Am 31. Dezember endet eine wichtige Frist für Beamte und Selbstständige: Sie können freiwillig in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen und sich damit eine Anwartschaft sichern. Auch für andere Gruppen könnte sich eine Nachzahlung lohnen.
Stuttgart - Es gab Zeiten, da hatte die gesetzliche Rentenversicherung wegen angeblich magerer Erträge einen schweren Stand. Das hat sich geändert, seit die Zinsen niedrig sind und private Lebensversicherungen damit zu kämpfen haben. „Die Rentenversicherung ist im Vergleich zur kapitalgedeckten Privatvorsorge relativ attraktiv geworden. Wir erfahren eine wohlwollende Kommentierung aus Medien und Politik“, sagt Reinhold Thiede, der Leiter der Abteilung Forschung und Entwicklung bei der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin. Das Vertrauen der Versicherten ist zurück, und die Rentenversicherung nimmt das zum Anlass, auf Möglichkeiten der freiwilligen Beitragszahlungen hinzuweisen. Mit ihnen kann die Rentenhöhe teils erheblich gesteigert werden. Ein Überblick über die Nutznießer:
Mütter
Haben vor 1955 geborene Mütter – im Prinzip gilt das auch für Väter – beim Erreichen des Rentenalters die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren nicht erfüllt, dann können sie das durch die Anrechnung von Kindererziehungszeiten ausgleichen. Ein Beispiel: eine Frau war nie erwerbstätig, erhält aber für zwei vor 1992 geborene Kinder insgesamt vier Jahre Erziehungszeit gut geschrieben. Ihr fehlt demnach ein Jahr Versicherungszeit, das sie durch eine Einmalzahlung ausgleichen kann. Das lohnt sich fast immer. 31 000 Mütter nutzten 2014 diese Möglichkeit.
Die Rentenversicherung gibt ein Beispiel: Gezahlt wird eine Beitragsnachzahlung von 3029,40 Euro (Mindestbeitrag) bei einem vor 1992 geborenen Kind. Daraus ergibt sich eine Bruttorente von 71,92 Euro im Monat – allein 58,40 Euro des Betrages werden aus Kindererziehungszeiten erlöst, 13,52 Euro als Rentenanspruch aus der Einmahlzahlung. Höhere Beiträge mit entsprechenden Steigerungen der Rente sind möglich. Bei einer möglichen maximalen Nachzahlung von 40 728,60 Euro ergibt sich eine Rente von 240,17 Euro.
Beamte und Selbstständige
Seit August 2010 steht die gesetzliche Rentenversicherung auch Beamten, Selbstständigen oder Mitgliedern berufsständischer Versorgungswerke offen – etwa Anwälten oder Ärzten. Ältere aus der Gruppe hatten keine Chance mehr, auf die fünf Jahre Mindestversicherungszeit zu kommen. Sie haben die Chance, das nachzuholen: Bis 31. Dezember 2015 haben sie die Möglichkeit mit einer freiwilligen Einmalzahlung in die Rentenkasse sich eine Sofortrente zu sichern. Danach ist das nicht mehr möglich. Die Nachzahlung kann steuermindernd wirken, später wird aber die gesetzliche Rente versteuert. Ein Beispiel: Der „neue“ Rentenberechtigte zahlt einmalig 20 000 Euro, erzielt damit eine Bruttomonatsrente von 89,26 Euro, netto vor Steuern sind es 79,85 Euro, inklusive eines Beitragszuschusses zur Privaten Krankenversicherung 96,38 Euro. Mit 67 881 Euro (Höchstbetrag) lässt sich gar eine Bruttomonatsrente von 302,96 Euro erzielen. Ob es sich lohnt, hängt von individuellen Faktoren ab.
Schulische Ausbildung
Eine Frist beachten müssen auch diejenigen, in der Regel frühere Realschüler und Gymnasiasten, die Nachzahlungen für die Zeiten ihrer schulischen Ausbildung leisten wollen: Bis zur Vollendung des 45sten Lebensjahres muss der Antrag gestellt sein. Ob sich das lohnt, hängt vom Einzelfall ab. Möglich sind Zahlungen von 84,15 bis 1131,35 Euro (Höchstbeitrag, alte Länder) pro Monat. Die Nachzahlung wirkt sich aus auf die Erfüllung von Wartezeiten und die Bewertung von beitragsfreien Zeiten.
Frührentner
Wer vorzeitig in Rente geht, muss Abschläge hinnehmen. Er kann die Minderung aber durch eine freiwillige Beitragszahlung ausgleichen. Die Berechnung ist kompliziert. Die Rentenversicherung gibt ein Beispiel: Ein Versicherter, geboren am Silvestertag 1958, will mit 63 Jahren in Rente gehen (1. Januar 2022); seine Regelaltersgrenze liegt aber bei 66 Jahren. Sein Abschlag würde 10,8 Prozent ausmachen, was eine Minderung der Monatsrente um 139 Euro bedeutet. Um das auszugleichen müsste er 34 866 Euro zahlen. Ein anderes Beispiel legt die Stiftung Warentest vor: Ein Versicherter geht 2015 mit 63 Jahren und sechs Monaten in Rente – 24 Monate vor seinem regulären Renteneintritt. Regulär würde er 1300 Euro Rente erhalten, aber der hinzunehmende Abschlag macht 93,60 Euro aus (0,3 Prozent für jeden zu früh gegangenen Monat). Um das zu vermeiden, müsste er eine Einmalzahlung von 23 000 Euro leisten. Der Betrag wäre erst nach 21 Jahren Rentenbezug „wieder drin“ – im Alter von 84. Nur wenige nutzen diese Möglichkeit: 2013 waren es 1271 Personen.
Späterer Renteneintritt
Nicht ums Nachzahlen, aber um späteren Rentenbezug geht es in einem anderen Beispiel. Länger arbeiten, so Reinhold Thiede, kann für die Rente attraktiv sein. Noch ein Beispiel: Ein Durchschnittsverdiener (Berufseintritt mit 20) hat heute mit 65 Jahren und vier Monaten die Altersgrenze erreicht und würde eine Rente von 1324 Euro erzielen. Er will aber ein Jahr länger arbeiten. Rein rechnerisch gäbe es für jeden Monat 0,5 Prozent mehr Rente – also sechs Prozent für zwölf Monate. „Tatsächlich wird nach einem Jahr länger eine Rente von 1435 Euro erzielt, das sind 111 Euro mehr, eine Steigerung um 8,3 Prozent und somit eine ganze Menge“, sagt Thiede. Der Effekt liege daran, dass im zusätzlichen Jahr auch noch Rentenbeiträge eingezahlt würden.