Weil die aktuellen Friedhofsgebühren schon lange nicht mehr aussreichen, um laufende Kosten zu decken, wollen die Gemeinderäte die Preise erhöhen.

Hemmingen - Ob Baumgrab, Urnengrab oder sogar eine zweite Urnenwand – bisher sind die neuen Bestattungsformen und Erweiterungen auf dem Hemminger Friedhof von den Bürgern selbst sehr gut angenommen worden. Besonders die zweite Urnenwand erfreut sich großer Beliebtheit, und schon jetzt gibt es einige Anfragen für Bestattungen in Baumgräbern.

 

Weil aber die aktuellen Bestattungsgebühren mittlerweile nicht mehr aussreichen, um die neu entstandenen und laufenden Kosten zu decken, hat der Verwaltungsausschuss am Dienstagabend empfohlen, die Friedhofsbeiträge zu erhöhen. Das Argument: die jetzigen Preise würden gerade einmal 25 Prozent der Gesamtkosten abdecken – ein Wert, der in anderen Kommunen wie beispielsweise im Kreis Ludwigsburg mehr als doppelt so hoch ist. Mit der vorgeschlagenen Erhöhung sollen so 35 Prozent statt der aktuellen 25 Prozent der Gesamtkosten aufgefangen werden. Der neue Satz liegt damit immer noch deutlich unter dem, was andere Kommunen für die Friedhofsnutzung verlangen.

Im neuen wie im alten Preis enthalten sind weiterhin alle anfallenden Bestattungskosten: Etwa das Ausheben und Schließen des Grabes, die Erlaubnis, in der Trauerhalle Bestattungszeremonien abzuhalten, die Lagerung des Verstorbenen und die Grabnutzungsgebühr an sich.

Müssen Hinterbliebene tiefer in die Tasche greifen?

Allerdings ist seit der letzten Anhebung vor vier Jahren viel passiert: In die neue Berechnung fließen deshalb auch das erweiterte Angebot der Bestattungsformen, der Bau der zweiten Urnenwand vor zwei Jahren und die Neugestaltung des alten Friedhofs ein. Eigentlich hatte die Verwaltung deutlich heftigere Aufschläge empfohlen, um die erhöhten Kosten aufzufangen: Statt der aktuell 25 Prozent sollten laut Vorschlag rund 40, wenn nicht sogar 60 Prozent der Kosten gedeckt werden. Dabei orientieren sich die neuen Preise an einer rechtlich geregelten Gebührenobergrenze. Die wäre aber erst dann erreicht, wenn sich mit den eingenommen Abgaben alle Verwaltungskosten des Friedhofs auffangen lassen würden.

Ganz konkret bedeutet das: Zurzeit kostet die Bestattung in einem Urnenreihengrab an einer der beiden Urnenwände insgesamt rund 2 340 Euro. Bei dem zunächst vorgeschlagenen 40 Prozent-Satz wären das 460 Euro mehr als bisher. Und auch bei einer Bestattung in einem einfachen Reihengrab würden die Angehörigen dann rund 280 Euro mehr zahlen müssen.

Eindeutig zu viel, lautete da der Widerspruch von seitens der SPD im Ausschuss. Auch wolle man die rechtlichen Vorgaben unbedingt einhalten, so die Sorge der Anwesenden, was eine angeregte Nachrechnerei zur Folge hatte.

Darüber hinaus war man sich im Ausschuss einig: Mit den neuen Friedhofsgebühren liege man weit entfernt von der rechtlich zulässigen Obergrenze, nämlich rund 4 570 Euro. Soviel mehr müssten Angehörige zumindest für die Bestattung an der Urnenwand zahlen, laut dem gesetzlich zulässigen Preis. So weit will man in Hemmingen aber gar nicht erst gehen: Nach langem Feilschen um Zahlen einigte sich der Ausschuss auf eine Erhöhung, die am Ende nur 35 statt der geforderten 40 Prozent decken soll.