Region: Andreas Pflüger (eas)

Um sich am Wettbewerb „Fit für Familie“ beteiligen zu können, mussten die Betriebe einen Fragebogen beantworten. Auf diesem fanden sich 25 Fragen zu sieben Handlungsfeldern, mit denen die Familienfreundlichkeit des Unternehmens auf den Prüfstand gestellt wurde.

 

Zum einen wurden dabei die obligatorischen Maßnahmen und Angebote zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf abgefragt, etwa die vorhandenen Arbeitszeitmodelle, die flexible Wahl des Arbeitsorts, das Kontakthalten in der Elternzeit, die Rücksichtnahme bei der Urlaubsplanung oder beim Festlegen von Besprechungszeiten.

Weitere Entscheidungskriterien waren die betrieblichen Hilfsleistungen bei der Kinderbetreuung, auch in Notfällen oder während der Ferien, sowie die Unterstützung von Beschäftigten, die Angehörige zu pflegen haben. Außerdem spielten Serviceangebote bei der Bewertung eine Rolle, etwa ob es möglich ist, Familienangehörige in der Kantine zu verköstigen oder aber das Essen von dort mit nach Hause zu nehmen.