Beim Schutz vor Kindesmissbrauch schießt der Gesetzgeber über das Ziel heraus, kommentiert Christian Gottschalk. An Stelle der rechtsstaatlich bedenklichen Lösung hätte es bessere Maßnahmen gegeben.

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

Stuttgart - Sexualverbrechen an Kindern gehören zu den ekelhaftesten Straftaten überhaupt. Menschen, die sich an Kindern vergehen, gehören dafür bestraft. Daran besteht nicht der Hauch eines Zweifels. Mit der nun beschlossenen Strafrechtsverschärfung im Bereich des Cybergroomings schießt der Gesetzgeber allerdings weit über das Ziel hinaus.