Der Landkreis Böblingen unterstützt das Vorhaben, Fluchtmigration zu reduzieren. Deutlich gemacht wurde dies im Dezember 2023, als der Kreistag mehrheitlich beschloss, die Zahl der in den Kreis kommenden Flüchtlinge zu minimieren. Eine der Maßnahmen, die den Landkreis diesem Ziel näherbringen soll, war die Einführung einer bundeseinheitlich gestalteten, aber nur für den jeweiligen Landkreis gültigen Bezahlkarte für anerkannte Flüchtlinge. Während in einigen Landkreisen in Deutschland bereits erste Erfahrungen mit Guthabenkarten gesammelt werden, steht die Einführung des neuen Bezahl- und Auszahlsystems im Kreis Böblingen noch aus.
Startzeitpunkt steht noch nicht fest
Die Frage, wann die Bezahlkarte auch hier im Kreis vollumfänglich zum Einsatz kommen wird, kann das Landratsamt noch nicht genau beantworten. Klar scheint nur, dass nicht mehr viel Zeit vergehen soll. Auf Anfrage unserer Zeitung erklärt die Pressestelle: „Wir gehen davon aus, dass die Einführung der Bezahlkarte mit bundeseinheitlichen Mindeststandards zeitnah erfolgt. Sobald konkrete Informationen des Landes zur praktischen Umsetzung vorliegen, werden wir die Karte einführen.“ Wie die Kreisbehörde mitteilt, beziehen im Kreis knapp über 3000 Menschen Asylleistungen.
Funktionieren soll die Karte wie eine Guthabenkarte. Flüchtlinge erhalten ihre monatlichen Geldleistungen dann nicht mehr bar ausgezahlt, sondern automatisch auf ihre Karte. Jeder Flüchtling mit Anspruch auf staatliche Sozialleistungen soll eine eigene, Familien eine gemeinsame erhalten. Das Landratsamt schreibt dazu: „Die Sozialleistungen werden von den Leistungsträgern direkt auf die Bezahlkarte gebucht. Dadurch müssen die Hilfeempfänger das Bargeld nicht mehr vor Ort persönlich abholen.“
Landkreis hofft auf weniger Verwaltungsaufwand
Wie der Kreis sagt, erhoffe man sich durch die Umstellung auf die Bezahlkarte vor allen Dingen eine Entlastung der Verwaltung. Die Auszahlung der Barbeträge an Geflüchtete mit Leistungsanspruch habe einen hohen Verwaltungsaufwand mit sich gebracht. Welche konkreten Erleichterungen die Bezahlkarte schaffen wird, könne noch nicht gesagt werden – auch nicht, ob nach Einführung neue Hürden entstehen könnten: „Aktuell gehen wir längerfristig von einer Reduzierung des Verwaltungsaufwandes aus. Die tägliche Praxisarbeit wird zeigen, wie sich die Bezahlkarte in bestimmten Fallkonstellationen bewährt“, so die Pressestelle.
Auch wenn die Bundesregierung, die Landesregierungen, die Landkreise und nicht zuletzt die Städte und Kommunen die Guthabenkarte für Flüchtlinge größtenteils befürworten, wird sie nicht überall unkritisch gesehen. Verfassungsrechtler melden bereits Zweifel an, ob Asylbewerber vom Bargeld- und bargeldlosen Verkehr durch Überweisungen beispielsweise ausgenommen werden dürfen. Sie verweisen auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2012, das Flüchtlingen ein Recht auf „ein menschenwürdiges Existenzminimum, das auch die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben umfasst“, zuspricht. Dazu gehöre auch Bargeld. Denn nicht überall sei Kartenzahlung möglich. Auch die örtliche Begrenzung – Bezahlkarten sollen nur im Heimatkreis nutzbar sein – könnte rechtlich zur Stolperfalle für das Land werden.
Wissenschaft bezweifelt Effekt auf Fluchtländer
Ebenfalls, so Kritiker, hätten wissenschaftliche Studien gezeigt, dass Geflüchtete weder zu der Personengruppe gehöre, die Geldleistungen in ihre Heimatländer schickten, noch würden Einschränkungen des Asylsystems wie durch die Einführung der Bezahlkarte Migration aus Kriegs- und Krisenregionen nachhaltig mindern können. Sozialträger wie die Caritas oder Flüchtlingsorganisationen wie Pro Asyl kritisieren Bund und Länder deutlich. Pro Asyl zum Beispiel bezeichnet die Bezahlkarte in einer Pressemitteilung als „zynischen Versuch, Geflüchtete mit möglichst schäbigen Leistungseinschränkungen vom Zuzug nach Deutschland abzuschrecken“. Der Versuch sei „so alt wie sinnlos“.
Vorwürfen, die Einführung der Guthabenkarte für Geflüchtete sei eine Reaktion auf Forderung vor allem aus rechten politischen Kreisen, tritt der Landkreis entgegen. „Der Kreistag hat mit seinem Beschluss die politischen Forderungen der kommunalen Spitzenverbände zur Reduzierung der Fluchtmigration unterstützt. Die Einführung der Bezahlkarte war eine dieser Forderungen“, heißt es seitens der Pressestelle.