Wohnungseigentümer am Schmidener Hornbergweg werden für eine Altlastensanierung nicht mehr zur Kasse gebeten. Damit geht eine scheinbar unendliche Geschichte nun doch endlich zu Ende.

Schmiden - Eine scheinbar unendliche Geschichte geht dieser Tage nun doch endlich zu Ende: Die Wohnungseigentümergemeinschaft am Hornbergweg muss sich nicht mehr länger an der seit vielen Jahren praktizierten Altlastensanierung finanziell beteiligen. „Ab März 2015 ist die lange Leidensgeschichte für die Wohnungseigentümer wenigstens in finanzieller Hinsicht vorbei“, sagt Oberbürgermeister Christoph Palm. Mit ihm freut sich ein prominenter Vertreter der Eigentümergemeinschaft: Fellbachs ehemaliger Bürgermeister Raimund Ulrich, der selbst betroffen ist.

 

Diese Geschichte zeigt, dass Umweltpolitik auch zur Überbelastung von Bürgern werden kann

Diese Geschichte zeigt, dass Umweltpolitik auch zur Überbelastung von Bürgern werden kann, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt . Auf dem ehemaligen „Büsing-Gelände“ am Hornbergweg in Schmiden ist bis 1973 eine chemische Reinigung und Färberei betrieben worden, wodurch der Untergrund mit chlorierten Kohlenwasserstoffen (CKW) verseucht wurde.

Als Ende der 1970er Jahre an dieser Stelle Wohnungen entstanden sind, hatten die zuständigen Behörden keine Bedenken wegen Altlasten. Erst 1991 wurde von den bis dahin ahnungslosen Wohnungseigentümern auf deren Kosten Erkundungsbohrungen und Sanierungsmaßnahmen verlangt, was bisher insgesamt fast eine Million Euro verschlungen hat.

Die Stadt Fellbach hatte sich schon vor Jahren auf die Seite der Wohnungseigentümer gestellt

Die Stadt Fellbach hatte sich schon vor Jahren auf die Seite der Wohnungseigentümer gestellt und gemeinsam mit dem Landratsamt Rems-Murr-Kreis mehrfach Verhandlungen – auch zur Kostenbeteiligung – geführt und dabei ihre Bereitschaft erklärt, sich in gewissem Umfang ebenfalls an den Sanierungskosten zu beteiligen. 2010 war auf Grund dieses Engagements ein weiterer Sanierungsvertrag unter Einbeziehung der Rechtsnachfolger des eigentlichen Verursachers geschlossen worden.

Dass die Wohnungseigentümer jetzt ganz aus den Sanierungskosten aussteigen können, ist einer entsprechenden Klausel in dem Sanierungsvertrag zu verdanken. Dort ist nämlich vereinbart, dass die Eigentümergemeinschaft aus der Kostenbeteiligung ausscheiden kann, wenn bei der Boden-Luft-Absaugung drei Bodenmessungen in dreimonatigem Abstand keine deutlich erkennbaren Veränderungen mehr anzeigen. Dies wurde auch vom Landratsamt sowie von der Altlastenkommission des Landes so bestätigt.

Bei einem Gesprächstermin, den die Eigentümergemeinschaft sowie Vertreter der Stadt Fellbach vor kurzem beim Landratsamt hatten, wurde die Inanspruchnahme der Ausstiegsklausel fixiert. OB Palm: „Ob und welche weiteren Maßnahmen zur Altlastenbeseitigung noch durchgeführt werden, ist jetzt alleinige Entscheidung des Landratsamtes und des Landes – und damit natürlich auch die alleinige Übernahme weiterer Kosten.“

Möglicherweise wird aber weiter saniert

Möglicherweise wird aber weiter saniert, teilt Bernd Friedrich, der Erste Landesbeamte beim Landratsamt, mit: „Wegen des im Untergrund immer noch vorhandenen Schadstoffpotenzials hat sich die Bewertungskommission für Altlasten Baden-Württemberg dafür ausgesprochen, die Sanierung zunächst bis 31. Juli 2016 fortzusetzen“. In der Kommission sind auch die Landesanstalt für Umwelt und das Regierungspräsidium Stuttgart vertreten. Im Juli 2016 endet ohnehin der zuletzt vereinbarte Sanierungszeitraum von fünf Jahren. Friedrich: „Das Landratsamt und das Land Baden-Württemberg werden dazu das weitere Vorgehen abklären.“ Dass für die Wohnungseigentümer nun nach mehr als 20 Jahren ein Schlussstrich unter diese Geschichte gezogen werden kann, freut alle Beteiligten. Raimund Ulrich: „Das verdanken wir neben unseren eigenen Anstrengungen insbesondere dem Engagement von OB Christoph Palm und seinem Team, aber auch Landrat Johannes Fuchs und seine Mitarbeiter haben uns in den letzten Jahren sehr unterstützt.“