Neun Jahre nach den ersten Taten hat das Landgericht Stuttgart das Urteil gegen einen ehemaligen Fellbacher verkündet – und einen Rabatt eingeräumt. Er hatte Mädchen per Chat dazu gebracht, sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen.

Scheinbar ruhig mit beiden Händen vor dem Gesicht erwartet der Mann auf der Anklagebank die Richter der 2. Großen Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts, die das Urteil über ihn fällen sollen. Dann hört er das Urteil der Strafkammer: Drei Jahre Haft wegen Herstellens und Besitz von kinder- und jugendpornografischen Schriften, Nötigung und sexuellen Missbrauchs. Weil die Ermittlungen insgesamt fast sieben Jahre angedauert haben, sah das Gericht einen Verstoß gegen den rechtsstaatlichen Grundsatz des angemessen langen Verfahrens – und erklärte vier Monate der Strafe für bereits als abgegolten.