Das sofortige Verkaufsverbot, welches das Landratsamt für den Tee eines Versandhandels in Winnenden verhängt hat, ist laut einem Gerichtsbeschluss korrekt. Das Amt sieht sich bestätigt, die Gegenseite will weiter kämpfen.

Waiblingen/Winnenden - Im Streit um die Heilpflanze Artemisia annua, chinesischer Beifuß, hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim nun, wie zuvor schon das Verwaltungsgericht Stuttgart, das Vorgehen des Landratsamts Rems-Murr bestätigt. Dieses hatte der in Winnenden ansässigen Firma Teemana den Verkauf von Tee aus der antiviral wirkenden, unter anderem seit langem gegen Malaria eingesetzten Heilpflanze mit sofortiger Wirkung untersagt. Die Begründung: der Vertrieb des Tees sei ein Verstoß gegen die seit 2018 gültige Novel-Food-Verordnung der Europäischen Union.