Es war ein merkwürdiger Prozess um geliehene Gelder für Geschäfte und eine Erpressung, der seit Anfang März vor dem Landgericht Stuttgart verhandelt wurde – und dennoch nach fünf Verhandlungstagen ein überraschend schnelles Ende fand. Grund dafür war eine Prozessverständigung zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf der Grundlage von Geständnissen der vier Angeklagten im Alter von 30 bis 48 Jahren aus Aidlingen, Sindelfingen und Herrenberg.
Die 5. Große Strafkammer verurteilte den 48-jährigen Haupttäter wegen Geiselnahme, gefährlicher Körperverletzung und unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu vier Jahren und zwei Monaten Gefängnis. Zwei Herrenberger, 30 und 32 Jahre alt, wurden wegen Beihilfe zur Geiselnahme und gefährlicher Körperverletzung jeweils zu Gefängnisstrafen von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten wegen Beihilfe bekam ein 32-Jähriger aus Sindelfingen, der den Gerichtssaal als freier Mann verließ, da sein Haftbefehl aufgehoben wurde. Er muss als Bewährungsauflage jedoch 80 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.
Nicht zuletzt aufgrund ihrer Geständnisse sah es das Gericht als erwiesen an, dass die vier Männer im August vergangenen Jahres den Neffen eines Bekannten des 48-jährigen Hauptangeklagten zusammengeschlagen und auf einen Waldparkplatz in Schönaich verschleppt hatten, um von dessen Onkel 50 000 Euro zu erpressen. Dabei seien ein Messer, Pfefferspray und ein Schlagstock zum Einsatz gekommen. Sie hätten ihm gedroht, einen Finger abzuschneiden oder die Augen auszustechen. Drei von ihnen seien mit dem jungen Mann anschließend noch zu einer Bank gefahren, um 5000 Euro von dessen Konto abzuheben, was jedoch scheiterte. Hintergrund sei gewesen, dass der Onkel dem 48-Jährigen Geld geschuldet habe.
Schilderungen des Hauptangeklagten lösen Kopfschütteln aus
Dieser hatte am ersten Prozesstag erklärt, dass er ausgebildeter Finanzwirt sei und neun Jahre lang beim Finanzamt gearbeitet habe. Danach habe er sich im Finanz- und Immobiliensektor selbstständig gemacht. Das sei mehrere Jahre sehr gut gelaufen, im Jahr 2012 habe er jedoch Privatinsolvenz anmelden müssen, da er von einem Partner betrogen worden und auf 1,8 Millionen Euro Schulden sitzen gelassen worden sei. Anschließend sei er drei Jahre lang depressiv gewesen und habe von 2016 an von staatlicher Unterstützung gelebt.
Der Hauptangeklagte hatte den Tatvorwurf zunächst bestritten und erklärt, er habe in Geschäfte des Bekannten mit Solarien und Freiluftpartys investiert. Dieser sei dann plötzlich verschwunden gewesen und angeblich in einem Gefängnis in Tschechien gesessen. Er habe dort weiteres Geld für einen Anwalt gebraucht. Nach einem Treffen deswegen, bei dem der besagte Neffe aufgetaucht und das Ganze wegen des Auftritts der Mitangeklagten etwas eskaliert sei, habe er erfahren, dass der Bekannte gar nicht im Gefängnis sitze. Als er sich dann an diesen wegen der Rückzahlung seiner Gelder gewandt habe, sei er telefonisch bedroht worden. Diese Schilderungen hatten selbst bei den Mitangeklagten Grinsen und Kopfschütteln ausgelöst.
Eine andere Version der Geschehnisse
Der Bekannte des Hauptangeklagten hatte im Zeugenstand die Geschichte anders erzählt: Er habe von dem 48-Jährigen Geld für diverse Investitionen geliehen, wisse jedoch die genaue Höhe nicht, da er beim Unterschreiben der Verträge beim Feiern in Bars meist stockbesoffen gewesen sei. Vor seinem Haus seien in der Folge oft „merkwürdige Leute“ gestanden, einmal sei er zu seiner Ex-Frau nach Frankfurt geflohen. Den Anklagevorwurf hatte er im Wesentlichen bestätigt: „Es ist eine Sauerei, was sie mit meinem Neffen gemacht haben. Er ist total kaputt und kann bis heute nicht durchschlafen“, hatte er ausgesagt.
Die Verurteilung wegen Drogenbesitzes des 48-Jährigen erfolgte, weil die Polizei bei der Durchsuchung seiner Wohnung knapp 17 Gramm Kokain gefunden hatte.