Trend bei gefälschten Designermöbeln „Eine eigene Designleistung zu erbringen, ist anspruchsvoll und teuer“

Von Produktpiraterie betroffen sind auch Klassiker wie der Eames Lounge Chair & Ottoman von Hersteller Vitra. Foto: Hersteller Vitra/Florian Böhm

Warum die Möbelindustrie eher mit Nachahmungen durch Wettbewerber als mit klassischen Fälschungen zu kämpfen hat, weiß Jan Rasmus Ludwig, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz sowie für Urheber- und Medienrecht.

Bauen/Wohnen/Architektur : Nicole Golombek (golo)

– Gefälschte Leuchten, nachgeahmte Designikonen– damit hat die Möbelindustrie zu kämpfen. Doch wie lässt sich die innovative Kraft eines Designerstückes vor Gericht beweisen und machen sich Käufer einer Fälschung strafbar? Der Rechtsanwalt Jan Rasmus Ludwig kennt Antworten. Ein Gespräch.

 

Herr Ludwig, nehmen Fälschungen von Designprodukten zu?

Ja, sie nehmen zu. Denn eine eigene Designleistung zu erbringen, ist anspruchsvoll, langwierig und zumeist teuer. Betroffen sind letztlich alle Branchen. Alle hergestellten Produkte können gefälscht werden. In der Vergangenheit gab es in der Textil-Industrie oft Fälle, in denen die Fabrik des „Fälschers“ direkt neben der Produktion des Originalherstellers angesiedelt war. Ein T-Shirt, das einfach herzustellen ist und wenig Produktions-Knowhow erfordert, aber eine hohe Gewinnmarge aufweist – was ja gerade für Markenprodukte gilt –, übt einen sehr starken Sog auf „Fälscher“ und die organisierte Kriminalität aus. Ausweichlich der offiziellen Zollstatistik entstehen jährlich durch Produktpiraterie Schäden in Milliardenhöhe.

Und bei Möbeln?

Möbel sind oft etwas komplexere Produkte. Deshalb ist der Anteil der klassischen Fälschungen deutlich geringer. Die Möbelindustrie kämpft jedoch eher mit Nachahmungen durch Wettbewerber. Folglich eine sehr unterschiedliche Situation. Produktpiraterie ist daher nur in Ausnahmefällen ein wirkliches Problem, etwa für die Produkte von Vitra oder Design-Klassiker, etwa der Wagenfeld-Leuchte.

Haben Sie ein Beispiel?

Ein gutes Beispiel ist der „Tolix“ Stahlhocker. Ein lange Jahre kaum beachtetes Produkt. Kurz vor Ablauf des Urheberrechts und im Zuge der mobile work und Co-Working-Bewegung fanden sich jedoch quer durch Europa Nachahmungen und 1:1 Kopien. In fast jeder Stadt konnte man die Hocker in trendigen Kaffees und Co-Working Spaces sehen. Allenfalls ein Bruchteil der abgesetzten Stühle stammten jedoch vom französischen Originalhersteller.

Der Rechtsanwalt Jan Rasmus Ludwig sagt, „der Schaden ist groß“, der durch Nachahmung und Plagiate entsteht. Foto: BRP RENAUD/Jakob Geissele

Hier hätten sicherlich rechtliche Optionen bestanden und für mich drängt sich der Eindruck auf, als ob in diesem Fall die Kraft des Urheberrechts und flankierender Maßnahmen vom Originalproduzenten verkannt wurde. Anders ist nicht zu erklären, dass es zu der flächendeckenden Verbreitung von Nachahmungen und Fälschungen gekommen ist.

Woher weiß man, dass es sich lohnen könnte, einen Tolix-Stuhl zu plagiieren oder stark nachzuahmen?

In Zeiten der Digitalisierung wird das immer einfacher. Es gibt Topseller-Listen der Plattformbetreiber, die Auszeichnung als Bestseller. Insgesamt kann über die Plattformen im e-commerce nahezu realtime beobachten werden, was sich gut verkauft.

Womit hat man es häufig zu tun vor Gericht?

Wir haben das Thema Nachahmung und „Kreativdiebstahl“ in allen Segmenten von der Küche über das Wohnzimmer und endend im Schlafzimmer.

Woran erkennt man bei einem Designerstück eine Fälschung und wie stellt man fest, ob etwas eine Nachahmung ist? Wann wird es juristisch?

Bei der rechtlichen Bewertung bringt ein Punktekatalog grundsätzlich nichts – die Faustformel der sieben Unterschiede ist etwas banal. Es kommt auf den Einzelfall an. Es gilt zu erkennen, was das wesentliche Merkmal ist und ob dieses wesentliche Merkmal übernommen wird. Sie dürfen sich das wie ein Wolke vorstellen, je mehr innovative Kraft ein Entwurf hat, desto größer ist die Wolke, die als der Schutzbereich des Entwurfs zu verstehen und der vor Nachahmung geschützt ist.

Wie lässt sich das dann im Prozess klären?

Im Ergebnis entscheiden die Gerichte über das Bestehen des Urheberrechts und ob ein anlehnendes Erzeugnis eine Rechtsverletzung darstellt. Die Entscheidung wird von den Parteien sachkundig vorbereitet und die zuständigen Spezialkammer verfügen über eine hohe, zumeist sogar branchenspezifische Sachkompetenz. Zusätzliche Expertise kann über Gutachter in die Verfahren eingeführt werden.

Können auch Personen verklagt werden, wenn sie gefälschte Designermöbel kaufen?

Nein. Das reine Besitzen ist nicht strafbar, so lange das Produkt nicht weiter verkauft wird.

Wie groß ist der Schaden, der durch Nachahmung und Plagiate entsteht?

Der Schaden ist groß. Hinzu kommt die emotionale Belastung, die sich aus gerichtlichen Verfahren ergeben. Sollten sogar Privatpersonen beteiligten sein, können entsprechende Prozesse sogar existenziell bedrohlich werden.

Literatur darf irgendwann rechtefrei ins Internet gestellt und heruntergeladen werden. Wie lange bleibt ein Entwurf einer Leuchte, eines Stuhles geschützt?

70 Jahre nach dem Tod des Designers erlischt das Urheberrecht. Sollte es keine anderen Schutzrechte geben, wird der Entwurf dann gemeinfrei. Die gesetzlichen Schutzrechte haben unterschiedliche Lebensdauern.

Wie meinen Sie das?

Patente, Designs und Urheberrechte haben eine Schutzdauer und enden danach. Marken hingegen sind „Ewigkeitsrechte“. Marken können daher grundsätzlich zeitlich unbegrenzt bestehen. Die älteste deutsche Marke sind die gekreuzten Schwerte der Meissener Porzellan-Manufaktur.

Manche Firmen verteidigen ihre Produkte besonders resolut. Disney etwa oder Coca Cola.

Die Gesellschaften leben von ihrem Content und deshalb muss der Content exklusiv bleiben. Losgelöst davon gibt es eine Reihe von Unternehmen, die ihre Marktposition und ihren kreativen Vorsprung aktiv verteidigen. Dies kann dazu führen, dass solche Firma weniger kopiert werden, weil eben bekannt ist, dass die Nachahmung nicht toleriert wird.

Info

Zur Person
Jan Rasmus Ludwig, Jahrgang 1978, ist Partner im Büro BRP Renaud in Frankfurt am Main und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz sowie für Urheber- und Medienrecht. Er berät regelmäßig auch Designer und andere Angehörige der Kreativbranchen.

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