Fälschung oder echt? Streitende Oldtimer-Besitzer suchen gemeinsam die Stunde der Wahrheit

Der 300 SL Roadster des Klägers, wie er auf einem Gutachten vom Mercedes-Benz Classic Center abgebildet ist. Foto: red/Schmidt

Ein schillernder Zivilprozess um zwei seltene Mercedes-Roadster vom Typ 300 SL endet in Stuttgart mit einem Vergleich, aber der Fall bleibt spannend. Die entscheidende Frage wird nun außergerichtlich geklärt.

Automobilwirtschaft/Maschinenbau: Matthias Schmidt (mas)

Ein in der Oldtimerszene viel beachteter Zivilprozess am Stuttgarter Landgericht ist am Donnerstag mit einem überraschenden Vergleich zu Ende gegangen. Zwar bleiben dadurch grundsätzliche Rechtsfragen weiter offen. Die Besitzer zweier wertvoller Mercedes-Oldtimer vom Typ 300 SL Roadster mit identischer Fahrgestellnummer aber haben sich geeinigt, die Gretchenfrage außerhalb der Gerichtsmauern klären zu lassen.

 

Wer besitzt das echte Auto – und wer ein wie auch immer nachgebautes, zusammengestückeltes oder manipuliertes? Die ehemalige Mercedes-Führungskraft aus der Region Stuttgart oder der Immobilienkaufmann und Spielhallenbetreiber aus Nordrhein-Westfalen, der die Klage erhoben hatte? Am zweiten Verhandlungstag hat eine ökonomische Erwägung zum Vergleich geführt. „Aus kaufmännischer Sicht sitzen wir doch im selben Boot“, sagte der Kläger zum Beklagten. Solange die Echtheitsfrage nicht geklärt sei, gelte: „Ihr Auto ist genauso unverkäuflich wie meines.“

Der Kläger erklärte sich bereit, die Kosten des Gerichtsverfahrens zu tragen. Im Gegenzug einigten sich die beiden 300-SL-Besitzer, ihre Autos einer gemeinsamen Begutachtung beim Münchner Sachverständigen Thomas Eschenbach zu unterziehen. Bezahlen soll dies derjenige, dessen Auto sich dabei als unecht erweist. Nicht zuletzt steht viel Geld auf dem Spiel: Ein Original dieses Fahrzeugtyps, von dem zwischen 1957 und 1963 nur 1400 Exemplare gebaut wurden, ist viele Hunderttausend Euro mehr wert als eines mit zweifelhafter Identität. Gut erhaltene Exemplare mit nachvollziehbarer Historie erzielen Preise von mehr als 1,5 Millionen Euro.

Der als „Oldtimer-Anwalt“ bekannte Heidelberger Jurist Michael Eckert, der den Kläger vertritt, zeigte sich „höchst zufrieden“ mit dem Ausgang. Es sei „das denkbar beste Ergebnis“. Zugleich verließ auch der Beklagte den Saal voller Zuversicht, denn er hat keinen Zweifel, dass sein Auto das Original ist.

Beschädigt die Behauptung einer Fälschung den Wert des Autos?

Ob die eigentliche Klage Erfolg gehabt hätte, bleibt ungeklärt. Der Kläger wollte einerseits gerichtlich erzwingen, dass die Echtheitsfrage geklärt wird, und andererseits dem Beklagten untersagen lassen, sein Auto als Fälschung zu bezeichnen. Denn schon allein durch die Behauptung werde sein Eigentum beschädigt, so seine Auffassung. Die Richterin äußerte aber zu Beginn der mündlichen Verhandlung Zweifel daran, dass die bloße Behauptung einen „Eigentumseingriff“ nach Paragraf 1004 BGB darstellen könnte. Die drohende Abweisung der Klage, eine Berufung und möglicherweise weitere Instanzen aber wollte der Kläger nicht abwarten.

Erledigt hat sich mit dem Vergleich auch die Vorladung des prominenten Zeugen Klaus Kienle. Bei dem mittlerweile insolventen Ditzinger Oldtimer-Restaurator, gegen den wegen Betrugs ermittelt wird, waren beide Autos im Abstand von 20 Jahren zur Instandsetzung in der Werkstatt.

Beide Oldtimer sind laut der jeweils behaupteten Historie weit in der Welt herumgekommen – und irgendwann in Venezuela gewesen. Der rot lackierte Roadster des Immobilienhändlers soll 1974 aus Caracas nach Frankreich gekommen und dort fast 40 Jahre im Besitz eines Zahnchirurgen gewesen sein, ehe er ihn vom Händler Axel Schütte („Fine Cars“) in Oerlinghausen erworben habe. Das Auto des Beklagten, der bis zur Rente Führungskraft bei Daimler mit langen Auslandseinsätzen war, sei hingegen von Venezuela nach Thailand gelangt, wo er es in silberfarbener Originallackierung 1974 einem Shanghai-Chinesen für 10 000 Mark und per Handschlag abgekauft habe.

Auch die bisherigen Gutachten stehen auf dem Prüfstand

Die neuerliche Begutachtung dürfte in der Szene aufmerksam beobachtet werden. Schließlich steht dabei auch die Qualität diverser anderer Gutachten auf dem Prüfstand, die beide Parteien ins Feld geführt haben – unter anderem eine 23 000 Euro teure Dokumentation des Mercedes-Benz Classic Centers, die der Besitzer aus Nordrhein-Westfalen anfertigen ließ.

In den vergangenen Monaten sind immer mehr Verdachtsfälle bekannt geworden, bei denen es um Manipulationen an 300-SL-Oldtimern geht. Die Qualität der Gutachten wird für potenzielle Käufer und Verkäufer damit immer wichtiger. Garantieren, dass ein neues Gutachten den in Stuttgart verhandelten Fall zweifelsfrei löst, kann derweil keiner. Für den Fall, dass sich die Identität der Autos nicht klären lässt, sieht der Vergleich auch eine Regelung vor. Dann tragen beide Parteien je die Hälfte der Kosten.

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