Gewaltserie in der Region Stuttgart Haftstrafen wegen Angriff auf Handgranatenwerfer

Das Urteil verfolgen viele Freunde und Angehörige der fünf jungen Männer. Foto: dpa/Christoph Schmidt (Archiv)

Nach Jugendstrafrecht werden fünf junge Männer verurteilt. Sie sollen nach dem Angriff mit einer Handgranate auf dem Altbacher Friedhof den Werfer attackiert haben.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Wenige Blicke zu den Kumpels reichen aus: „Da sind drei Fahrzeuge“, rufen die jungen Männer aufgeregt und eilen am Landgericht um die Ecke. Ein kurzes Winken, ein kleiner Gruß – dann verschwinden die fünf Angeklagten in den Gängen zu den Vorführzellen. Im Saal dann noch mal ein kurzes stummes Grüßen mit „Daumen hoch!“-Signal – und dann wird klar, dass man sich einige Zeit nicht mehr in Freiheit begegnen wird. Denn die vierte Große Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts verhängt am Donnerstag Jugendstrafen zwischen drei Jahren und drei Monaten und vier Jahren und zehn Monaten für die fünf jungen Männer.

 

Vier Männer müssen wegen versuchten Totschlags ins Gefängnis

Die Kammer sieht es als erwiesen an, dass die fünf Anfang Juni 2023 auf dem Altbacher Friedhof einen Mann gemeinsam niedergeschlagen haben. Ihr Opfer, der inzwischen 24-Jährige, hatte davor eine Handgranate auf eine Trauergemeinschaft auf dem Friedhof geworfen. Durch einen glücklichen Zufall – er hatte einen Baum getroffen, deswegen erreichte die Granate die Menschenmenge nicht – wurde ein Blutbad gewaltigen Ausmaßes verhindert. 15 Personen wurden dennoch verletzt. Der Anschlag ist der Höhepunkt der seit Juli 2022 in der Region wütenden Gewaltserie, in der sich zwei verfeindete Gruppierungen bekriegen. Die einen sind in der Achse Stuttgart-Zuffenhausen-Göppingen ansässig, die anderen auf der Linie Ludwigsburg-Esslingen-Plochingen.

Der Richter bezeichnet die Menge als wütenden Mob

Die Menge, die nach dem Wurf auf den Werfer losging, bezeichnet der Vorsitzende Richter Hans-Peter Schöttler als „Mob“. Rund dreißig Personen seien es gewesen. Wer mit so einer Menge auf eine Person losgehe, nehme deren Tod billigend in Kauf. Das werte die Kammer zum Nachteil der fünf Angeklagten. Ebenso seien die Geständnisse „von wenig Reue“ geprägt gewesen. Zudem hätten die Männer nach der Tat mit dem brutalen Angriff geprahlt – das belegen Aufnahmen aus dem Innenraum des Autos, mit dem sie wegfuhren. Auch ein Minuspunkt. Die Spurenlage belege, dass einer der Männer sich an einem Taxi festgehalten und sich hochgezogen habe und mit beiden Füßen auf den Kopf des Opfers gesprungen sei. Ein anderer habe ihm gegen den Kopf getreten. In vier der fünf Fällen geht die Kammer im Urteil von versuchtem Totschlag aus, beim fünften von gefährlicher Körperverletzung – dieser Angeklagte habe den Handgranatenwerfer am Hals gepackt.

Die Kammer sah die Attacke nicht als geplanten Rachefeldzug. Es sei ein spontaner Entschluss gewesen. Auch habe auf dem Friedhof nicht das Treffen mit der Bande im Vordergrund gestanden, sondern die gemeinsame Trauer mit Freunden und Angehörigen um einen jungen Mann, der ebenfalls der Gruppierung zuzurechnen sei. Er war bei einem Unfall ums Leben gekommen. Es habe „natürlich keine Notwehrsituation“ vorgelegen. Denn die Granate war längst geflogen. Ein Angriff auf eine Person, die die Granate noch in der Hand hält, hätte man so werten können.

Kurz und prägnant ist die Urteilsbegründung. Es fließen Tränen im Saal – Freundinnen, Mütter, Schwestern sitzen unter den coolen Kumpeln der Angeklagten. Die harten Jungs zieht es nach dem Urteil wieder zur Ausfahrt, wo der Gefangenentransport abfährt. Ein letztes Winken unter massivem Polizeischutz, bevor es für mehrere Jahre hinter Gitter geht.

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