Faulbrut im Schwarzwald Bienenseuche – so kann jetzt jeder mithelfen
Die Nachricht über den Ausbruch der Bienenseuche "Amerikanische Faulbrut" im Schwarzwald schockierte Imker wie Honigfreunde gleichermaßen. Doch wie kann nun jeder einzelne helfen?
Die Nachricht über den Ausbruch der Bienenseuche "Amerikanische Faulbrut" im Schwarzwald schockierte Imker wie Honigfreunde gleichermaßen. Doch wie kann nun jeder einzelne helfen?
Bereits in vielen Regionen Deutschlands mussten Bienenvölker wegen der sich rasch ausbreitenden Seuche getötet werden.
Imkern blutet das Herz, denn für viele von ihnen sind die Bienen weit mehr als geschäftige und finanziellen Gewinn bringende Arbeitstiere. Die fleißigen Bienchen sind vielen von ihnen ans Herz gewachsen, wohl wissend um deren enorme Bedeutung für die Natur und auch für uns Menschen. Ohne Bienen, keine Nahrung – diese Erkenntnis hat sich angesichts ihrer Funktion als Bestäuber vielfach durchgesetzt. Doch auch wer kein Imker ist, ist jetzt gefordert.
Die Amerikanische Faulbrut (AFB) ist wegen der enormen Schädlichkeit des Erregers, der Schwere der Erkrankung, der immensen Ansteckungsgefahr für benachbarte Bienenvölker, seiner seuchenhaften Ausbreitung und damit womöglich einhergehenden volkswirtschaftlichen Folgen als anzeigepflichtige Tierseuche in der Verordnung für anzeigepflichtige Tierseuchen verankert, ebenso wie sie in der Bienenseuchen-Verordnung gelistet ist. Eine Ausbreitung gilt es also zu verhindern.
Die Imkerei ist in der Region weit verbreitet – alleine im Schwarzwald-Baar-Kreis gibt es sieben Imker-Vereine. Der Landesverband Badischer Imker ist in 13 Kreisverbände gegliedert, darunter einer für den Schwarzwald-Baar-Kreis. Diesen wiederum sind 132 Imkervereine angeschlossen.
Zudem fanden in Donaueschingen bis 2019 jährlich die Süddeutschen Berufs- und Erwerbs-Imkertage statt – Deutschlands größte Fachmesse für Besucher. Alljährlich lockte das Event tausende Besucher in die Donauhallen, bis die Veranstaltung 2021 schließlich auf das Messegelände in Friedrichshafen umgezogen ist. Laut Eva-Maria Hirt von den Donauhallen waren die Räumlichkeiten dann jedoch für die rasant wachsende Messe an ihre Grenzen gestoßen.
Die Zahl der Imker und Hobbyimker ist in der Region in den letzten Jahren trotzdem gestiegen, ebenso wie das Bewusstsein um die Bedeutung der Bienen gewachsen ist. Auch die Diskussionen um den Klimawandel und die Notwendigkeit des Naturschutzes trugen dazu bei.
Es sind längst nicht nur die Imker und Honigproduzenten gefordert, nun aktiv mitzuhelfen, dass sich die Amerikanische Faulbrut nicht weiter verbreitet. Auch Otto Normalverbraucher kann einen Teil dazu beitragen.
Fachleute vermuten nämlich neben der Räuberei bei den Bienen – also der Tatsache, dass vornehmlich stärkere Bienenschwärme sich bei schwächeren Völkern bedienen, um sich Nahrung zu verschaffen – noch eine andere Quelle der Amerikanischen Faulbrut:
Fremdhonig. Manche Honige aus dem Ausland, vor allem aus Übersee, können mit Sporen der Bienenkrankheit verunreinigt sein. Imker und Verbände warnen regelmäßig davor. Verbraucher sind deshalb dazu angehalten, Honiggläser gründlich auszuspülen, ehe man sie in den Altglascontainer wirft. Denn die Bienen nutzen diese Reste, um ihre eigene Brut zu versorgen. Sie fliegen entsorgte Gläser an und tragen die Sporen möglicherweise in ihre Bienenstöcke, wo das Bakterium dann ihre Brut vernichtet. Laut Stiftung Warentest, die 2019 Honig testete, seien etwa drei Viertel der als Importhonige gekennzeichneten Honige mit Sporen des Krankheitserregers der Amerikanischen Faulbrut infiziert.
Und auch das gut gemeinte Bienen-Füttern auf dem Balkon mit Honig sollte nun besser unterlassen werden.
Für die Profis wäre der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut in der Region, obgleich es vorbeugende Maßnahmen gibt, wohl kaum zu verhindern gewesen. Der Erreger wird meist durch „räubernde“ Bienen eingetragen und verbreitet, und auch der erwähnte kontaminierte Honig kann eine Erregerquelle sein – beides jedoch lässt sich im Imker-Alltag nicht herausfiltern.
Die Imker in der Region sind nun trotzdem gefordert, vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen.
Ein entsprechendes Monitoring etwa kann nun Gold wert sein. Ähnlich wie bei einem Frühwarnsystem lasse sich ein AFB-Ausbruch schon vor seuchenhafter Ausbreitung eingrenzen. „Inzwischen braucht man heute nicht mehr auf einen AFB Ausbruch warten und erst dann reagieren, wenn dieses Monitoring großflächig umgesetzt wird“, gibt man im Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in Niedersachsen, wo man im Frühsommer mit der Amerikanischen Faulbrut ebenfalls schon unliebsame Bekanntschaft gemacht hat, zu bedenken.
Alle Imker sollten der Registrierungspflicht folgen und für das Wandern und den Handel mit Bienenvölkern stets eine Seuchenfreiheitsbescheinigung verwenden. Zwingend erforderlich sei zudem ein fundiertes Fachwissen über die AFB und die Vorgänge im erkrankten Bienenvolk bei den Akteuren, die bei der Bienenseuchenbekämpfung kooperieren sollten.
Eine Grundvoraussetzung für eine nachhaltige Bekämpfung in einem Sperrgebiet sei die genaue Stand- und Ortskenntnis aller Bienenvölker. Sind nicht alle Völker oder Bienenstände im Sperrgebiet bekannt, ist der Erfolg der Bekämpfung grundsätzlich gefährdet. Was logisch klingt, ist gar nicht so selten – immer wieder kommt es vor, dass Imker ihrer Registrierungspflicht beim Veterinäramt nicht nachkommen. Diese ist grundsätzlich zu leisten und unabhängig von Art und Umfang der Bienenhaltung. Jeder, der Bienen halten will, müsse das spätestens bei Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde (Veterinäramt) unter Angabe der Anzahl der Bienenvölker und ihres Standortes melden. Das Amt wiederum erfasst die gemeldeten Bienenhaltungen und erteilt eine Registriernummer.
Ist die Seuche, wie jetzt in Bräunlingen-Waldhausen geschehen, erst einmal ausgebrochen, gilt es nicht nur, umliegende Bienenstände zu kontrollieren, sondern auch die Sporeneintragsquelle zu finden – dies könne beispielsweise auch ein Honigabfüllbetrieb in der Umgebung sein, so die Fachleute. Je früher man diese Quelle finde, desto besser könne eine seuchenhafte Ausbreitung verhindert werden.
Das betroffene Bienenvolk muss getötet werden, und auch ein Sperrgebiet abzustecken, ist Pflicht.