Nur zwei Spielhallen im Bezirk haben tatsächlich eine Genehmigung. Dass ungenehmigte Wettbüros in Süd nicht geschlossen werden, sorgt für Unmut im Bezirksbeirat.

S-Süd - Eine Adresse ist den Bezirksbeiräten von Süd sofort eingefallen, als es in der Sitzung am Dienstagabend um die Frage von ungenehmigten Wettbüros im Bezirk ging. Für die Böblinger Straße erwarten die Bezirksbeiräte nicht, dass die Betreiber eine baurechtliche Konzession haben. Diese würde das Baurechtsamt nämlich schon im Vorgriff auf die bald gültige Vergnügungsstättenverordnung nicht genehmigen. Diese regelt für das gesamte Stadtgebiet, wo sich Spielhallen, Diskotheken, Bordelle und Wettbüros ansiedeln dürfen. Im Bezirk Süd dürfen sie es nicht.

 

Es ist eine Verordnung, die die Bezirksbeiräte von Süd einhellig begrüßen. Nur in zwei Gebäuden ist Glücksspiel weiter möglich: in der Spielhalle am Marienplatz und in der Spielhalle an der Hauptstätter Straße. Diese sind genehmigt und haben damit solange Bestandsschutz, wie die Gebäude gewerblich nicht anders genutzt werden. Einen Schutz, den Wettbüros und andere Vergnügungsstätten ohne Genehmigung nicht für sich in Anspruch nehmen können – auch wenn sie bereits länger vor Ort sind.

Keine Lücken mehr im Bebauungsplan

Möglich wären Vergnügungsstätten nur noch in zwei Bereichen im Bezirk gewesen, für die es bisher keinen gültigen Bebauungsplan gab. Im Bereich der Schönauer und Todtnauer Straße in Kaltental wurde der Bebauungsplan 1962 nicht öffentlich beschlossen und ist damit ungültig; im Bereich Pfaffenweg und Alte Weinsteige gab es noch eine Lücke. Um die Rechtssicherheit zu haben, dass die Vergnügungsstättenverordnung im gesamten Bezirk gilt, stimmte der Bezirksbeirat dafür, diese Bereiche als allgemeine Wohngebiete zu definieren, entsprechend der vorhandenen Bebauung. Damit gibt es für den gesamten Bezirk rechtsgültige Bebauungspläne.

Als Grund dafür, dass Vergnügungsstätten im Süden ausgeschlossen werden, nannte der für den Bezirk zuständige Stadtplaner Rainer Dörr die zu erwartende Abwertung des Umfeldes durch weitere Spiel- und Automatenhallen, Wettbüros und Bordelle. Leerstände und eine Verschlechterung des gewerblichen Angebots der Einzelhändler seien zu erwarten, das habe sich bereits vielfach gezeigt. Größere Zentren in der Stadt, etwa in Mitte und in Vaihingen, hätten eine stabilere Nutzungsmischung, erläutert Dörr vom Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung.

Swinger-Club wird geduldet

Der Geltungsbereich der Vergnügungsstättenverordnung konzentriert sich auf die bebauten Gebiete im Bezirk. Waldflächen sind also ausgenommen. Dort gilt der Grundsatz, dass diese von Bebauung frei zuhalten sind. Der Swinger-Club an der Leonberger Straße nahe des Schattenrings wird jedoch geduldet, weil dort bereits früher eine Gaststätte war.

Was aber passiert nun mit Wettbüros, die keine Genehmigung haben? „Es ist nicht immer so, dass wir von solchen Standorten Kenntnis bekommen“, sagt Kirsten Rickes, die Leiterin des Stuttgarter Baurechtsamts. Im Fall der Böblinger Straße werde nun geprüft, ob ein Verbot in Frage komme. Vorrangig werde dieses ausgesprochen, wenn Sicherheitsgefahr bestehe, etwa weil Brandschutzbestimmungen nicht eingehalten würden.

Momentan ist die rechtliche Situation komplex, da das deutsche Recht ans Europarecht angeglichen wird. In Zukunft brauchen die Betreiber von Vergnügungsstätten sowohl eine gewerbliche als auch eine baurechtliche Genehmigung. Eine gewerbliche Lizenz allein reicht für eine Neueröffnung nicht aus. Dass keine baurechtlichen Genehmigungen für Süd ausgesprochen werden können, verhindert die neue Vergnügungsstättenverordnung. Der Satzungsbeschluss dafür fällt Ende des Jahres. Doch schon im Vorgriff auf die zu erwartende Veränderung der Rechtslage gibt es keine neuen Genehmigungen mehr.