Mehr als ein Dutzend freigestellte Porsche-Betriebsräte wehren sich vor dem Arbeitsgericht gegen die teils erhebliche Kürzung ihrer Bezüge. Die ersten Klagen sind bei Gerichten in Stuttgart und Leipzig bereits eingegangen, weitere sollen folgen – auch vom Betriebsratsvorsitzenden Harald Buck. Die Arbeitnehmervertreter wollen prüfen lassen, ob die vom Unternehmen vorgenommene Anpassung angesichts der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) rechtens ist. Vor dem Hintergrund eines Strafprozesses gegen VW-Manager hatte der BGH die langjährige Praxis für unzulässig erklärt, die Gehälter von Betriebsräten nach deren „hypothetischer Entwicklung“ zu bemessen. Aus Sorge vor dem Vorwurf der Untreue haben mehrere Unternehmen daraufhin die Bezüge korrigiert.
„Um Rechtssicherheit zu erreichen, müssen wir vor Gericht ziehen“, sagte der Gremiumschef Buck unserer Zeitung. „Das ist für uns Betriebsräte nicht einfach, denn wir arbeiten alle schon sehr lange und sehr gerne für Porsche.“ Ihm persönlich falle es schwer, nach mehr als 30 Jahren guter Zusammenarbeit gegen das Unternehmen zu klagen. Eine Porsche-Sprecherin sagte, man äußerte sich nicht zu laufenden Verfahren und warte zunächst deren Ausgang ab. Das Unternehmen könne „die Position der Betriebsräte allerdings gut nachvollziehen“. „Wir teilen das Interesse, Über die Gerichtsverfahren mehr Rechtssicherheit in dem gesamten Themenkomplex zu erhalten.“
Gut ein Dutzend Klagen in Stuttgart und Leipzig
Das Arbeitsgericht Stuttgart bestätigte den Eingang von zunächst zwei Klagen. Diese richteten sich gegen die Kürzung der Bezüge eines freigestellten Betriebsrates und den angeblich unrichtigen Maßstab dafür. Für Mitte Juli und Anfang August seien jeweils Güterverhandlungen angesetzt. Am Standort Leipzig, wo der örtliche Vorsitzende klagt, soll es bereits an diesem Dienstag einen Gütetermin geben. In Stuttgart wollen insgesamt 14 Betriebsräte klagen, die Klagen seien in Vorbereitung. Auch bei Volkswagen wehren sich Arbeitnehmervertreter vor Gerichten gegen die Kürzung ihrer Bezüge. Der Konzern hatte ebenfalls sein Interesse an Rechtssicherheit betont.
Nach dem BGH-Urteil hatte Porsche laut der Sprecherin „bei einer geringen Anzahl von Betriebsratsmitgliedern Anpassungen an der Vergütung vorgenommen“. Diese beträfen ausschließlich den Tarifbereich. „Wir betroffenen Betriebsräte bei Porsche bekommen keine Management-Vergütungen“, betonte auch Buck. Die Gehälter wurden um drei- bis vierstellige Beträge monatlich gekürzt, diese mussten zudem für die vergangenen sechs Monate zurückgezahlt werden. Der Betriebsratschef erhält nach eigenen Angaben nun „ein Drittel weniger Entgelt pro Monat“. Zudem sei die Arbeitszeit von 40 auf 35 Wochenstunden reduziert worden; in 35 Stunden sei der Job aber „einfach nicht zu schaffen“. Der seit vielen Jahren freigestellte Buck war zuletzt wie ein Meister bezahlt worden und fiel nun auf den Status eines gewerblichen Mitarbeiters zurück.
Nach Hück: Bezüge schon einmal angepasst
Nach dem Ausscheiden seines Vorvorgängers Uwe Hück hatte Porsche die Bezüge der Betriebsräte schon einmal überprüft und angepasst. Hück soll samt Zulagen bis zu einem mittleren sechsstelligen Betrag pro Jahr verdient haben, was offiziell jedoch nie bestätigt wurde. Umfangreiche Ermittlungen dazu hatte die Staatsanwaltschaft Stuttgart 2021 eingestellt. Begründung: Der Verdacht einer unzulässig hohen Vergütung habe sich nicht mit der für eine Anklageerhebung nötigen Sicherheit bestätigt.
Nach dem BGH-Urteil dürfen sich die Bezüge nicht mehr an der Karriere orientieren, die freigestellte Betriebsräte in ihrer bisherigen Tätigkeit gemacht hätten; maßgeblich wäre vielmehr das Entgeltniveau bei ihrer Wahl. Über den richtigen Maßstab wird vor den Arbeitsgerichten gestritten. Für Harald Buck ist das ungerecht: „Unsere Weiterbildungen für die Betriebsratsarbeit und die Weiterentwicklung im Amt finden keinerlei Berücksichtigung in der Betriebsratsvergütung mehr.“ Von den Kürzungen seien vor allem langjährige Betriebsräte betroffen, die seit mehreren Legislaturperioden freigestellt sind. Die damit verbundene Kürzung der Betriebsrente träfen die Älteren „nochmal besonders hart“ .
Gewerkschaften appellieren an Gesetzgeber
Der Gremiumschef fürchtet zudem, dass die Attraktivität des Ehrenamts unter den neuen Vorgaben leidet. „Wie sollen wir so Kolleginnen und Kollegen für Betriebsratsarbeit motivieren und Nachwuchs generieren?“ Aus seiner Sicht handele es sich um einen „Angriff auf die Mitbestimmung“. Ähnlich hatten sich nach dem BGH-Urteil die Gewerkschaften geäußert. Der DGB beklagte eine erhebliche Verunsicherung durch den Richterspruch: „Der Gesetzgeber ist jetzt gefragt, diesen Zustand schnell abzustellen.“ Auch die IG Metall sah dringenden Handlungsbedarf. Es gelte klarzustellen, dass Qualifikation und Erfahrung der richtige Maßstab für die Bezahlung von Betriebsräten seien.
Staatsanwaltschaft: keine Ermittlungen nach Anzeige
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart sieht keinen Anlass, wegen der Vergütung von Porsche-Betriebsräten zu ermitteln. Einer anonymen Strafanzeige vom März habe man keine Folge gegeben, sagte ein Sprecher. Darin war gegen Porsche-Manager wegen angeblich überhöhter Zahlungen der Vorwurf der Untreue erhoben worden. Die Anzeige habe im Wesentlichen die BGH-Rechtsprechung zitiert, ohne konkrete Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten zu liefern, so der Sprecher. Der Anzeigeerstatter hatte unter anderem angegeben, wo im Unternehmen Beweise gesichert werden könnten.