Generative KI im Studium Wenn ChatGPT die Abschlussarbeit schreibt

Studierende sollten kritisch prüfen, was die KI produziert. Foto: dpa/Philipp Brandstädter

Immer mehr Studierende nutzen KI-Programme wie ChatGPT. Was sind die Folgen für die universitäre Lehre und die Beurteilung von schriftlichen Arbeiten?

Wissen/Gesundheit: Werner Ludwig (lud)

Die rasante Verbreitung von KI-gestützten Textgeneratoren treibt manchem Hochschullehrer Sorgenfalten in die Stirn. Wie soll man etwa die Qualität von Abschlussarbeiten bewerten, wenn man nicht sicher sein, kann, ob diese ganz oder in Teilen von ChatGPT oder ähnlichen Programmen geschrieben worden sind?

 

Patrick Glauner macht sich deswegen keine großen Sorgen – im Gegenteil, er fordert sogar aktiv ein, dass seine Studierenden mit solchen Werkzeugen arbeiten. „Es gibt praktisch keinen Beruf, der künftig nicht von KI tangiert sein wird. Deshalb ist es wichtig, schon im Studium den Umgang damit zu erlernen“, sagt der Professor für Künstliche Intelligenz an der Technischen Hochschule Deggendorf.

Für alle, die bei ihm ihre Abschlussarbeit schreiben wollen, hat er ein Regelwerk erstellt. „Es wird von Ihnen erwartetet, dass Sie (generative) KI-Tools wie ChatGPT für Text oder Dall-E für Bilder verwenden, wenn Sie eine Arbeit schreiben“, heißt es darin etwa. Und weiter: „Auf diese Weise werden Sie produktiver sein und möglicherweise eine viel bessere Arbeit einreichen.“

Positive Reaktionen

Die Reaktionen der Studierenden auf die Anfang des Jahres eingeführten Regeln seien positiv, erzählt Glauner. „Und die Arbeiten sind auch qualitativ besser geworden.“ Dank der Hilfe beim Schreiben hätten die angehenden KI-Spezialisten mehr Zeit, um sich beispielsweise mit methodischen Fragen oder der Durchführung von Experimenten zu befassen.

Doch verlernen Studierende nicht die Fähigkeit, selbst wissenschaftliche Texte zu schreiben? Glauner sieht diese Gefahr nicht. „Man kann diese Werkzeuge nur sinnvoll einsetzen, wenn man ein Verständnis dafür hat, wie man seine Gedanken sortiert.“ Er zieht einen Vergleich mit dem Taschenrechner: „Den kann man auch nur sinnvoll nutzen, wenn man ein Verständnis von Arithmetik hat und die Ergebnisse beurteilen kann.“

Glauner propagiert zwar die Nutzung generativer KI, er warnt die Studierenden aber gleichzeitig davor, den Output von ChatGPT und Co. eins zu eins in ihre Arbeiten zu übernehmen. „Es wird von Ihnen erwartet, dass Sie die Ergebnisse der KI-Tools wesentlich verändern, verbessern und erweitern“, schreibt er in seinen Richtlinien. Zudem sollten die Nutzer die Ergebnisse kritisch beurteilen. Bekanntlich nehmen es die Systeme mit der Faktentreue nicht immer so genau und erfinden manchmal einfach Dinge.

Transparenz gefordert

Zudem sollen die Studierenden angeben, welche KI-Software sie für welche Teile ihrer Arbeiten verwendet haben. Und weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass solche Programme auch längere Textpassagen aus anderen Quellen übernehmen, enthalten Glauners Richtlinien auch die Aufforderung, die so entstandenen Arbeiten auf Plagiate zu überprüfen sowie den Hinweis, die KI-Software nicht mit vertraulichen Daten zu füttern.

Auch die Universität Hohenheim in Stuttgart stellt sich auf die wachsende Verbreitung generativer KI ein. Zu Beginn des laufenden Wintersemesters sind dort Empfehlungen für den Umgang mit KI im Zusammenhang mit schriftlichen Prüfungsleistungen in Kraft getreten.

