Femizid im Wohnheim Türlenstraße Mord wegen Streit über Schwangerschaft
Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen einen Mann, der eine Krankenpflegeschülerin erstochen haben soll. Worum ging es in der Auseinandersetzung, die tödlich endete?
Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen einen Mann, der eine Krankenpflegeschülerin erstochen haben soll. Worum ging es in der Auseinandersetzung, die tödlich endete?
Zwei Tage lang hatte eine junge Frau im Sommer tot in ihrer Wohnung gelegen – ermordet von ihrem Partner. Der Fall hat im August nicht nur die Nachbarschaft des Schwesternwohnheims an der Türlenstraße im Stuttgarter Norden erschüttert. Nun hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart Anklage gegen den 39-jährigen Mann erhoben. Der Beschuldigte soll die 32-Jährige erstochen haben. Das mutmaßliche Mordmotiv ist Habgier.
Mit der Pressemitteilung zur Anklageerhebung hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart neue Details bekannt gemacht. So kamen die Ermittelnden auf das Mordmerkmal der Habgier, weil bei dem Paar ein Streit über eine vermeintliche Schwangerschaft ausgebrochen gewesen sei. Die Frau habe behauptet, sie erwarte ein Kind. Der Mann habe offenbar keinen Unterhalt bezahlen wollen. Habgier sei auch dann gegeben, wenn man sich nicht bereichere, sondern eine Tat begehe, um rechtmäßig bestehende Zahlungsansprüche zu vermeiden, erläutert ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Darüber sei es zu dem Streit gekommen, der im Femizid mündete. Der Mann habe die sieben Jahre jüngere Frau mit mehreren Messerstichen in den Oberkörper umgebracht, teilt die Staatsanwaltschaft mit.
Auch neu ist eine weitere Info, die erklärt, warum die Frau bei der Arbeit nicht vermisst worden war, obwohl sie zwei Tage lang fehlte: Der Mann habe sie gezwungen, sich telefonisch krankzumelden, als er zu ihr in das Wohnheimzimmer im elften Stock des Wohnheims gekommen war. Das war am 21. August. Nachbarinnen auf dem gleichen Stockwerk nahmen nach zwei Tagen einen starken Geruch wahr: Im August war es in Stuttgart extrem heiß, was zu einem schnellen Einsetzen des Verwesungsprozesses führte. Daraufhin verständigten sie die Polizei. Schon beim Betreten der Wohnung sei damals aufgrund der Spurenlage klar gewesen, dass die Frau gewaltsam getötet worden war. Die Tat wird als Femizid bezeichnet. So nennt man Tötungsdelikte, bei denen Frauen aufgrund ihres Geschlechts umgebracht wurden – was im vorliegenden Fall aufgrund der Beziehung der beiden und der angeblichen Schwangerschaft so gewesen ist.
Die Polizei hatte den Partner schnell als mutmaßlichen Täter identifizieren können. Er wohnte bei Schwäbisch Gmünd im Ostalbkreis. Dort in der Nähe, auf dem Parkplatz eines Supermarkts in der Gemeinde Waldstetten, konnte er nur 48 Stunden nach der Entdeckung der Tat festgenommen werden. Der Mann sitzt seit August in Untersuchungshaft. Das Landgericht muss nach der nun erhobenen Anklage einen Termin für eine Hauptverhandlung im neuen Jahr festlegen. Bislang ist noch keiner bekannt.