Die zahlreichen Einsprüche gegen die neue Grundsteuerberechnung belasten laut Danyal Bayaz die Finanzämter. Den Finanzminister stören besonders Einsprüche mit der Begründung, das Modell sei nicht verfassungskonform.

Nach Ansicht des baden-württembergischen Finanzministers Danyal Bayaz belasten die zahlreichen Einsprüche gegen die neue Grundsteuerberechnung die Finanzämter. Es stehe im Rechtsstaat zwar jedem Bürger frei, Einspruch zu erheben, sagte Bayaz den Tageszeitungen „Südkurier“ und „Heilbronner Stimme“ (Donnerstag). „Aber mit der Begründung, unser Modell sei nicht verfassungskonform, kann man sich den Einspruch eigentlich sparen. Denn wenn das Modell am Ende nicht verfassungskonform wäre, würde es für alle geändert, nicht nur für diejenigen, die Einspruch erhoben haben“, erklärte der Grünen-Politiker.

 

Der Finanzminister verteidigte gleichzeitig das baden-württembergische Bodenwert-Modell. „Ich halte den Bodenrichtwert für fair und transparent. Was es aber sicher nie geben wird, ist eine Einzelfallgerechtigkeit.“

Neubewertung von 36 Millionen Grundstücken notwendig

Zu Beginn des Monats war aus dem Stuttgarter Finanzministerium bekannt geworden, dass viele Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken ihre Grundsteuererklärung noch nicht abgegeben hatten. Die Frist lief bis zum 31. Januar. Insgesamt sind in Baden-Württemberg 5,6 Millionen Grundstücke neu zu bewerten.

Von 2025 an soll eine neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Das hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert, denn zuletzt berechneten die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten, von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland. Für die Neuberechnung müssen jetzt bundesweit fast 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden.