Die Stadt Filderstadt möchte vermeiden, dass das Stuttgarter Impfsymposium im Kultur- und Kongresszentrum Filharmonie im Stadtteil Bernhausen stattfindet. Darum hatte die Geschäftsführung des kommunalen Eigenbetriebs am 7. März in einem Schreiben gegenüber dem Veranstalter den Rücktritt von dem bereits geschlossenen Mietvertrag erklärt. „Das hat mit der Gesamthaltung von uns als Stadt im Zusammenhang mit Veranstaltungen in und um die Filharmonie zu tun“, erklärte der Oberbürgermeister Christoph Traub Mitte März gegenüber unserer Zeitung. Die Rahmenbedingungen würden der Stadt das Recht geben, vom Vertrag zurückzutreten, so seine Argumentation damals.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart sieht das aber anders und hat Filderstadt mit Beschluss vom 13. April dazu verurteilt, „die Filharmonie vom 19.05 bis 21.05.2023 für die Veranstaltung ,13. Stuttgarter Impfsymposium’ zu den üblichen Vertragsbedingungen zur Verfügung zu stellen“. Zudem trage die Stadt als Antragsgegnerin die Kosten des Verfahrens. Das Gericht hat den Streitwert auf 5000 Euro festgesetzt.
Veranstalter des Symposiums ist ein bundesweit bekannter Impfkritiker
Der Veranstalter des 13. Stuttgarter Impfsymposiums ist laut der Internetseite www.impfkritik.de der Tolzin-Verlag. Hans Tolzin, laut Impressum der Initiator des Netzwerks für unabhängige Impfaufklärung, ist ein bundesweit bekannter Impfkritiker und Sympathisant der Querdenker-Bewegung. Auf seinem öffentlichen Facebook-Profil schreibt er unter anderem von „neuer Freiheit“ und von „Pandemie-Lüge“. Auf dem Programm zum geplanten Symposium bezeichnet er sich als Medizin-Journalist, Autor und Verleger.
Bei der Veranstaltung will er zu dem Thema „Notwendigkeit, Wirksamkeit, Sicherheit: Die drei Säulen einer mündigen Impfentscheidung“ sprechen. In weiteren Vorträgen soll es bei der dreitägigen Veranstaltung unter anderem um „Leichte und schwere Impfschäden nach Covid-Impfung in Statistik und Praxis“ oder um „Corona-Hysterie und Impffolgen: Was wir Pfleger in den Krankenhäusern wirklich sehen“ gehen. Unter den Referentinnen und Referenten sind einige Doktoren und Professoren, darunter auch ein Arzt, der sich 2022 wegen der Ausstellung unrichtiger Maskenatteste vor Gericht verantworten musste.
Die Stadt befürchtet Ausschreitungen und Gewalttaten
Die Stadt argumentierte gegenüber dem Gericht, dass sie als Vermieterin gemäß der Benutzungsordnung der Filharmonie zu einem Rücktritt vom Vertrag berechtigt sei, wenn sich nach Abschluss des Mietvertrags zeige, dass die Gefahr von Straftaten und Gewalttätigkeiten bestehe, die von der Veranstaltung selbst ausgehen oder mit ihr im Zusammenhang stehen. „Diese Voraussetzung haben wir als erfüllt angesehen“, sagt Jürgen Mutter, der Leiter des Filderstädter Rechtsreferats, im Gespräch mit unserer Zeitung. Nach Abschluss des Mietvertrags hätten sich viele Bürger bei der Geschäftsführung der Filharmonie beschwert und Gegendemonstrationen angekündigt. „Wir sehen die reale Gefahr, dass es im Zuge der Veranstaltung zu Ausschreitungen und Gewalttaten kommen könnte“, sagt Jürgen Mutter.
Das Gericht macht in seiner Urteilsbegründung aber deutlich, dass die Tatsache, dass es in der Bürgerschaft eine breite Ablehnung gegenüber dieser Veranstaltung gebe, nicht zwangsläufig bedeute, dass es zu Gegendemonstrationen komme. Und selbst wenn Gegendemonstrationen zu erwarten seien, müsse es nicht zwangsläufig zu Gewalttätigkeiten kommen. Zudem verweist das Gericht darauf, dass die Stadt als Vermieterin berechtigt sei, von der mietenden Person eine entsprechende Versicherung gegen Vandalismus zu fordern beziehungsweise der mietenden Person Kosten für zusätzliche Sicherungsmaßnahmen zu berechnen, wenn die Gefahr von Straftaten und Gewalttätigkeiten bestehe. Wörtlich heißt es in dem Beschluss: „Aus Sicht der Kammer liegen jedoch keine hinreichenden Anhaltspunkte vor, dass es sich bei dem geplanten ,13. Stuttgarter Impfsymposium’ um eine gefahrengeneigte Veranstaltung handelt. Für die Kammer ist von der Antragsgegnerin nicht hinreichend dargelegt worden, dass es im Rahmen der Veranstaltungen überhaupt zu Gegendemonstrationen kommen wird.“
Die Stadt kann Beschwerde einlegen
Der Stadtverwaltung Filderstadt liegt die Entscheidung des Gerichts seit Montagabend vor. „Wir müssen noch erörtern, wie wir jetzt damit umgehen“, sagt Jürgen Mutter. Geklärt werden müsse zum einen, ob die Stadt gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim einlege. Dies müsste binnen 14 Tagen nach der Urteilsverkündung geschehen. Zudem müsse die Stadt entscheiden, ob sie – sollte das Symposium tatsächlich stattfinden – vom Mieter eine Absicherung gegen möglichen Vandalismus verlangt, gemäß dem, was die Benutzungsordnung des Kultur- und Kongresszentrums ermögliche.