Die Pläne von Innenminister Reinhold Gall für das Gesetz zur Informationsfreiheit gehen Kritikern nicht weit genug. Es geht um den freien Zugang von Behördeninformationen für die Bürger.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Es war eines der ersten Projekte, die die Grünen gleich nach der Regierungsübernahme anpacken wollten: Als eines der letzten Bundesländer, so hatten sie es im Koalitionsvertrag mit der SPD vereinbart, solle endlich auch Baden-Württemberg ein Gesetz zur Informationsfreiheit bekommen. Wie anderswo längst üblich sollten die Bürger im Südwesten dann grundsätzlich freien Zugang zu Behördeninformationen erhalten.

 

Der SPD und ihrem zuständigen Innenminister Reinhold Gall war das Vorhaben indes ungleich weniger wichtig, weshalb sie es erst einmal auf die lange Bank schob. Erst jetzt, im vierten Regierungsjahr von Grün-Rot, soll die Vereinbarung umgesetzt werden. So wurde es bekräftigt, als sich das Kabinett kürzlich zur Klausur traf. Im Lauf dieses Jahres will das Innenministerium einen Gesetzentwurf präsentieren.

Die Erwartungen der Öffentlichkeit steigen

Entsprechende Eckpunkte hat das Ressort von Gall intern bereits vorgelegt. Doch den Verfechtern von mehr Informationsfreiheit – innerhalb und außerhalb des Parlaments – gehen sie nicht weit genug. „Die Erwartungen der Öffentlichkeit an ein Transparenzgesetz sind in den vergangenen Jahren gestiegen“, sagt der zuständige Grünen-Abgeordnete Alexander Salomon. Deshalb wolle man sich „bei der Gestaltung nicht am Bundesgesetz von 2006 orientieren“, auf das sich das Innenministerium in den Eckpunkten ausdrücklich stützt. „Wir brauchen ein modernes Gesetz für Baden-Württemberg“, fordert Salomon. So solle ein stärkerer Schwerpunkt auf die aktive Veröffentlichung von Informationen gelegt werden, was in einem Flächenland – anders als etwa im Stadtstaat Hamburg – indes an Grenzen stoße. Zudem müssten die Kosten von Informationsbegehren im Vorfeld bekannt sein und sollten „bei geringem Aufwand ganz entfallen“. Dies zielt offenbar auf die Ankündigung des Innenressorts, auf eine eigene Kostenregelung zu verzichten.