Nur selten gelingt einem Häftling beim bewachten Termin außerhalb des Gefängnisses die Flucht. In Baden-Württemberg ist das nun gleich zwei Mal passiert - und zumindest in einem Fall lief die Fahndung spät an.

Nach der Flucht eines Häftlings aus Bruchsal bei einem bewachten Ausflug an einen Baggersee im rheinland-pfälzischen Germersheim sind Details zur Kommunikationskette zwischen den Behörden beider Bundesländer bekannt geworden. Bereits am Mittwoch war deutlich geworden, dass die europaweite Fahndung nach dem flüchtigen Mann erst verzögert ausgeschrieben worden war.

 

Dem Straftäter war es am Mittag des 30. Oktober bei der sogenannten Ausführung gelungen, den beiden begleitenden JVA-Mitarbeitern zu entkommen und seine elektronische Fußfessel zu knacken oder zu zerschneiden. Ein ebenfalls spurlos verschwundener Mannheimer Straftäter war am Donnerstag vergangener Woche nach einem Arzttermin in Ludwigshafen (Rheinland-Pfalz) von einem Helfer mit einer Waffe befreit worden.

Nach Angaben des baden-württembergischen Justizministeriums wurde die vorläufige Fahndung im europäischen Schengen-Raum am Tag nach der Flucht um 13.50 Uhr durch das baden-württembergische Landeskriminalamt ausgelöst - also erst rund 24 Stunden später. Das geht aus der Antwort des Justizministeriums in Stuttgart auf eine Landtagsanfrage eines FDP-Abgeordneten hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Öffentlichkeitsfahndung mit Fotos mehr als 24 Stunden nach der Flucht publiziert

In den Stunden nach der Flucht hatten die Polizeipräsidien Rheinpfalz und Pforzheim sich laut Ministerium zunächst abgesprochen und ab etwa 18.00 Uhr vereinbart, welche Behörde für die nächsten Schritte zuständig ist.

Eine halbe Stunde später sei die Pforzheimer Staatsanwaltschaft über die Flucht informiert worden - allerdings per E-Mail an das allgemeine Postfach, das nur zu den normalen Geschäftszeiten abgerufen wird, heißt es in der Antwort auf die Anfrage weiter. Diese Mail wurde demnach am Morgen nach der Flucht um 6.35 Uhr durch den Mitarbeiter weitergeleitet, der für das allgemeine Behördenpostfach zuständig ist.

Die JVA Bruchsal wurde laut Ministerium am Nachmittag desselben Tages von der Polizei besucht, „um dort nach Hinweisen zu möglichen Hinwendungsorten suchen zu können“, wie es in der Antwort heißt. Auch die Öffentlichkeitsfahndung mit Fotos des Gesuchten wurde mehr als 24 Stunden nach der Flucht publiziert.

Bewachte Ausflüge sollen Häftlinge wieder an das Leben in Freiheit gewöhnen

Auf bewachte Ausflüge, sogenannte Ausführungen, haben Strafgefangene wie der Bruchsaler Häftling unter bestimmten Bedingungen einen rechtlichen Anspruch. Sie dienen unter anderem dazu, den Häftling wieder an das Leben in Freiheit zu gewöhnen und die Familie zusammenzuführen.

Im laufenden Jahr gab es nach Angaben des Justizministeriums rund 9000 sogenannte Aus- und Vorführungen, darunter Arzt- und Gerichtstermine sowie - in deutlich geringerer Zahl - rechtlich vorgeschriebene sogenannte Ausführungen zur Erhaltung der Lebenstüchtigkeit.

Der mit dem Bruchsaler Häftling und seiner Frau abgesprochene Ablauf der Ausführung am 30. Oktober führte laut Justizministerium nach einem Treffen der Familie und einem gemeinsamen Frühstück in einem Fast-Food-Restaurant in Germersheim unweit der französischen Grenze weiter in einen Supermarkt und einen Baumarkt. Danach fuhr die kleine Gruppe zum Naherholungsgebiet Sollachsee. Auf dem dortigen Spielplatz sei dem Mann die Flucht gelungen.

Entflohener wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt

Es war laut Ministerium seit Oktober 2019 bereits die achte Ausführung des Häftlings, der 2012 vom Landgericht Karlsruhe wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden war, auch die besondere Schwere der Schuld war festgestellt worden. Frühere Ausführungen hatten wiederholt zur Familie oder in ihr Umfeld in Pforzheim geführt. Auch den Karlsruher Zoo und den Brettener Tierpark, ein großes Karlsruher Einkaufszentrum und zuletzt die Stadt Heidelberg hatte der Häftling besucht.

Nach der Flucht in Germersheim und der weiteren Flucht eines Mannheimer Häftlings nach einem Arzttermin in Ludwigshafen (Rheinland-Pfalz) fordert der nordbadische FDP-Abgeordnete Christian Jung, Ausführungen nur noch in die nähere baden-württembergische Umgebung der Gefängnisse zu genehmigen.

„Es ist nach den Vorkommnissen sinnvoll, Ausführungen nach Möglichkeit auf baden-württembergisches Gebiet zu beschränken“, sagte er am Donnerstag. Es gebe im Einzugsgebiet der Justizvollzugsanstalten (JVA) Bruchsal und Mannheim ausgezeichnete Kliniken und Mediziner sowie Ausflugsziele ohne Menschenmassen, die man absichern könne. So könnten unter anderem Kommunikationspannen unterbunden werden.