Etwa 80 Flüchtlinge sollen auf den ehemaligen Tennisplätzen des TSV Scharnhausen untergebracht werden. Eine Nachbarin zieht vor den Verwaltungsgerichtshof in Mannheim.

Böblingen : Ulrich Stolte (uls)

Ostfildern - Nun will sie vor den Verwaltungsgerichtshof Mannheim ziehen, die Frau, die gegen ein Asylbewerberheim im Ostfilderner Stadtteil Scharnhausen klagt. Auf dem Gelände sei keine Wohnbebauung zulässig, lautet ihr Argument. Einen entsprechenden Eilantrag hat Anfang September das Stuttgarter Verwaltungsgericht abgewiesen. Diese Entscheidung akzeptiert die Frau nicht.

 

Ihr Grundstück liegt in der Jahnstraße in Scharnhausen neben den ehemaligen Tennisplätzen des TSV. Sie werden nicht mehr genutzt, das Sportheim ist aber noch bewohnt. Das Gebäude hat die Klägerin von ihrer Mutter übernommen und weiterverpachtet. Die Stadt will nun auf den ehemaligen Tennisplätzen 47 Wohncontainer aufstellen, in denen etwa 80 Asylbewerber Platz finden sollen. Dagegen hat sich die Frau unter Berufung auf den Bebauungsplan gewehrt.

TSV Scharnhausen ist umgezogen

Ihre nachbarschaftlichen Rechte würden durch die Flüchtlingsunterkunft nicht geschmälert, beschied ihr aber das Stuttgarter Verwaltungsgericht. Und auch baurechtlich gebe es keine Einwände. Zwar sei das Gelände des TSV Scharnhausen rein planerisch noch ein Sportgelände, aber die Frau nutze es ja selbst zu Wohnzwecken – nämlich im Sportheim.

Dieses Argument hat die Frau erbittert: Denn sie lebt in Filderstadt-Bernhausen, nur ihre Mutter wohne noch im Scharnhäuser Sportheim, sagt sie, und schon gar nicht ohne rechtliche Grundlage. Zum Beweis zeigt die Klägerin einen Bauantrag ihrer Mutter für eine Wohnbebauung, der aus den 1990er-Jahren stammt und von der Stadt Ostfildern genehmigt wurde.

Ostfildern will dort ein Wohngebiet ausweisen

Andrea Wangner, die Pressesprecherin der Stadt, verweist auf den Unterschied zwischen dem Flächennutzungsplan und dem Bebauungsplan. Der Flächennutzungsplan, der das Gelände als Sportgelände ausweise, sei inzwischen zugunsten von Wohnbebauung geändert. Der Bebauungsplan habe jedoch noch die alte Fassung und weise das Gebiet als Sportgelände aus. Doch nicht mehr lange. Denn erst jetzt, da der Flächennutzungsplan geändert sei, könne die Stadt einen neuen Bebauungsplan entwickeln. Denn Ostfildern will entlang der Jahnstraße das Wohngebiet Ob der Halde verwirklichen. Wegen des künftigen Wohngebietes sollen die Asylcontainer nur befristet stehen: Im Jahr 2017, sagt Andrea Wangner, würden sie aller Voraussicht nach wieder abgebaut.

Neben der juristischen Ebene gibt es noch eine weitere Seite des Streits. Die Klägerin ist erbost, dass der Bund Asylpolitik auf dem Rücken der Bürger umsetze, meint sie. Der Landkreis sieht sich inzwischen in „einem Spagat zwischen der schnellen und flexiblen Unterbringung von Asylbewerbern und der sorgfältigen Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen“, sagt der Pressesprecher des Landratsamts, Peter Keck. Der Kreis verzeichnet inzwischen mehreren Eilanträge wie jenen der Frau in Ostfildern, unter anderem in Hochdorf und in Esslingen-Zell. Sie wurden bisher alle vom Verwaltungsgericht abgelehnt.