In Leinfelden-Echterdingen wollen die vier großen Sportvereine und die Stadt künftig an einem Strang ziehen, um mehr Kinder für den Sport zu begeistern. Eine Zusammenarbeit, die noch mehr Vorteile hat – beispielsweise für Ganztagsbetreuung.

Bewegung in die Schulen tragen, Mädchen und Jungen für unterschiedliche Sportarten begeistern: Das ist das erklärte Ziel einer Kooperation zwischen den vier großen Sportvereinen in Leinfelden-Echterdingen und der Stadtverwaltung. Die Zusammenarbeit muss erst noch anlaufen. Christina Baumann vom TV Echterdingen und Ingrid Krebs, Leiterin des Amtes für Jugend, Schule und Vereine in Leinfelden-Echterdingen, haben sich dazu sehr viele Gedanken gemacht. Fest steht bereits: Viele könnten von diesem Konzept profitieren.

 

„Kinder sitzen heute mehr vor dem Handy, als draußen zu kicken oder zu klettern“, sagte Christina Baumann in einem Gemeinderatsausschuss im Namen der Sportgemeinschaft Leinfelden-Echterdingen (SG LE). Sie stellte mit Ingrid Krebs die Ideen für diese neuartige Zusammenarbeit vor. Einige Mädchen und Jungen würden auch gerne Sport in einem Verein treiben, erklärte sie, können es bisher aber nicht, weil es lange Wartelisten gebe. Die Vereine haben immer größere Probleme, ehrenamtliche Übungsleiter zu finden. Immer weniger Leute schaffen es, neben Arbeit und Familie noch eine Aufgabe zu übernehmen.

Kinder und Jugendliche verbringen derweil immer mehr Zeit an der Schule. Die Vereine müssen also an die Bildungseinrichtungen gehen, um die Kinder dort abzuholen. „Dafür brauchen wir mehr hauptamtliches Personal und hauptamtliche Übungsleiter“, stellt Baumann fest. Diese Kräfte sollen die Ehrenamtlichen unterstützen und entlasten, weil sie beispielsweise auch tagsüber erreichbar sind. Alle vier Vereine der SG LE sollen nun die Möglichkeit erhalten, einen hauptamtlichen Geschäftsführer zu suchen und einzustellen. Dazu will die Stadt diese Stellen mit zwei Drittel der Personalkosten unterstützen. Die Kommune will künftig auch das Gehalt von bis zu vier hauptamtlichen Sportpädagogen bezahlen, die von den Vereinen gesucht werden und schon am frühen Nachmittag in den Schulen eingesetzt werden können.

Netzwerk aus Vereinen, Musikschule und Stadtjugendring

Um auch ein Netzwerk mit der Musikschule und dem Stadtjugendring zu schaffen, soll zudem ein Jugendkoordinator eingesetzt werden, der die Pädagogen einteilt und auch Weisungsbefugnis hat. Diese Stelle will die Stadt mit 40 000 Euro pro Jahr bezuschussen. Für die Kommune bedeuten diese Ideen pro Jahr eine knappe halbe Million Euro zusätzliche Kosten. Nichtsdestotrotz gab es in dem Gemeinderatsausschuss viel Zuspruch für das Konzept und einhellig grünes Licht. Mitte Dezember wird sich der gesamte Gemeinderat damit befassen.

Von der angedachten Zusammenarbeit profitiert nicht zuletzt die Kommune. Denn so wird es für die Stadt Leinfelden-Echterdingen leichter, den Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz, der künftig an den Grundschulen gelten wird, umzusetzen. Wobei Ingrid Krebs klarstellte: „Es geht nicht darum, dass die Sportvereine den Ganztag stemmen sollen. Es geht darum, für die Ganztagesbetreuung, aber auch für die Kitas und vielleicht auch für die weiterführenden Schulen ein tolles Standbein zu kreieren.“

Die Stadt hat aufgrund des massiven Fachkräftemangels schon Probleme, ausreichend Erzieherinnen und Erzieher für ihre Kitas zu finden. Viele Rahmenbedingungen, die für die Umsetzung des Rechtsanspruchs wichtig zu wissen wären, seien zudem noch nicht geklärt, betonten Bürgermeister Carl-Gustav Kalbfell und Ingrid Krebs in der Sitzung. „Wir wissen nicht, was für Vorschriften zu Räumen und zu Personal kommen werden. Wir wissen nicht, wie hoch die Zuschüsse sein werden“, sagte Ingrid Krebs dazu.

Recht der Eltern

Wartelisten
In den vier großen Sportvereinen von Leinfelden-Echterdingen treiben mehr als 3200 Kinder und Jugendliche Sport. 250 ehrenamtliche Übungsleiter betreuen diese. 300 Kinder stehen auf diversen Wartelisten.

Rechtsanspruch
Von August 2026 an wird der Rechtsanspruch schrittweise eingeführt. Eltern haben das Recht darauf, ihr Grundschulkind ganztägig betreuen zu lassen. Und zwar an fünf Tagen die Woche und maximal acht Stunden lang. Dieser Anspruch auf Betreuung gilt auch für zehn von vierzehn Ferienwochen. Zumindest dann, wenn das Kind in die erste Klasse geht. Von August 2029 an soll dieses Recht für alle Familien gelten, deren Kinder im Grundschulalter sind.