Schon im Koalitionsvertrag haben Union und SPD Verbesserungen für Frauen in Führungspositionen von Unternehmen verabredet. Nach langem Ringen gibt es nun einen Kompromiss. Die Koalitionsspitze soll kommende Woche endgültig entscheiden.

Berlin - Die schwarz-rote Koalition hat sich grundsätzlich auf eine verbindliche Frauenquote in Vorständen geeinigt. In Vorständen börsennotierter und paritätisch mitbestimmter Unternehmen mit mehr als drei Mitgliedern muss demnach künftig ein Mitglied eine Frau sein, teilten Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) und Staatsministerin Annette Widmann-Mauz (CDU) am Freitag nach einer Einigung der vom Koalitionsausschuss eingesetzten Arbeitsgruppe zu diesem Thema mit. Der Kompromiss soll in der kommenden Woche den Koalitionsspitzen zur abschließenden Entscheidung vorgelegt werden.

 

Anschließend werde die Ressortabstimmung und die Länder- und Verbändebeteiligung eingeleitet, so dass der Kabinettsbeschluss zeitnah erfolgen könne, teilte Lambrecht weiter mit. Die Quote ist ein wesentlicher Punkt im sogenannten Führungspositionen-Gesetz - damit soll es erstmals verbindliche Vorgaben für mehr Frauen in Vorständen geben.

Grundsätzliche Einigung auf Frauenquote

Die Arbeitsgruppe von Union und SPD hat sich zudem darauf geeinigt, dass es für Unternehmen mit einer Mehrheitsbeteiligung des Bundes eine Aufsichtsratsquote von mindestens 30 Prozent und eine Mindestbeteiligung in Vorständen geben soll. Bei den Körperschaften des öffentlichen Rechts wie den Krankenkassen und bei den Renten- und Unfallversicherungsträgern sowie bei der Bundesagentur für Arbeit soll ebenfalls eine Mindestbeteiligung von Frauen eingeführt werden.

Lambrecht erklärte, Frauen trügen mit hoher Qualifikation und Leistung zum Unternehmenserfolg bei. „Das ist ein großer Erfolg für die Frauen in Deutschland und bietet gleichzeitig eine große Chance sowohl für die Gesellschaft als auch für die Unternehmen selbst.“

Widmann-Mauz unterstrich, der Bund gehe auf dem Weg zu mehr Frauen an der Spitze mit gutem Beispiel voran. Mit abgestuften gesetzlichen Vorgaben für Vorstände und Aufsichtsräte würden unterschiedliche Gegebenheiten in privaten und öffentlichen Unternehmen berücksichtigt. Die stellvertretende Unionsfraktionschefin Nadine Schön (CDU) nannte die Vereinbarung einen Meilenstein.

Gutachten: freiwillige Selbstvorgaben haben kaum Effekte

Die Unionsfraktion hatte darauf gedrängt, dass es auch einen Fortschritt dort gibt, wo viele Frauen arbeiten - im Gesundheits- und Sozialbereich. In Vorständen der Kranken-, Renten- und Unfallversicherungen seien nur 14 Prozent Frauen vertreten. Deshalb werde dort künftig bereits bei Vorständen mit zwei Personen mindestens ein Platz mit einer Frau besetzt. In der Union hieß es, Fraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU) habe sich besonders für die Einigung stark gemacht.

Laut einem kürzlich veröffentlichten Gutachten im Auftrag der Bundesregierung hatten freiwillige Selbstvorgaben kaum Effekte auf die Frauenquote bei Vorständen. Im Auftrag des Familien- und des Justizministeriums war untersucht worden, welche Effekte das 2015 verabschiedete Gesetz zu Frauen in Führungspositionen hat. Demnach liegt der Frauenanteil bei Vorständen der betroffenen Unternehmen aktuell bei 7,6 Prozent.

Union und SPD hatten schon im Koalitionsvertrag Verbesserungen beim Gesetz zu Frauen in Führungspositionen verabredet. Anfang des Jahres legten Frauenministerin Franziska Giffey (SPD) und Lambrecht einen entsprechenden Gesetzentwurf vor. Nach Differenzen hatten die Spitzen der Koalition im Sommer die Einsetzung einer Arbeitsgruppe zu dem Thema beschlossen.