Gutes Recht

 

Es sind Sätze wie der des CDU-Rats Felix Gerber, die über Wohl und Wehe des Tierparks entscheiden können, falls die Justiz bemüht wird: „Um die Abwägung mache ich mir keine Sorgen. Das machen dann sowieso die Richter für uns.“ Genau so geht es nicht. Was gut für die Stadt ist, was bezahlbar und was wünschenswert, was für Anwohner zumutbar und was für einen Tierparkverein, das müssen die Stadträte sehr wohl selbst abwägen. Sonst bieten sie eine Angriffsfläche in einem möglichen Normenkontrollverfahren. Denn dabei beurteilen die Richter nur, ob die Räte ihre Entscheidung auch gewissenhaft abgewogen haben.

Die Stadt wählt mit dem Bebauungsplanverfahren den richtigen Weg. Statt weiterhin beim Tierpark beide Augen zuzudrücken, wird endlich ein klarer rechtlicher Rahmen geschaffen. Denn eine einvernehmliche Lösung scheint nicht mehr möglich. Das Vertrauen der Anwohner ist zerstört, auch weil die Stadt dem Tierpark jahrzehntelang eine rechtliche Grauzone zugestand und die Betreiber diese zu oft weidlich ausnutzten. Anwohner und Tierpark sollen nun zu ihrem Recht kommen.

Man darf die Anwohnerin, die bereits Klage eingereicht hat und eine weitere erwägt, nicht verteufeln. Es ist ihr gutes Recht. Sollte sie auch in der sache Recht bekommen, muss man eingestehen, dass ein Tierpark an dieser Stelle nicht zumutbar ist.