Das neue Jahr beginnt mit neuen Regeln: Jahrelang haben Auslandsmitarbeiter der Entwicklungsgesellschaft des Bundes keine Steuern gezahlt. Seit 2014 kassiert der Fiskus nun. Rückwirkend zeigt er Milde.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - D

 

as neue Jahr beginnt für viele Auslandsmitarbeiter der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) mit einer ziemlich ungewohnten Erfahrung: Sie müssen plötzlich Steuern zahlen. Wie bei ganz normalen Arbeitnehmern führt die Entwicklungshilfeorganisation des Bundes seit dem Januar 2014 die Lohnsteuer an die Finanzämter ab, bei den Betroffenen landet damit etwa zwanzig bis dreißig Prozent weniger Geld auf dem Konto.

Brutto oder netto - das war für viele Auslandsmitarbeiter bisher kein wesentlicher Unterschied. Denn sie zahlten weder in Deutschland noch in ihrem Einsatzland Steuern. Möglich wurde das durch einen Trick, den die Vorgängerorganisation GTZ ausdrücklich empfohlen hatte: Wer seinen Wohnsitz in Deutschland für die Dauer des Auslandsaufenthaltes aufgebe, bleibe hier wie dort vom Fiskus verschont. Grundlage war – vereinfacht dargestellt – eine Kombination von Doppelbesteuerungsabkommen und Vereinbarungen mit den jeweiligen Ländern, keine Steuern von den Helfern zu kassieren. Der Einsatz in der Ferne wurde damit finanziell noch attraktiver – vor allem für die eh gut bezahlten Auslandsmitarbeiter; die klassischen Entwicklungshelfer erhalten hingegen nur eine bescheidene Entschädigung.

Nachforderungen an Dutzende Mitarbeiter

Das Ende der paradiesischen Zustände wurde 2012 eingeläutet. Da entschied ein Finanzgericht, dass ein GIZ-Mann die Bezüge für seinen zehnmonatigen Aufenthalt in Kasachstan – mehr als 100 000 Euro – sehr wohl in Deutschland versteuern müsse. Auf Anraten der von der früheren Landesumweltministerin Tanja Gönner (CDU) geführten Gesellschaft wurde die Revision beim Bundesfinanzhof zurückgezogen, um mit der befürchteten Niederlage keinen Präzedenzfall zu schaffen. Im Jahr 2013 erwischte es dann gleich mehrere Dutzend Mitarbeiter: Entgegen der langjährigen Praxis forderten ihre Finanzämter nun plötzlich doch Steuern auf Auslandsvergütungen und Unterhaltszahlungen – zum Teil erhebliche Beträge. Geändert hatte sich nicht die Rechtslage, wohl aber die Gesetzesauslegung. Die „Keinmal-Besteuerung“, bestätigte im März auch ein Vorsitzender Richter am Bundesfinanzhof in einem Aufsatz, sei nicht zu rechtfertigen. Den möglichen Steuerausfall in den vergangenen zehn Jahren bezifferten Insider auf mehrere 100 Millionen Euro, samt Zinsen sogar bis zu eine Milliarde Euro.

Unter den rund 2000 GIZ-Auslandsmitarbeitern löste der Kurswechsel des Fiskus massive Unruhe aus. An mehreren Fronten bemühten sich Gönner und ihre Vorstandskollegen um Abhilfe: Sie vermittelten den Betroffenen Unterstützung durch ein Steuerberatungsbüro und gewährten in einigen Fällen Darlehen, damit sie die Steuerschuld begleichen konnten. Zugleich bemühte sich die CDU-Frau mit gutem Draht zu Kanzlerin Angela Merkel um eine politische Lösung des Problems. Das Hauptziel: Nachforderungen für die Vergangenheit zu vermeiden.

„Vertrauensschutz“ für die Vergangenheit

Das Ergebnis teilte sie kurz vor Weihnachten in einem internen Rundschreiben mit. Einerseits bleibe die Bundesregierung hart: Auch „im grenzüberschreitenden Kontext“ dürfe es nicht zu unversteuerten, sogenannten weißen Einkünften kommen. Von 2014 an würden daher „in den meisten Fällen“ Steuern fällig.

Andererseits – und das sei die gute Nachricht – habe man „in den allermeisten Fällen“ einen Vertrauensschutz für die vergangenen Jahre erzielen können; gelungen sei dies dank „großer Unterstützung unserer Gesellschafterin“, also des Bundes. Konkret: die zuständige Bund-Länder-Arbeitsgruppe der Finanzverwaltung habe beschlossen, dass Auslandsmitarbeiter und Entwicklungshelfer „nicht nachträglich zu Steuerzahlungen für den Auslandseinsatz herangezogen werden“ sollen; dies gelte bis Ende 2013. Das Bundesfinanzministerium von Wolfgang Schäuble (CDU) bestätigte dies in einem Schreiben an das Entwicklungsressort: Die neue Praxis werde von den Finanzbehörden der Länder erst auf Zeiträume nach dem 31. Dezember 2013 angewandt.

Schäuble-Ressort verweist auf die Länder

Ein Verzicht auf Hunderte Millionen von Einnahmen, die dem Staat eigentlich zustünden – auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt dies? Auf Anfrage der StZ teilte ein Sprecher des Schäuble-Ressorts mit, beschlossen sei weder ein Steuererlass noch eine Amnestie, für die ohnehin ein Gesetz notwendig wäre; schon gar nicht gehe es um eine Begnadigung durch den Bundespräsidenten. Zuständig für die Besteuerung der Einkünfte im Einzelfall seien die Finanzämter der Länder. Diese hätten eigenständig auch über bereits anhängige Verfahren, einen möglichen Vertrauensschutz und etwaige Erlassanträge zu entscheiden. Dem Ministerium seien allerdings keine Anhaltspunkte für Steuerhinterziehung oder eine leichtfertige Steuerverkürzung bekannt, so der Sprecher. Inwieweit die Problematik auch andere Auslandsmitarbeiter betreffe, etwa von (politischen) Stiftungen – dazu gab es keinerlei Auskunft.

Für Gönner und die GIZ ist das Thema mit dem Einlenken des Fiskus indes erst halb erledigt. Nun bemühen sie sich darum, den Auslandsmitarbeitern und Entwicklungshelfern die Einbußen durch den Steuerabzug möglichst auszugleichen. Seit Monaten werde „intensiv geprüft“, wie man auch in Zukunft wettbewerbsfähige Bezüge zahlen könne, hieß es im Brief des Vorstands. Zudem wolle man vermeiden, dass manche Standorte – die weiterhin steuerfrei blieben – attraktiver seien als andere. Mit der Gewerkschaft Verdi werde derzeit über eine „Anpassung des Auslandsvergütungssystems an die neue steuerliche Situation“ verhandelt; über den Stand der Gespräche könne man nicht berichten. Die neuen Tarife müssten zudem vom Aufsichtsrat genehmigt werden.

Für den Bund könnte der Steuerstreit so zum Nullsummenspiel werden: Was er künftig an Steuern mehr kassiert, muss er der GIZ womöglich zusätzlich überweisen, damit sie ihre Leute besser bezahlen kann.