Der Verwaltungsgerichtshof gewährt der Gemeinde den Bau einer von ursprünglich drei geplanten Flüchtlingsunterkünften an der Albstraße. Für den damaligen Beginn der Arbeiten ohne Genehmigung wird die Kommune von den Richtern indirekt gerügt.
Neuhausen - Die Gemeinde Neuhausen darf nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Mannheim nur mit dem Bau einer von drei geplanten Flüchtlingsunterkünften im Gewerbegebiet an der Albstraße beginnen. Damit hat die nächst höhere Instanz die Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Stuttgart zu großen Teilen bestätigt. Dieses hatte einen Baustopp für alle drei Gebäude verfügt (wir berichteten), weil diese einem zu hohen Lärmpegel durch eine benachbarte Firma ausgesetzt seien. Das Landratsamt Esslingen als Genehmigungsbehörde und die Gemeinde Neuhausen als Bauherrin hatten dagegen Beschwerde eingelegt. Mit Ausnahme der Änderung für das eine Gebäude wurde diese vom VGH „zurückgewiesen“. Nun geht die Entscheidung über den Bau der beiden anderen Häuser im Zuge eines Widerspruchsverfahrens an das Stuttgarter Regierungspräsidium (RP) zurück. Allerdings geht selbst die Gemeinde davon aus, dass sich das RP „an den VGH-Beschluss hält“, sagt die Neuhausener Pressesprecherin Elke Eberle.
Gegner über Beschluss „sehr erfreut“
Unter anderem hatte die benachbarte Firma Blech-Form angemahnt, dass der aus ihren Hallen nach außen dringende Lärm durch das Stanzen, Zuschneiden, Schleifen und Schweißen von Blechen für direkte Anwohner unzumutbar sei. Der Geschäftsführer Michael Müller befürchtet zudem immissionsschutzrechtliche Auflagen, werde das Areal zu einem Mischgebiet mit Sozialwohnungen. Über den Beschluss des VGH sei er „sehr erfreut“, sagt Müller, auf dessen Lärmgutachten sich das Gericht stützte, weil weder die Gemeinde noch das Landratsamt ein eigenes in Auftrag gegeben hatten. Es habe ihn indes „stark verwundert“, so Müller, weshalb die Gemeinde nicht mit den Gewerbetreibenden im Vorfeld gesprochen habe. Denn der Bau dieses, von seinem Betrieb am weitesten entfernten Hauses „war von uns stets befürwortet worden“. Durch eine bessere Kommunikation insbesondere mit dem Bürgermeister Ingo Hacker hätte nach Ansicht Müllers viel Geld und Zeit gespart werden können. Allerdings empfinde er es als Bürger im Sinne der Integration grundsätzlich als wenig sinnvoll, eine Anschlussunterbringung an den Rand eines Gewerbegebiets „abzuschieben“.
Neuhausen steht nicht zum ersten Mal mit diesem Vorhaben in den Schlagzeilen. Denn die Gemeinde hatte im vergangenen Herbst mit dem Bau der Häuser begonnen, obwohl noch gar keine Genehmigung durch das Landratsamt vorlag. Daraufhin war sie von der Kreisbehörde aufgefordert worden, die Arbeiten „unverzüglich einzustellen“. Der VGH hat zudem die Neuhausener Verwaltung, „vertreten durch den Bürgermeister“ Ingo Hacker, indirekt gerügt. Deren Verweis auf finanzielle Verluste durch Ausgleichsmaßnahmen und andere Verpflichtungen lassen die Richter nicht gelten. Diese Probleme seien „im Wesentlichen durch den vorzeitigen Baubeginn dreieinhalb Wochen vor Erteilung der Baugenehmigung verursacht worden“, heißt es in dem Beschluss.
Darüber, wie es zu dem vorzeitigen, nicht legalen Baubeginn gekommen ist, gibt es verschiedene Versionen. In der Lokalzeitung war in dieser Woche davon die Rede, der Bürgermeister Ingo Hacker mache die Südtiroler Baufirma dafür verantwortlich. Tatsächlich hatte der Rathauschef im vergangenen Oktober erklärt, der Baustopp-Beschluss des Gemeinderats Ende September sei zu spät bei der Brunecker Firma Rubner Objektbau angekommen, weshalb diese mit dem Bau begonnen habe.
Michael Müller hat das anders beobachtet. Am Morgen nach dem einstimmigen Baustopp-Beschluss des Gremiums sei der damalige Bauamtsleiter von Neuhausen persönlich beim ersten Baggerbiss vor Ort gewesen, ein Baustopp sei da kein Thema gewesen. Michael Müller hat das mit einem Foto dokumentiert, das unserer Redaktion vorliegt. Dieses habe er auch an die Gemeinderäte verschickt.
Alessandro Lacedelli, der Geschäftsführer von Rubner Objektbau, sei „not amused“ gewesen über die Darstellung seiner Firma in dem Zeitungsartikel, räumt Elke Eberle in einem Gespräch mit unserer Zeitung ein. Er habe noch am Donnerstag den Bürgermeister Ingo Hacker kontaktiert. Dieser habe das „so nicht gesagt“, lässt die Sprecherin ausrichten. Die Zusammenarbeit der Verwaltung mit Rubner Objektbau sei „sehr eng und gut“, so Eberle. Das erwähnen die Firma und die Verwaltung auch in einer gemeinsamen, am Donnerstag verschickten Presseerklärung. Eberle zufolge hat es sich bei dem nicht genehmigten Baubeginn um „eine Verquickung unglücklicher Ereignisse“ gehandelt, die dazu geführt habe, dass „Fehler passiert“ seien.
Kosten noch nicht eruiert
Mit dem Beschluss des VGH habe die Gemeinde für den Bau einer Unterkunft nun einen „schönen Standort, der genehmigt ist“. Und sie könne damit ihr Kontingent für die Anschlussunterbringung von Flüchtlingen in diesem Jahr erfüllen.
Allerdings muss wohl auch mindestens ein bereits betoniertes Fundament wieder zurück gebaut werden. Denn die Gemeinde gehe nach einem Hinweis ihres Rechtsanwalts nicht davon aus, dass sich das RP in einem Widerspruchsverfahren gegen den Beschluss des VGH stelle und den Bau der beiden anderen Häuser genehmige, erklärt Eberle. Wie viel Geld ohne Ertrag bisher in die Baustelle investiert wurde, sei „noch nicht eruiert worden“.
Das Landratsamt, das den Bau aller drei Häuser genehmigt hatte, will nun abwarten, wie das RP in dem Widerspruchsverfahren entscheidet, erklärte der Behördensprecher Peter Keck auf Anfrage.