Ob 5G bei Mobilfunk, Smart City, Industrie 4.0, autonomes Fahren, E-Mobilität – die Möglichkeiten der digitalen Welt sind enorm. „Flächendeckende Verfügbarkeit von Glasfaseranschlüssen ermöglicht erst die Umsetzung aller Handlungsfelder der Digitalisierung“, heißt es auch im Kreis Ludwigsburg.
Das stellt Nikolaus Weiss auch nicht in Abrede. Doch nach allem, was der Wohnungsverwalter im Wirrwarr der Zuständigkeiten erlebt, bezweifelt er, dass das Ziel des Zweckverbands erreicht wird, bis 2025 allen Schulen und Gewerbegebieten sowie der Hälfte aller Haushalte einen Zugang zum glasfaserbasierten, gigabitfähigen Internetzugang zu verschaffen. In der Gigabit Region sind die fünf Landkreise der Region, die Stadt Stuttgart und die Wirtschaftsförderung Region Stuttgart zusammengeschlossen. „Wenn es sich nicht um Tatsachen handeln würde, könnte man darüber nur lachen. Aber so bleibt einem das Lachen im Hals stecken“, sagt Weiss.
Ihren Ausgangspunkt hat die Geschichte vor rund zweieinhalb Jahren. Wohnungsverwalter Weiss wird gebeten, die von ihm verwalteten Objekte zu benennen, ein autorisierter Vertriebspartner der Telekom, so wird ihm mitgeteilt, verantworte den Anschluss in den Häusern. Weiss erteilt jeweils 15 Seiten umfassende Ermächtigungen für Gebäude in Gerlingen und in mehreren Stuttgarter Stadtbezirken, unter anderem in Sillenbuch. Anfang 2021 wird er nach eigenem Bekunden darüber informiert, der Anschluss „wird dieses Jahr umgesetzt“.
Im Herbst dann der Rückzieher, Weiss wird auf 2022 vertröstet. Vor rund einem Jahr wird Weiss dann vom Telekom-Vertriebspartner mitgeteilt, die Verantwortlichkeit liege nun bei einem anderen Unternehmen. Dieses, in Norddeutschland zu Hause, ist nach eigenen Angaben auf die Verlegung von Fernmeldekabeln und die damit im Zusammenhang stehenden Arbeiten und Geschäfte spezialisiert. Das neue Unternehmen schickt Weiss die Aufstellung der besagten Immobilien. Doch sie ist fehlerhaft. In der Talstraße in Gerlingen etwa sind drei Häuser auf der rechten Straßenseite benannt, tatsächlich geht es um ein Haus auf selber Höhe auf der linken Straßenseite. „Anfang September 2022 war alles korrigiert“, sagt Weiss.
Warten auf den Hausanschluss
Danach meldet sich zunächst das Bauunternehmen, das den Anschluss von der Straße zum Haus verantwortet. Mitte Oktober 2022 findet ein „Auskundungstermin“ statt. Im November wird Weiss vom selben Unternehmen erneut kontaktiert, Weiss verweist auf das schon erfolgte Treffen – und wird im Dezember von einem anderen Mitarbeiter derselben Firma um einen erneuten Termin gebeten. Wieder verweist er auf Oktober. Danach habe er nichts mehr gehört.
Stattdessen meldete sich vor Weihnachten eine zweite Firma, die einen Auskundungstermin – dieses Mal für den Innenausbau – vereinbaren will. Dieser habe laut Weiss im März stattgefunden. „Allerdings fehlt immer noch der Glasfaserhausanschluss.“ Das sei „ein bisschen so, wie wenn Sie ein Auto besitzen, aber kein Benzin“.
Weiss weiß, dass die Arbeiten in der Straße und im Haus von verschiedenen Unternehmen verantwortet werden, und um die fehlenden Arbeitskräfte im Bausektor. Er konstatiert deshalb nur – und wundert sich.
Telekom-Mitarbeiterin als aufdringlich empfunden
Verärgert ist er über das Verhalten der Telekom. Nach dem Haustürbesuch einer Telekom-Mitarbeiterin habe er das Unternehmen schriftlich gebeten, den Interessenten eines Hauses in Gerlingen Angebote schriftlich zu machen. „Wie ich von den Bewohnern erzählt bekomme, stand sie wieder unangemeldet und ohne schriftliches Angebot vor den Haustüren und wollte sofort Unterschriften erzwingen“, sagt Weiss. „Das erinnert schon stark an den Staubsauger- oder Versicherungsverkauf der 1980er Jahre.“
Die Telekom sieht das anders. „Beratung und Service gehören zum Glasfaserausbau“, teilt das Unternehmen mit. „Es herrscht ein riesiger Wettbewerb. Umso wichtiger, dass wir in den Glasfaserausbaugebieten die Menschen auf die Angebote aufmerksam machen und sie dazu persönlich beraten.“ Information und Beratung erfolgten auch im Direktvertrieb. Doch „Qualität und auch Qualitätskontrolle sind bei uns oberstes Gebot. Deswegen arbeiten wir nur mit autorisierten Vertriebspartnern zusammen“.
Nach der Auftragsübermittlung gebe es noch die Möglichkeit des Widerrufs. „Auf diese machen wir sehr deutlich aufmerksam, sie ist auf dem Auftragsformular zu sehen und wird vom Kunden gezeichnet.“ Nach der Bestätigung des Auftrag habe der Kunde das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen. „All das zeigt: Wir zwingen niemandem einen Vertrag auf, sondern möchten, dass sich der Kunde transparent und nachvollziehbar für einen Anschluss oder ein Produkt bei uns entscheidet“, teilt die Telekom mit.