Der Hirnforscher Andreas Kreiter gewinnt nun endgültig den Prozess gegen die Tierschutzbehörde. Seine Experimente mit Affen sind legal.

Stuttgart - Die Tierschutzbehörde des Bremer Senats gibt ihren Widerstand gegen die bundesweit umstrittenen Affenversuche des Hirnforschers Andreas Kreiter auf. Sie reagierte damit am Dienstag auf einen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG). Die Leipziger Richter hatten ein Urteil des Bremer Oberverwaltungsgerichts (OVG) bestätigt, wonach die Tierversuche „ethisch vertretbar“ seien und deshalb von der Behörde hätten genehmigt werden müssen.

 

Das OVG hatte in seinem Urteil von Ende 2012 eine mögliche Revision zum BVerwG ausgeschlossen. Eine dagegen gerichtete Beschwerde der Behörde wurde jetzt von den Leipziger Richtern zurückgewiesen. Zur Begründung heißt es in dem Gerichtsbeschluss, dass der Fall keiner grundsätzlichen Klärung durch das Bundesverwaltungsgericht bedürfe. Das OVG habe keinen pauschalen Vorrang der Grundlagenforschung vor dem Tierschutz festgestellt. Außerdem sei durch eine zwischenzeitliche Änderung des Tierschutzgesetzes bereits klargestellt, dass eine Genehmigungsbehörde keinen Ermessensspielraum habe, wenn ein Forscher – wie Kreiter – bestimmte Voraussetzungen erfülle. Auch hierfür sei also keine BVerwG-Entscheidung mehr nötig.

Die für den Tierschutz zuständige Bremer Gesundheitsbehörde hatte Kreiters Grundlagenforschung seit 1998 wiederholt befristet genehmigt. 2007 beschloss dann aber das Bremer Landesparlament unter dem Eindruck mehrerer „Bürgeranträge“ einstimmig den „geordneten Ausstieg“. Daraufhin lehnte die Behörde 2008 Kreiters Antrag auf eine Fortsetzung der Versuche ab, da sie ethisch nicht mehr vertretbar seien. Mit Einstweiligen Anordnungen erreichte der Universitätsprofessor, dass er vorerst trotzdem weiterforschen durfte.

Ein Sprecher des zuständigen Gesundheitssenators sagte auf Anfrage unserer Zeitung, nach dem Leipziger Urteil habe die Behörde nun keinen Spielraum mehr und müsse auch die Verlängerung bis 2014 genehmigen. Künftige Anträge könne sie nur dann ablehnen, wenn sich die Versuchsmethoden wesentlich ändern sollten.

Wie berichtet, werden die Versuchstiere mittels eines am Kopf befestigten Bolzens stundenlang in einem Versuchsstuhl fixiert und müssen auf Computerbilder reagieren. An den wöchentlich fünf Versuchstagen bekommen die Affen nur zu trinken, wenn sie mitarbeiten. Nach Ansicht des OVG bedeuten die Experimente eine „allenfalls mäßige Belastung“ für die Tiere. Die Versuche dienen vorrangig der Grundlagenforschung, sollen aber auch Anstöße für die Epilepsie-Behandlung oder zur Steuerung von Prothesen geben.

Nach Ansicht des Deutschen Tierschutzbunds wirft der Gerichtsbeschluss den Tierschutz um 20 Jahre zurück. Womöglich müsse das Tierschutzgesetz geändert werden, um Versuche nicht ohne jede ethische Prüfung durchwinken zu können.