligen“.
Der Deutsche Tierschutzbund beklagt einen Trend hin zu exotischen Tieren, sagt Sprecherin Hester Pommerening: „Für die Halter gilt oft allein das Motto: Hauptsache besonders.“ Statt Katzen oder Kaninchen wünschten sie sich Schlangen, Echsen, Skorpione oder Spinnen neben der Sofalandschaft. „Die Statussymbole können ihnen gar nicht exotisch genug sein“, sagt Pommerening. Nagetiere wie etwa Degus und Chinchillas, aber auch Weißbüscheläffchen, Weißbauchigel, Kapuzineraffen und viele andere.
Besonders beliebt seien nach wie vor Schildkröten und Schlangen. Zu beobachten sei außerdem, dass „Trend-Tiere“ mittlerweile vor allem durch Social Media geschaffen würden. Zum Beispiel die Weißbauchigel: im Internet und den Social-Media-Plattformen fänden sich leider sehr viele vermeintlich „lustige“ oder „süße“ Videos und Fotos, bei denen menschliches Verhalten unkritisch auf den Igel projiziert wird, ohne die Bedürfnisse des Tieres zu berücksichtigen. „Wenn sich entsprechende Postings und Videos stark verbreiten, verlieren die Leute den Blick für die tatsächlichen Bedürfnisse von Tieren und deren Verhaltensweisen, und der Nachahmungseffekt ist leider beträchtlich.“
Erschwerte Pflege und Haltung
„Exotische Tiere“ benötigten oftmals Haltungs- und Pflegebedingungen, die von Privatpersonen gar nicht erbracht werden können, und dann ein Aussetzen der Tiere in der freien Natur bewirken. „Um das zu vermeiden, sind ausreichende Information und Sachkunde vor Erwerb eines ‚exotischen Tieres‘ zwingende Voraussetzung für das Tierwohl“, so Judith Fellinger vom Veterinäramt. Abhängig von der Tierart und der Art des Verstoßes können Zuwiderhandlungen gegen das Washingtoner Artenschutzübereinkommen als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden.
Tierschützer fordern Positivliste
Nach Auffassung des Deutschen Tierschutzbundes sollten Wildtiere grundsätzlich nicht in Privathaushalten gehalten werden dürfen. Der Verband wünscht sich eine Positivliste, wie es sie in vielen anderen europäischen Ländern bereits gibt. Pommerening: „Im Gegensatz zu Verboten würde eine Positivliste nur die Tierarten definieren, die ohne Bedenken gehalten werden dürfen – aus Tier-, Natur- oder Artenschutzsicht sowie aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und des Gesundheitsschutzes.“