Stuttgart wird die Quote für geförderten Wohnungsbau für fünf Neubaugebiete erhöhen. Dabei werden künftig bis zu 60 Prozent der Neubauten für Sozialwohnungen veranschlagt.

Stuttgart - Die Stadt möchte 1800 Sozialwohnungen und bis zu 650 Einheiten für Bezieher mittlerer Einkommen bis 2019 realisieren, sagte Finanzbürgermeister Michael Föll (CDU) im Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen. Um dieses Ziel auf begrenzten Flächen zu erreichen, schlägt er vor, in fünf größeren Gebieten die Anteile des geförderten Wohnungsbaus zu erhöhen. Und zwar auf 60 Prozent für Sozialwohnungen und auf 20 Prozent für mittlere Einkommensbezieher. Die übrigen 20 Prozent stehen nach den Plänen der Stadt für Baugemeinschaften und frei finanzierte Miet- oder Eigentumswohnungen zur Verfügung. Vorgesehen sind das Schoch-Areal (75 Wohnungen) und die Klagenfurter Straße in Feuerbach (20), der Cannstatter Neckarpark (360), das Bürgerhospital (360) und die Böckinger Straße in Zuffenhausen-Rot (105).

 

SPD-Fraktionschef Martin Körner bezeichnete das Wohnungsbauprogramm von OB Fritz Kuhn (Grüne) zuletzt als halbherzig. In seiner Haushaltsrede hat er ihm eine „Abbaustrategie“ vorgeworfen, weil mehr Sozialwohnungen vom Markt verschwinden als neue hinzukommen. 1992 habe es noch 22 000 Sozialwohnungen gegeben, heute nur noch 16 000. Und bei den aktuellen Plänen der Stadt würden es 2020 nur noch 14 000 sein. Er fordert deshalb 800 statt nur 300 neue Sozialwohnungen pro Jahr. Insgesamt hält er 2500 Neubauten pro Jahr für nötig. Dafür soll die SIM-Quote sorgen, die Private zum anteiligen Bau von Sozialwohnungen verpflichtet; außerdem sollen auslaufende Bindungen verlängert werden. SÖS-Linke-Plus fordert gar, im Haushalt 125 Millionen Euro auszuweisen, um in Eigenregie in großem Stile zu bauen – auch im Hinblick auf die stark ansteigenden Flüchtlingszahlen.

Anerkannte Asylbewerber, so hieß es im Ausschuss, würden die bis Jahresende auf 4000 Namen angewachsene Vormerkdatei für eine günstige Wohnung bald stark anwachsen lassen. Die dreijährige Wartefrist gelte für sie nicht, betonte Föll.

Adler fordert Verzicht auf Erhöhung

Mit der Aufgabe, den Bedarf allein zu stillen, wäre die städtische Wohnungsbaugesellschaft SWSG überfordert; ihr Plan bis 2019 sieht 420 Sozialmietwohnungen und insgesamt 1656 Einheiten vor. Es ist aber gelungen, die Stuttgarter Wohnungsunternehmen (Baugesellschaften und Baugenossenschaften) zu überzeugen, wieder ins geförderte Geschäft einzusteigen. Sie seien bereit, die Hälfte der Sozialwohnungen – „um einseitige Bevölkerungsstrukturen zu vermeiden“ – außerhalb der fünf Gebiete in ihren eigenen Beständen zu belegen.

SPD und SÖS-Linke-Plus fordern nicht nur stärkere Anstrengungen im Neubau. Ihnen sind die Mieten zu hoch, auch die der SWSG, die alle drei Jahre die Mieten nicht gebundener Wohnungen um zehn Prozent erhöhe (maximal bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete). Körner fordert, die SWSG solle 2016 die Preisschraube nur um fünf Prozent weiterdrehen. Die Mehreinnahmen würden sich dann statt auf eine halbe Million eben nur auf 250 000 Euro belaufen. Thomas Adler (SÖS-Linke-Plus) forderte gar, ganz auf eine Erhöhung zu verzichten und die SWSG aus dem Stadthaushalt zu entschädigen.

Samir Sidgi, Vorsitzender der Geschäftsführung, betonte in der Sitzung, die SWSG liege um 58 Prozent unter der Mietspiegel-Steigerungsrate, die jährliche Steigerungsrate bei den Betroffenen werde zwischen 2013 und 2016 lediglich 4,9 Prozent betragen, die durchschnittliche Mieterhöhung belaufe sich auf 22,77 Euro. Er sagte, das Unternehmen komme sehr wohl seinem Auftrag nach, günstigen Wohnraum anzubieten. Man liege im Schnitt um 20 Prozent unter dem Mietspiegel. Die Erhöhungen seien wegen des ehrgeizigen Investitions- und Sanierungsprogramms nötig. Der Antrag von SÖS-Linke-Plus fand ebenso keine Mehrheit wie jener der SPD, der noch von Bernd Klingler (AfD) unterstützt wurde. CDU, Grüne, Freie Wähler und FDP stärkten der SWSG den Rücken, zumal der von Körner geforderte Einnahmeverzicht ohnehin fast erreicht wird. Sidgi sagte, die monatlichen Mehreinnahmen durch die Erhöhung ab 1. Juli 2016 beliefen sich nur auf 290 000 Euro; gesetzlich möglich seien 564 000 Euro.