Baden-Württemberg hatte viele Jahre folgende Regelung: Die Retter müssen in 95 Prozent der Einsätze binnen zehn, maximal 15 Minuten vor Ort sein. Das gilt jeweils separat für Notarzt und Rettungswagen. Eine Formulierung, die sehr schwammig ist und seit Langem von vielen Seiten kritisiert wird. Gerechnet wird bei dieser sogenannten Hilfsfrist allgemein mit den 15 Minuten, nicht mit den medizinisch viel sinnvolleren zehn Minuten – weil der Gesetzestext diesen Spielraum eben zulässt. Und selbst die 15 Minuten werden in den meisten Regionen des Landes regelmäßig verfehlt, sodass ständig zusätzliche Rettungswagen und Mitarbeitende notwendig sind.
Das Innenministerium will die Unklarheit beseitigen. Deshalb hat man sich entschieden, die Hilfsfrist auf zwölf Minuten festzulegen, und zwar generell für das ersteintreffende Rettungsmittel. Die Regelung galt bereits seit vergangenem Herbst. Sie bedeutet für die Hilfsorganisationen eine große Herausforderung, denn es ist zu erwarten, dass der neue Wert überall massiv verfehlt wird und entsprechend nachgerüstet werden müsste – auch mit zusätzlichen Rettungswachen und sehr viel Geld von den Krankenkassen. Doch noch bevor man sich mit dieser Frage ernsthaft beschäftigen kann, ist jetzt das große Chaos ausgebrochen.
Das Innenministerium hat für die Neuregelung nämlich nicht das Rettungsdienstgesetz geändert, sondern sie nur im sogenannten Rettungsdienstplan, der die Details regelt, festgeschrieben. Dagegen hat eine Gruppe von Mannheimer Bürgern, Stadträten und Medizinern geklagt – sie befürchtet durch die neue Hilfsfrist eine Verschlechterung. In diesem Punkt wurde sie vom Verwaltungsgerichtshof des Landes bestätigt. Der urteilte im Mai, die bisher verankerten zehn Minuten würden außer Acht gelassen, außerdem könne eine solch grundlegende Regelung nicht ohne Änderung des Rettungsdienstgesetzes gemacht werden.
Urteil könnte enorme Folgen haben
So weit, so schlecht. Das Innenministerium reagierte auf das Urteil, indem es die ohnehin geplante Neufassung des Rettungsdienstgesetzes beschleunigte – und die Regierungspräsidien im Sommer anwies, bis dahin die Fristen nach den früheren Vorgaben zu berechnen. Die Kläger zogen erneut vor Gericht und warfen dem Land Untätigkeit vor. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat jetzt ihrem Eilantrag stattgegeben – und deutliche Worte an das Land gerichtet: „Die strikte Umsetzung verbindlicher Gerichtsentscheidungen ist für alle Behörden in jeder Situation unverbrüchlicher Bestandteil rechtsstaatlicher Verwaltungskultur“, heißt es da.
Eine ziemliche Klatsche für das Land – und die komplette Verwirrung für den Rettungsdienst insgesamt. Denn die Stuttgarter Richter betonen auch, in die Hilfsfrist müssten künftig zusätzlich zu den Notfalleinsätzen auch alle Fahrten des Rettungsdienstes ohne Blaulicht eingerechnet werden. Das wären Hunderttausende jedes Jahr – und die komplette Sprengung des bisherigen Systems.
Die Reaktionen darauf fallen heftig aus. Die Kläger und die Opposition werfen der Landesregierung Versagen vor. Die FDP beklagt Untätigkeit von Innenminister Thomas Strobl, die Kläger fordern gar seinen Rücktritt, weil er Leib und Leben der Bürger gefährde. Die Regierungsparteien sind darüber empört. Die Grünen kritisieren die Kläger, die mit Ihren Aussagen Ängste bei den Bürgerinnen und Bürgern schürten, die CDU lobt den Rettungsdienst und kritisiert die „unhaltbaren Vorwürfe“ gegen Strobl.
Und was jetzt? Bei den Rettern herrscht große Ratlosigkeit. Keine Organisation will sich offiziell zu den Vorgängen äußern. Man gehe davon aus, dass derzeit die alte Regelung mit zehn, maximal 15 Minuten gelte, heißt es unisono. Sollte tatsächlich umgesetzt werden müssen, was die Richter betonen, nämlich die Einberechnung aller Fahrten in die Hilfsfrist, wäre das „logistisch wahnwitzig“, sagt ein Experte. Man brauche jetzt endlich klare Regelungen.
Das neue Gesetz ist fertig
Im Innenministerium weist man die Vorwürfe zurück. Jetzt soll unter Berücksichtigung der Gerichtsurteile schleunigst das neue Rettungsdienstgesetz kommen, um Klarheit zu schaffen. „Den Auftrag des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg haben wir sehr ernst genommen und mit Hochdruck an dem neuen Gesetz gearbeitet. Wir haben hier unsere Hausaufgaben erledigt: Es ist fertig und kann noch in diesem Monat im Kabinett beraten werden, sodass es danach in die weitere Anhörung und parlamentarische Beratung gehen kann“, sagt Strobl. Die Beteiligten warten gespannt darauf, welche Hilfsfrist sich darin finden wird.