Ob für eine Bachelor- oder Masterarbeit KI-Werkzeuge eingesetzt werden dürfen, entscheidet demnach der zuständige Betreuer. Spricht dieser ein Verbot aus, stellt sich indes die Frage, wie die Einhaltung kontrolliert werden soll. Es sei zu bedenken, „dass ein technischer Nachweis des Einsatzes von generativer KI bei der Erstellung Texten derzeit nicht möglich ist“, heißt es dazu in den Empfehlungen. Die Studierenden werden aber zu „strikter Ehrlichkeit“ bei der Angabe der verwendeten Hilfsmittel ermahnt. Zudem sollen sie alle Ergebnisse von KI-Programmen „konsequent selbst anzweifeln und überprüfen“.

Kritisches Denken bleibt gefragt

Auch in den Zeiten von KI sei kritisches Denken ein Kernbestandteil der akademischen Ausbildung, betont Korinna Huber. Die Leiterin des Fachgebiets Funktionelle Anatomie der Nutztiere ist Prorektorin für Lehre an der Universität Hohenheim. „Zum wissenschaftlichen Arbeiten gehört es, erst mal alles zu hinterfragen, was man in die Hände bekommt.“ Das gelte genauso für Inhalte, die mit Hilfe generativer KI erstellt wurden.

Angesichts der Verpflichtung, den Einsatz von KI in schriftlichen Arbeiten genau zu dokumentieren, kann sich Huber vorstellen, dass manche Studierende die Texte dann doch lieber selbst schreiben. Im Gegensatz zu dem Deggendorfer KI-Professor Glauner sieht die Hohenheimer Prorektorin durchaus die Gefahr, dass die neuen Werkzeuge sich nachteilig auf die Schreibfähigkeiten angehender Wissenschaftler auswirken könnten.

Entsprechende Übungen müssten daher stärker in das Studium integriert werden. Im aktuellen Wintersemester stellt Huber ihren Studierenden etwa die Aufgabe, Bilder tierischer Zellen in kurzen Texten zu beschreiben. „Schreib- und Denkfähigkeit hängen zusammen“, so die Überzeugung der Hochschullehrerin.

Schriftliche Arbeiten unter Aufsicht

Der Umgang mit KI sei auch für die Lehrenden ein Lernprozess, meint Huber. Angesichts der Möglichkeiten solcher Programme gebe es insbesondere im Bereich der schriftlichen Arbeiten Reformbedarf. An die Stelle unbeaufsichtigter Ausarbeitungen könnten beispielsweise schriftliche Prüfungen unter Aufsicht und mit begrenzter Zeit treten, „so ähnlich wie bei der schriftlichen Abiturprüfung“.

Rein schriftliche Ausarbeitungen ergäben in der bisherigen Form nicht mehr viel Sinn, meint auch Glauner. Bei Abschlussarbeiten sei zum Beispiel eine zusätzliche mündliche Verteidigung noch wichtiger als zuvor, „damit man sieht, ob jemand das Thema seiner Arbeit wirklich verstanden hat“.

KI an Hochschulen

Verbreitung
Zur Zahl der deutschen Hochschulen, die ihre Regelwerke an die wachsende Verbreitung von KI angepasst haben, gibt es nach Angaben der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) noch keine übergreifenden Daten. Prüfungsrechtlich seien vermutlich keine größeren Anpassungen nötig. Bei Täuschungsversuchen von Studierenden sei es letztlich sekundär, welches Mittel dafür eingesetzt werde.

Entwicklung
„Eine generelle Vorhersage der Folgen der Weiterentwicklung von KI insgesamt und deren Integration in die Hochschulen ist schwierig“, heißt es bei der HRK weiter. Grundsätzlich müssten Lehr- und Prüfungsformate noch stärker so gestaltet werden, „dass die Lernenden bei der Bearbeitung von Aufgaben ihre Kompetenzen demonstrieren können“.

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