Es kommt nicht so oft vor, dass sich alle Rettungsdienstorganisationen in Baden-Württemberg mit einer gemeinsamen Erklärung an die Öffentlichkeit und Politik wenden. Jetzt allerdings sehen sie sich dazu veranlasst. Arbeiter-Samariter-Bund, beide Landesverbände des Deutschen Roten Kreuzes (DRK), Johanniter und Malteser haben einen Zwölf-Punkte-Katalog vorgelegt. Darin erheben sie Forderungen, wie aus ihrer Sicht der Rettungsdienst ausgestaltet werden sollte, damit er besser funktioniert.
Hintergrund sind die anhaltenden Probleme im Land bei der Rettung. Seit Jahren werden in den meisten Regionen die gesetzlichen Vorgaben verfehlt. Rettungswagen und Notärzte kommen häufig später zum Einsatzort, als sie eigentlich müssten. Aus medizinischer Sicht ist das fatal. Schuld daran sind stetig steigende Einsatzzahlen – auch durch unnötige Notrufe –, Personallücken und schließende Krankenhäuser, die die Fahrten erheblich verlängern.
Das Innenministerium versucht seit geraumer Zeit, gegenzusteuern. Dazu gehört die umstrittene Neustrukturierung der Luftrettung mit zusätzlichen Hubschraubern und veränderten Standorten, aber auch der Versuch, die bisherigen Vorgaben zu konkretisieren. Das Gesetz schreibt vor, dass die Retter in zehn, in Ausnahmefällen 15 Minuten beim Patienten eintreffen müssen, und das in 95 Prozent der Fälle. Eine äußerst schwammige Formulierung, die dazu geführt hat, dass man sich überall an den 15 Minuten orientiert – und selbst die werden oft verfehlt.
Also sollte eigentlich seit knapp einem Jahr eine neue Hilfsfrist von zwölf Minuten gelten. Allerdings wurde dafür nicht das Rettungsdienstgesetz geändert, sondern nur der Rettungsdienstplan, der die Details regelt. Einer Gruppe Mannheimer Stadträte und Mediziner ging das zu weit. Sie scheiterte zwar mit einer Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) gegen den gesamten Rettungsdienstplan, die neue Hilfsfrist allerdings erklärten die Richter im Mai für unwirksam. Sie könne unter Umständen sogar eine Verschlechterung bedeuten, weil sie die bisherige Zehn-Minuten-Frist außer Acht lasse, urteilten die Richter. Das Land habe zudem durch die Änderung außerhalb des Gesetzes „den zustehenden Gestaltungsspielraum überschritten“.
Gutachten verzögert sich
Seither orientieren sich die Retter wieder an den vorher gültigen Regeln – und das ganze System hängt in der Luft. Das gilt auch für ein Strukturgutachten, das den kompletten Rettungsdienst im Land unter die Lupe nehmen und unter Umständen schon bis Jahresende vorliegen sollte. Das jedoch ist angesichts der Unsicherheiten ausgesetzt.
Höchste Zeit also, Klarheit zu schaffen – auf dem offiziellem Weg, mit parlamentarischem Verfahren. „Das Innenministerium arbeitet aktuell an einem umfangreichen Gesetzentwurf, der dazu beitragen soll, dass der Rettungsdienst auch in Zukunft in der Lage ist, die wachsenden Herausforderungen zu bewältigen“, sagt eine Sprecherin. Es sei geplant, „den Entwurf des neuen Rettungsdienstgesetzes noch im Herbst 2023 dem Landtag zuzuleiten“.
Enthalten sein soll nicht nur erneut die Hilfsfrist von zwölf Minuten. Im Ministerium zählt man auch Punkte wie die Verankerung des Telenotarzts oder eine Experimentierklausel auf. Mit ihr sollen innovative Konzepte leichter erprobt werden können. Der neue Staatssekretär Thomas Blenke hat sich mit Vertretern der Rettungsorganisationen darüber Ende Juli ausgetauscht. „Er hat dabei zum Ausdruck gebracht, dass die Inhalte der zwölf Thesen grundsätzlich vom Ministerium geteilt werden“, heißt es im Ministerium.
Ob es da am Ende wirklich die große Einigkeit geben dürfte, bleibt aber fraglich. Denn die Organisationen fordern zuvorderst eine bessere Patientensteuerung durch die Leitstellen und „eine ausreichenden Finanzierung der rettungsdienstlichen Infrastruktur“, also mehr Geld etwa für notwendige Neubauten. „Es braucht viele Dinge. Wir fahren die Leute nicht nur ins Krankenhaus, sondern sehen uns in der Verantwortung, den Rettungsdienst zu verbessern“, sagt DRK-Sprecher Udo Bangerter. Man habe positive Signale bekommen. Aber am Ende müsse man schauen, was im Gesetz tatsächlich auftauche.