Die Gefängnisstrafe gegen einen geflüchteten 27-jährigen Geiselnehmer ist verlängert worden. Der Angeklagte hatte 2013 einen entführten kanadischen UN-Mitarbeiter tagelang bewacht und ihn immer wieder im Zimmer eingeschlossen.

Stuttgart - Im erneuten Stuttgarter Prozess um die Geiselnahme eines kanadischen UN-Mitarbeiters in Syrien ist die Gefängnisstrafe gegen einen 27-Jährigen verlängert worden. Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) den Mann als Täter - und nicht nur als Helfer - eines Kriegsverbrechens eingestuft hatte, entschied das Oberlandesgericht Stuttgart am Mittwoch neu über das Strafmaß. Wegen Beteiligung an Kriegsverbrechen muss der Syrer nun für vier Jahre und neun Monate in Haft.

 

Der BGH hatte das erste Urteil des Stuttgarter Gerichts kassiert. Im Herbst 2017 hatte es den Mann wegen Beihilfe zu erpresserischem Menschenraub, schwerer Freiheitsberaubung sowie Kriegsverbrechen zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Der BGH befand aber, dass der Angeklagte in Bezug auf die letzten beiden Vorwürfe als Täter anzusehen sei.

Urteil ist noch nicht rechtskräftig

Der Angeklagte hatte 2013 einen entführten Kanadier tagelang bewacht, dem Eingesperrten Essen gebracht, ihn zur Toilette begleitet - und ihn immer wieder selbst im Zimmer eingeschlossen. Die Entführer forderten sieben Millionen US-Dollar Lösegeld. Acht Monate lang war die Geisel gefangen gehalten worden, bis ihr die Flucht gelang.

Über Monate war das Opfer danach arbeitsunfähig und musste psychopharmazeutische Medikamente nehmen, betonte der Vorsitzende Richter am Dienstag. Das Urteil liegt deutlich unter der Höchststrafe von 15 Jahren. Ein Grund dafür war dem Richter zufolge, dass der Gefangene nur eine untergeordnete Rolle in der mit islamistischem Gedankengut sympathisierenden Gruppe spielte. Das Urteil vom Mittwoch ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte, der seit mehr als drei Jahren in Untersuchungshaft sitzt, kann Revision einlegen.