Die Todesstrafe ist bis heute umstritten. In Württemberg regt sich am 5. Juli 1824 erstmals Widerstand gegen diesen „Überrest der Barbarei“. Doch es kommt anders – und auf das Richtschwert folgt das Fallbeil.

Stuttgart - Im Laufe des 18. Jahrhunderts setzt in der Strafjustiz ein Wandel ein. Mittelalterliches Rachedenken, öffentliche Stockschläge, Verstümmelungen, Ertränken, Hinrichtungen durch Erhängen oder Vierteilen sind mit den Gedanken der Aufklärung nicht mehr zu vereinbaren. Anstoß erregen auch die Galgen an den Landstraßen – selbst wenn an ihnen immer seltener Todesurteile vollstreckt wurden. 1811 befiehlt der württembergische König Friedrich I., alle Galgen abzubauen. Als erster verschwindet der Bietigheimer Galgen. An der Auffahrt zum königlichen Sommersitz in Freudental gelegen, war er dem Regenten schon lange ein Dorn im Auge. Besserung der Übeltäter versprach sich die Obrigkeit durch Freiheitsstrafen und Zwangsarbeit. Angenehmer Nebeneffekt dieser als Humanisierung verstandenen Entwicklung: Billige Arbeitskräfte für die königlichen Gärten, für die Instandsetzung von Straßen oder beim Kanalbau in Heilbronn.