Wie kommen wir hier nur rüber?, dürften sich Witzbolde an einer Landstraße bei Dunningen gedacht haben. Aber ihre Lösung findet die Polizei gar nicht lustig.

Baden-Württemberg: Eberhard Wein (kew)

Tuttlingen - Wie soll man nur sicher über die Landstraße kommen? Diese Frage haben sich offenbar Maiwanderer bei Dunningen (Kreis Rottweil) gestellt und kurzerhand selbst zu Pinsel und Farbe gegriffen. Auf der Kreisstraße zwischen dem Ortsende und dem Ortsteil Lackendorf malten die unbekannten Scherzbolde einen Zebrastreifen auf die Fahrbahn, just an einer Stelle, an der von beiden Seiten Feldwege auf die Straße münden.

 

Offenbar war der Fußgängerüberweg schon in der Nacht zum 1. Mai auf die Fahrbahn aufgetragen worden. Doch erst jetzt wurde das illegale, weil nicht von der Straßenverkehrsbehörde veranlasste Machwerk aktenkundig. Für die Beamten des Polizeipräsidiums in Tuttlingen handelt es sich keineswegs um einen gelungenen Maischerz. Fußgänger, die an der beschriebenen Örtlichkeit den vermeintlichen Zebrastreifen aus ihrer Sicht vorschriftsmäßig benutzten, seien einem erheblichen Gefahrenpotenzial ausgesetzt, heißt es in einer Mitteilung der Polizei. Außerhalb geschlossener Ortschaften müssten Autofahrer nicht mit derartigen Überwegen rechnen. Auf der geraden Strecke seien sie erfahrungsgemäß mit Geschwindigkeiten deutlich jenseits von Tempo 50 unterwegs.

Polizei spricht von Amtsanmaßung

Wie die Polizei erklärte, erfüllten die „Fahrbahnmaler“ mit ihrem Tun zumindest den Straftatbestand der Sachbeschädigung. Um die Farbe von der Fahrbahn zu entfernen, müsse nun eine Fachfirma mit einer speziellen Feinfräse beauftragt werden. Der Schaden dürfte sich auf mindestens 500 Euro belaufen. Außerdem prüften die Beamten des ermittelnden Polizeireviers Schramberg den Tatbestand der Amtsanmaßung. Immerhin handele es sich bei der aufgemalten Markierung (Zebrastreifen) um ein so genanntes amtliches Verkehrszeichen mit Vorschriftscharakter.