Reinhold Buckmüller hat eine Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde gestellt. Er stuft die Baupläne für ein Nachbargrundstück als „grottenfalsch“ ein. Die Schuld daran gibt er dem zuständigen Amtsleiter.

Plattenhardt - Es sprudelt aus Reinhold Buckmüller nur so heraus, wenn er auf das Bauvorhaben Forststraße 12 angesprochen wird. „Das ist ein Unding“, sagt er. Die Pläne für das neue Haus seien „grottenfalsch“. Das habe er dem Baurechtsamt schon mehrmals erklärt, und nichts habe sich dadurch geändert.

 

Deshalb kommt Buckmüller zu dem Schluss: „Der Leiter des Amts, Wolfgang Kaiser, ist fachlich inkompetent.“ Er könne keine Baupläne lesen und sei deshalb beim Bauhof besser aufgehoben als beim Baurechtsamt. „Ich kann nicht verstehen, dass es dort keinen einzigen Architekten gibt“, sagt Buckmüller, der Ingenieur für Versorgungstechnik und sich in der Lage sieht, Baupläne zu lesen.

Beschwerde eingereicht

Der 74-jährige Plattenhardter, der immer noch in seiner Firma halbtags aktiv ist, hat aus Frust und Verärgerung eine Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde gegen Amtsleiter Kaiser gestellt. Während mit der Dienstaufsichtsbeschwerde direkt das Handeln des Amtsleiters unter die Lupe genommen wird, befasst sich die Fachaufsichtsbeschwerde mit dem gesamten Vorgehen einer Behörde. In beiden Fällen untersuche man den Sachverhalt bevor eine Prüfung durch Oberbürgermeister Christoph Traub erfolge, sagt der Leiter des Haupt- und Personalamts, Waldemar Kolb. Buckmüller hat außerdem einen Widerspruch gegen die Baugenehmigung erhoben. Dieser ist beim Regierungspräsidium anhängig.

Buckmüller wirft darin dem Baurechtsamt vor, dass die Pläne für das Haus, das neben dem Grundstück seiner Tochter an der Forststraße gebaut werden soll, nicht vollständig sind. „Es ist nicht ersichtlich, wie weit entfernt das Haus von unserem Grundstück ist.“ Bei den Längsschnitten, die er vom Baurechtsamt auf erneute Anforderung zugesandt bekommen habe, würden die Balkone und ein Teil der Tiefgarage fehlen.

„Abstand zu klein“

Trotz der „grottenfalschen Pläne“ glaubt Reinhold Buckmüller herauslesen zu können, dass der gesetzliche Mindestabstand zum unbebauten Grundstück seiner Tochter nicht eingehalten werde. Laut Landesbauordnung müsste dieser mindestens 2,50 Meter betragen, erklärt der Ingenieur Buckmüller. „Dann dürfte das Haus aber maximal 6,25 Meter hoch werden.“ Tatsächlich liege die maßgebliche Höhe des neuen Gebäudes, das drei volle und ein halbes Geschoss bekommen soll, wahrscheinlich aber zwischen acht und neun Metern.

Der Plattenhardter ist mehr als erstaunt, dass an dieser Stelle ein so großes Gebäude mit 18 Wohnungen genehmigt wird. Das sind fast so viele Wohnungen wie es in der restlichen Forststraße gibt“, sagt er und ist sich sicher, dass alle Anwohner des Wohngebiets gegen das neue Haus sind. Der vorherige Eigentümer habe fünf bis sechs Reihenhäuser bauen wollen. „Das wäre in Ordnung gewesen“, sagt der Ingenieur.

Baubürgermeisterin Susanne Schreiber kann die Aufregung um das in der Kritik stehende Bauprojekt verstehen. „Der Bebauungsplan lässt das aber zu“, sagt sie auf Anfrage unserer Zeitung. Der Bauträger nutze das aus, was ihm erlaubt werde. „Da geht es um jeden Zentimeter.“ Die Baubürgermeisterin geht davon aus, dass man heutzutage an dieser Stelle keinen entsprechenden Plan mehr aufstellen würde. „Wenn man den Bau verhindern wollte hätte man allerdings bereits im Vorfeld den bestehenden Bebauungsplan ändern müssen“, sagt sie.

Bürgermeisterin vertraut Baurechtsamt

Reinhold Buckmüller hält große Stücke auf die neue Baubürgermeisterin, die seit Anfang dieses Jahres im Amt ist. Die wiederum vertraut jedoch der Arbeit ihres Baurechtsamts, und widerspricht der Meinung von Buckmüller, der behauptet, dass im Falle der geplanten Wohnanlage der Gestaltungsbeirat hätte angerufen werden müssen. „Dazu gibt es keine Verpflichtung“, sagt Schreiber. Bei gewissen Projekten lege man es den Bauherrn nahe, das Gremium anzurufen. Ob dies im vorliegenden Fall auch geschehen sei, wisse sie nicht. „Das war vor meiner Zeit“, sagt die Baubürgermeisterin.

Einen kleinen Erfolg sieht der Beschwerdeführer darin, dass nach seiner Intervention die Baugrube auf der Seite des Grundstücks seiner Tochter mit einer Stützwand abgesichert wurde. „Da wäre sonst das ganze Erdreich abgerutscht.“